Planunterlagen: Wilstorf44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.4 Schutzgut Boden

4.2.4.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands

Die Böden im Plangebiet sind geologisch geprägt durch eiszeitliche Schmelzwassersande.

Zur Ermittlung der Boden- bzw. Baugrundverhältnisse wurden 2023 elf Kleinrammbohrungen mit Tiefen von bis zu 15 m unter Geländeoberkante durchgeführt. Außerhalb der befestigten Parkplatzflächen stehen unterhalb einer rd. 0,50 m mächtigen humosen Oberbodenschicht aufgefüllte Sande, die vereinzelt mit Bauschuttresten und untergeordneten Auffüllungen durchsetzt sind, an. Diese Auffüllungen werden von gewachsenen Sanden, Fein- und Mittelsanden, unterlagert. In diese bis zu 10 m tiefen Sandschichten sind Schluffbänder und humose Lagen eingebettet. Mit Bohrtiefen von bis zu 15 m werden die anstehenden Sande nicht durchteuft.

Es handelt sich um Böden mit einem mittleren Verdunstungspotenzial aufgrund hoher Durchlässigkeit für Niederschlagswasser nach Starkregenereignissen. Stauwasserstände sind nicht zu erwarten. Grundwasser wurde in nur drei Sondierungen in Tiefen zwischen 8,30 m und 9,30 m üNHN angetroffen. Für das Grundwasser ist von einem Bemessungswasserstand von + 9,50 m üNHN auszugehen.

Das Geländerelief ist sehr ausgeprägt und fällt von Nordwesten nach Südosten um rd. 5 m ab. Das Terrain liegt im Nordwesten beginnend an der Hohen Straße bei rd. 23,0 m üNHN und fällt nach Südosten stark auf rd. 18,0 m üNHN ab. Die Rote-Kreuz-Straße liegt auf Höhe des Treppenabgangs vor der Unterführung bei rd. 15,0 m üNHN.

Mittels zweier Mischproben wurde für die baumaßnahmenbedingten Erdarbeiten eine Überprüfung der Schadstoffgehalte der oberflächennahen Böden nach den einschlägigen Richtlinien durchgeführt. Für die untersuchten oberflächennahen Oberböden werden die Prüfwerte der BBodSchVO für den Wirkungspfad Boden-Mensch für Kinderspielflächen vollständig eingehalten. Die bauschutthaltigen Auffüllungen und aufgefüllten Oberböden weisen leicht erhöhte PAK-Gehalte auf und werden bei einer Entsorgung nach Maßgabe der LAGA und Deponieverordnung eingestuft und entsprechend zugeführt werden müssen.

Im Fachinformationssystem Altlasten sind für das Plangebiet keine Flächen registriert.

Es besteht für das gesamte Flurstück 2978 (Baugelände) ein Kampfmittelverdacht.

4.2.4.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Im Plangebiet wird das gesamte Gelände mit Ausnahme der zu erhaltenden Gehölzflächen im Norden abgetragen. Durch die Herstellung einer Tiefgarage werden im Bereich der Bauflächen erhebliche Bodenmengen bewegt.

Im Plangebiet werden bereits zu einem hohen Anteil als Parkplatz versiegelte Flächen einer neuen Nutzung zugeführt. Mit der Ausweisung der Wohnbauflächen wird der Versiegelungsstatus leicht erhöht. Die Ausweisung des Wohngebiets mit einer GRZ von 0,5 führt gegenüber dem Bestand zu einer graduell höheren Bodenversiegelung.

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