Planunterlagen: Steilshoop11

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4. Planungsalternativen und Nullvariante

4.4.1. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten

Der Standort für die Wohnbebauung wurde nicht erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgelegt, sondern ergibt sich aus den gesamtstädtischen Zielvorstellungen des „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“ und dem daraus konkretisierten Wohnungsbauprogramm Wandsbek.

Die in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für die Siedlungsentwicklung Steilshoop-Nord durch sechs teilnehmende Planungsbüros entwickelt, aus dem ein Siegerentwurf hervorgegangen ist. Da diese Planungsalternativen vor dem Hintergrund der gleichen planerischen Zielsetzung entstanden sind, war die Varianz hinsichtlich Beurteilungskriterien wie zum Beispiel Flächeninanspruchnahme gering. Hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen wären daher durch die Realisierung der geprüften Varianten keine wesentlich unterschiedlichen Auswirkungen zu erwarten.

Der Siegerentwurf wurde ausgewählt, da er im Vergleich zu den anderen Planungsvarianten in Bezug auf die städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten am höchsten bewertet wurde. Insbesondere der Ansatz ruhige Kanten zum Siedlungsrand und zur umgebenden Bebauung auszubilden sowie die kleinteilige Variation der Höhen und Gebäudefassaden unterschieden sich zu den Planungsvarianten und ermöglichen eine Einfügung in den Kontext der vorhandenen Strukturen. Der Entwurfsansatz bietet eine hinreichende Flexibilität und damit die Möglichkeit preisgünstigen Wohnungsbau zu schaffen. Die Blockrandstrukturen bieten durch die lärmabschirmende Wirkung eine gute Lösung, um auf die vorhandene Sportlärmthematik zu reagieren und gesunde Wohnverhältnisse zu schaffen. Ebenso werden durch die städtebauliche Figur des Blockrands große zusammenhängende und nutzbare Freiraumstrukturen für die neuen Bewohnenden erzeugt und der Erschließungsaufwand reduziert.

Ebenso schafft das Abrücken des Baukörpers vom Bramfelder See neue großzügige, öffentlich nutzbare Freiräume in Ergänzung zur vorhandenen Parkanalage, welches das Freiraumangebot für die Bewohnenden von Steilshoop erhöht. Der Siegerentwurf hatte zudem südlich des Baukörpers eine oberirdische Stellplatzanlage vorgeschlagen, die Potenzial für eine bauliche Ergänzung bot. Eine Bebauung des Baufelds wurde nach dem Wettbewerb in einer eigenen Variantenbetrachtung in zwei Planungsalternativen untersucht. Zur Umsetzung sollte hier ein mischgenutztes Gebiet mit einer oberirdischen Sammelgarage, einer Kita, gewerblichen Nutzungen und besonderen Wohnformen kommen. Im Ergebnis wurde der Entwicklung eines kompakten Baukörpers als Solitär gegenüber zweier Einzelgebäude der Vorzug gegeben, da die Solitärlösung aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen geeigneter ist.

Die anderen fünf Planungsvarianten wurden u.a. nicht für die Umsetzung ausgewählt, da die städtebaulichen Dispositionen in Summe zu der vorhandenen Großwohnsiedlung zu kleinteilige Strukturen und keine prägenden Raumkanten angeboten haben, teilweise durch Baukörperstellung sowie Erschließungserfordernisse eine Belastung des Landschaftsraums erzeugten und keine Lösung bzgl. der Sportlärmimmissionen angeboten haben.

Aus dem Siegerentwurf und der separaten Betrachtung des südlichen Baufelds wurde der Funktionsplan zum Bebauungsplan weiterentwickelt. Innerhalb der Fortschreibung des Funktionsplans wurden die unterschiedlichen Fachplanungen (z.B. Erschließung, Entwässerung, Freiraumplanung) einbezogen.

4.4.2. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) unterscheidet sich nicht grundsätzlich vom Basisszenario, das in den vorherigen Kapiteln für die einzelnen Umweltschutzgüter beschrieben und bewertet wurde.

Die ehemalige Schule wurde vorbereitend im Rahmen der Planungen zur Siedlungsentwicklung Steilshoop Nord verlegt, daher ist eine kurz- bis mittelfristige Ansiedlung einer neuen Schule im Plangebiet auf Basis des rechtsgültigen Bebauungsplans wenig realistisch. Ebenso wird eine Entwicklung von wertvollen Biotopstrukturen auf den Abrissflächen der Schule nicht als realistisch angesehen. Kurzfristig ist eine Zwischennutzung wahrscheinlich.

Der Flächennutzungsplan stellt im Plangebiet überwiegend „Wohnbauflächen“ und im Süden „Grünflächen“ dar, daher wird die festgestellte Darstellung von Wohnbauflächen zu einer Neuaufnahme einer entsprechenden städtebaulichen Entwicklung des Plangebietes führen.

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