Planunterlagen: Steilshoop12

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.2. Denkmalschutz

Im Plangebiet sind keine Denkmäler vorhanden.

3.2.3. Altlastenverdächtige Flächen

Es liegen keine Eintragungen oder Informationen im Hamburger Fachinformationssystem Altlasten – Altlastenhinweiskataster zu Grundwasserkontaminationen, Altlastverdächtigen Flächen, Altlasten oder Schädlichen Bodenveränderungen für das Plangebiet vor (siehe auch Ziffer 4.2.5).

3.2.4. Kampfmittelverdacht

Innerhalb des Plangebiets sind Teilflächen als Verdachtsflächen nach § 1 Absatz 4 der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelVO) vom 23. Dezember 2025 (HmbGVBl. S. 851) eingestuft. Der Kampfmittelbescheid aus dem Jahr 2022 weist darauf hin, dass für Teile der Flurstücke 766, 922, 1099, 15,43, 1544, 1545 sowie 1550 ein allgemeiner Bombenblindgängerverdacht, teilweise aufgrund von Bombentrichtern, besteht. Auf dem Flurstück 766 besteht außerdem Verdacht auf vergrabene Kampfmittel. Auf den Flurstücken 922 und 1543 sind zudem registrierte Verdachtspunkte eingetragen.

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