Planunterlagen: Steilshoop12

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Abweichungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Nach den städtebaulichen Zielsetzungen ergeben sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans Änderungsbedarfe auf der Ebene der übergeordneten Planungen (Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm mit Fachkarten).

Im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) werden bisherige Grünflächen-Darstellungen zu Wohnbauflächen umgestellt; im Gegenzug werden bisherige Wohnbauflächen in ihrer Darstellung zu Grünflächen (Sportplatz) geändert.

Für den Bebauungsplan ist eine Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) erforderlich. Die Milieudarstellung „Grünanlage“ wird in Teilen künftig zu „Etagenwohnen“ geändert. Der Verlauf des 2. Grünen Ringes wird entsprechend angepasst. Zwei von Süd nach Nord verlaufende Grüne Wegeverbindungen werden zukünftig dargestellt.

Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt zukünftig Teile der Flächen mit bisherigem Biotopentwicklungsraum „Sportanlagen“ (10d) als Biotopentwicklungsraum „Städtisch geprägte Bereiche teils geschlossener, teils offener Wohn- und sonstiger Bebauung mit mittlerem bis geringem Grünanteil“ (12) und „Sonstige Grünanlage“ (10e) dar; im Gegenzug werden bisherige „Städtisch geprägte Bereiche“ (12) in ihrer Darstellung zu „Sportanlagen“ (10d) geändert. Die symbolische Darstellung „Sportanlage“ entfällt.

3.2. Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1. Bestehende Bebauungspläne

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Steilshoop 5 vom 08.07.1969, geändert am 05.02.1979 sowie am 12.02.2010. Dieser setzt in den Bereichen der heutigen Schulstandorte, weitere soziale Infrastruktureinrichtungen sowie im südöstlichen Randbereich der Kleingartenanlage Gemeinbedarfsflächen mit entsprechender Zweckbestimmung fest. Im Bereich des vorhandenen Sportplatzes und des Aktivspielplatzes sind Grünflächen festgesetzt. Die Straßen Edwin-Scharff-Ring, Fritz-Flinte-Ring sowie der Finkenweg sind als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Zur Realisierung des Vorhabens ist die Schaffung neuen Planrechts erforderlich.

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