Gesetzlich geschützte Biotope
Das Gewässer auf dem Gelände der Kleingartenanlage im Norden des Plangebiets ist im Rahmen der Hamburgweiten Biotoperfassung als vollständig geschütztes Biotop nach § 30 (2) 1.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 29. März 2026 (BGBl. I Nr. 87 S. 1, 4), „Natürliche oder naturnahe stehende Gewässer“ eingestuft. Laut Biotopbogen der Biotoperfassung ist das Gewässer von hoher ökologischer Bedeutung für den Biotopkomplex bzw. den Biotopverbund (FHH 2020, Bogen 6840_4). Die Bestandserfassung des Plangebietes in 2023 bestätigt diese Einstufung. Es handelt sich um ein angelegtes, naturnahes, nährstoffreiches Stillgewässer (SEG). Das Gewässer ist fast vollständig verlandet und größtenteils von Rohrkolben und Wasser-Schwaden eingenommen. Auf etwa einem Drittel der Uferlänge befindet sich im Osten ein Erlen- und Weidengebüsch (Gehölzsaum, HUZ). Der gesamte Bereich fällt aufgrund des überwiegend naturnahen Charakters des Gewässers inkl. des Gehölzsaums unter den Schutz nach § 30 (2) 1.2 BNatSchG, hiervon liegen rd. 960 m2 im Plangebiet.
Schutzgebiete
Im Plangebiet und angrenzenden Umfeld befinden sich keine Schutzgebiete im Sinne von §§ 23 bis 29 BNatSchG, in Verbindung mit § 10 des Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92), oder nach Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ des BNatSchG.
Artenschutz
Für den Bebauungsplan sind bei der Umsetzung von Vorhaben die Vorschriften über besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 BNatSchG zu beachten. Hierzu wurde eine Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Potenzialanalyse erstellt und erste Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Kompensationsmaßnahmen empfohlen.
Gewässerschutz
Innerhalb der im Plangebiet befindlichen Kleingartenanlage befindet sich ein Teich. Ein am nördlichen Rand des Baufelds A befindlicher, verrohrter Entwässerungsgraben entwässert in diesen. Der Teich besitzt eine Einleitung in den nordöstlich an das Plangebiet angrenzenden Bramfelder See.
Wasserschutzgebiete, Hochwasserschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete sind im Plangebiet oder in der Nähe nicht vorhanden.
Bodenschutz
Im Plangebiet bestehen gemäß Fachplan „Schutzwürdige Böden Hamburg“ keine schutzwürdigen Böden im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert am 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306).
Baumschutz
Es gilt die Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81, 126).