Planunterlagen: Steilshoop12
Begründung
3.1.1. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt die bisher zu Schulzwecken genutzten Flächen als „Wohnbauflächen“ dar. Die Sportanlagen, das Tierhaus mit Kindertagesstätte und die Freiflächen am Bramfelder See, d. h. Kleingartenanlage und Spielplatz, sind als „Grünflächen“ dargestellt.