Planunterlagen: Steilshoop12

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.9. Mobilitätskonzept

Das Plangebiet ist derzeit vor allem für den Fuß- und Radverkehr gut angebunden. Für den ÖPNV wird aus gutachterlicher Sicht jedoch nur eine gerade noch ausreichende Erschließung für die Nutzenden attestiert. Zwar ist im Bestand das Fahrplanangebot an den umliegenden Haltestellen als gut zu bewerten, die Zugangswege sind jedoch mit über 480 m vergleichsweise lang. Für den Kfz-Verkehr ist das Plangebiet gut an das Hauptstraßennetz Hamburgs angebunden. Hinsichtlich alternativer Mobilitätsformen (StadtRAD, stationäres Carsharing, etc.) ist nur eine eher geringe Verfügbarkeit entsprechender Angebote zu verzeichnen. Zukünftig soll die Großsiedlung an die neue U-Bahnlinie 5 angeschlossen werden.

Vor dem Hintergrund aktueller Trendentwicklungen im Mobilitätsverhalten, wurden im Zuge eines Mobilitätskonzeptes Vorschläge zu Maßnahmen entwickelt, um zukünftig ein multimodales Mobilitätsverhalten der künftigen Nutzer:innen zu fördern und einer abnehmenden Bedeutung des privaten Pkw-Verkehrs Rechnung zu tragen.

Folgende Maßnahmen werden im Mobilitätskonzept vorgeschlagen:

  • Anbieten benutzerfreundlicher Fahrradabstellanlagen (leicht erreichbar und problemlose Zugänglichkeit, möglichst kurze Weglänge, möglichst ebenerdig, dezentral, witterungsgeschützt, Komfort, Diebstahlschutz, Vandalismussicherheit, Lademöglichkeiten für E-Fahrräder)
  • Bike-Sharing-Angebot mit mindestens zwei bis fünf E-Lastenfahrrädern
  • Car-Sharing-Angebot mit mindestens zwei bis vier Carsharing-Fahrzeugen
  • Ausstattung von Stellplätzen mit Lademöglichkeiten für Elektro-Autos (mind. 5% unmittelbar, weitere 5% vorgerüstet zur kurzfristigen Ausstattung.
  • Ladepunkte für Elektro-Autos im öffentlichen Raum (mind. 2 Ladepunkte je 30 Parkstände)
  • Vorhalten einer Fläche zur Errichtung einer Packstation, um die Paketabholung vor Ort zu ermöglichen und damit Wege zu reduzieren
  • Vorhalten von Flächen für die Bereitstellung von Serviceangeboten rund um das Fahrrad durch Self-Service Reparaturstationen
  • Anbieten eines Neumieter:innen Managements, um ein multimodales Mobilitätsverhalten der zukünftigen Bewohner:innen von Beginn an zu etablieren
  • Anpassung der Bus-Linienführung über den Fritz-Flinte-Ring zur Verbesserung der ÖPNV-Erschließung
  • Ausbau der Fahrradabstellplätze an den Haltestellen des ÖPNV

Die aufgezeigten Maßnahmenvorschläge gehen über die Regelungsmöglichkeiten dieses Bebauungsplans hinaus und stellen lediglich Empfehlungen im Rahmen der konkreten Umsetzung dar. Zum Beispiel würde die im Mobilitätskonzept vorgeschlagene Buslinienanpassung im Bereich des Fritz-Flinte-Rings zwar zu einer Verbesserung der ÖPNV-Erschließung führen, allerdings kann diese Maßnahme nicht im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens umgesetzt werden bzw. stellt sich die Umsetzungsmöglichkeit zum aktuellen Stand zudem als nicht realisierbar dar.

5.10. Gestalterische Festsetzungen

Um das äußere Erscheinungsbild dem Ergebnis des städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes folgend zu sichern, wird Folgendes festgesetzt:

„In den Baugebieten sind die Außenwände der Gebäude in rotem, orange-rotem oder rotbraunem Ziegelmauerwerk oder Verblendmauerwerk auszuführen. Andere Materialien können bei zu einem Innenhof gerichteten Fassaden sowie in untergeordnetem Umfang zugelassen werden“ (Vgl. § 2 Nummer 26 der Verordnung).

Die Umsetzung der Festsetzung soll eine charakteristische Materialität der neuen Bebauung und damit eine Ortsbezogenheit des Gesamtvorhabens sichern. Durch die Möglichkeit der Verwendung Materialien in untergeordnetem Umfang bleiben ausreichend Spielräume für eine moderne Gestaltung. Zu den Innenhöfen gerichtete Fassaden werden von der Festsetzung ausgenommen, weil sie gestalterisch weniger wirksam sind. So soll zum Beispiel in den Innenhofbereichen aus Gründen der besseren Belichtung auch eine helle Gestaltung der Fassaden möglich sein, wobei auch den von den Durchgängen aus einsehbaren Hoffassaden ein besonderer Gestaltungsanspruch zukommt.

5.11. Technischer Umweltschutz und Klimaschutz

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