5.7.1. Öffentliche Straßenverkehrsfläche
Das Plangebiet wird verkehrlich über die bestehenden Straßen Edwin-Scharff-Ring im Südwesten und Fritz-Flinte-Ring im Süden angeschlossen. Diese werden bis zu Straßenmitte bestandsorientiert als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
Ausgehend vom Fritz-Flinte-Ring verlaufen künftig zwei Erschließungswege:
- Ein Fuß- und Radweg verläuft zwischen dem WA 1 und der Fläche für Sportanlagen (bestehender Kunstrasenplatz) sowie der Gemeinbedarfsfläche im Osten. Dieser dient der Fuß- und Radwegeverbindung nach Norden in Richtung der Dauerkleingartenanlage. Die Breite beträgt 5 Meter.
- Die Planstraße dient der öffentlichen Erschließung der Fläche für Sportanlagen (neuer Sportplatz) sowie des WA 2. Sie wird als Stichstraße sowohl für den Kfz- als auch den Fuß- und Radverkehr in das Plangebiet geführt und endet in einer Wendekehre. Öffentliche Besucherparkstände sind gebündelt südwestlich der Fahrbahn sowie straßenbegleitend in Längs- und Queraufstellung vorgesehen. Die Breite der Planstraße beträgt im südlichen Bereich rund 50 Meter und im nördlichen Bereich rund 26 Meter, die Fahrbahn soll künftig 6 Meter bemessen. Beidseitig der Fahrbahn werden barrierefreie Gehwege hergestellt. Die Verkehrsplanung der öffentlichen Planstraße ist bereits abgeschlossen und schlussverschickt. Die Planung wurde nachrichtlich in den Funktionsplan für den Bebauungsplan Steilshoop 12 übernommen.
Die Straßen und Wege werden als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt.
Die Tiefgarage für das WA 1 wird über eine 4,5 m breite Zufahrt vom Edwin-Scharff-Ring erschlossen. Die Zufahrt dient außerdem der Ein- und Ausfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie der Müllabfuhr. Zudem soll ausgehend vom Edwin-Scharff-Ring künftig eine öffentlich zugängliche Wegeverbindung über das WA 1 bis zu der nördlich angrenzenden Dauerkleingartenanlage verlaufen. Hierzu wird eine mit einem Gehrecht für die Allgemeinheit zu belastende Fläche festgesetzt (siehe Ziffer 5.7.2).
Die 5 m breite Zufahrt zur Tiefgarage des WA 2 verläuft ausgehend von der neu herzustellenden Erschließungsstraße. Die Erschließung für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie die Müllabfuhr erfolgt ebenfalls ausgehend von der Planstraße.
Die Auswirkungen der durch das Plangebiet induzierten Neuverkehre sowohl des Bebauungsplans Steilshoop 12 als auch des parallel im Aufstellungsverfahren befindlichen Plans Steilshoop 11 wurden im Rahmen eines Verkehrsgutachtens untersucht. Die Berechnungen berücksichtigen die allgemeine Entwicklung des Kfz-Verkehrs (Prognosenullfall) sowie das zusätzliche Verkehrsaufkommen, das durch die Realisierung des geplanten Vorhabens zu erwarten ist. Für die verkehrstechnische Bewertung der äußeren Erschließung wurden die Leistungsfähigkeit der drei relevanten Knotenpunkte Gründgensstraße/Fritz-Flinte-Ring (Ost), Gründgensstraße/Gropiusring/Alfred-Mahlau-Weg und Gründgenssstraße/Leeschenblick/Borchertring bewertet. Für die Knotenpunkte wurde eine insgesamt sehr gute Qualität (QSV A) bis gute Qualität (QSV B) der Verkehrsabwicklung mit ausreichenden Kapazitätsreserven prognostiziert. Insgesamt lassen sich daher die Knotenpunkte als uneingeschränkt leistungsfähig bewerten. Bzgl. der zu erwartenden Neuverkehre wird als Bezugsgröße einschließlich des Wirtschaftsverkehrs aufgrund der mit dem Bebauungsplan Steilshoop 12 verfolgten Planung von einem Kfz-Verkehrsaufkommen von insgesamt rund 500 Kfz-Fahrten/24h gerechnet. Aufgrund der im Bestand nur geringen Verkehrsstärken und des nur vergleichsweise geringen zusätzlichen Verkehrsaufkommens infolge der geplanten Bebauung sind keine nennenswerten Veränderungen der Verkehrsabläufe im Fritz-Flinte-Ring und im Edwin-Scharff-Ring zu erwarten.