5.5. Fläche für Sportanlagen
Fußballplatz/Großspielfeld
Im Zuge der städtebaulichen Neuentwicklung innerhalb des Plangebiets wird der bestehende Fußballplatz (Bereich des Baufelds A) verlagert und künftig südlich des Aktivspielplatzes und nördlich des WA 2 (Baufeld B) neu entstehen.
Entsprechend der angestrebten Nutzung eines Sport- und Fußballplatzes wird eine Fläche für Sportanlagen festgesetzt.
Die Größe der festgesetzten Fläche für Sportanlagen (Freie und Hansestadt Hamburg) wurde aufgrund von Vorplanungen dimensioniert und ist für die in Aussicht genommenen Funktionen auskömmlich. Die Festsetzung einer Fläche für Sportanlagen ermöglicht dabei die notwendige Flexibilität, ohne eine konkrete räumliche Anordnung aller erforderlichen baulichen und Sportanlagen vorzugeben. Neben den Sportanlagen als solches sind die zur Ausübung der Sportnutzung erforderlichen Nebenanlagen wie z. B. Sanitär-, Umkleide- und Gerätegebäude, Beleuchtungs- und Entwässerungsanlagen sowie Stellplatzanlagen auf der Fläche für öffentliche Sportanlagen allgemein zulässig.
Im Nordwesten an das Spielfeld angrenzend ist ein Vereinsheim geplant. Die Lage und Größe des Vereinsheims wird durch eine überbaubare Grundstücksfläche in Kombination mit der maximalen zulässigen Anzahl von zwei Vollgeschossen festgesetzt. Südlich davon ist die Errichtung einer Stellplatzanlage vorgesehen. Die Erschließung der geplanten Sportanlage erfolgt über eine Zufahrt in der Wendekehre der öffentlichen Straßenverkehrsfläche/Planstraße.
Die Sportflächenplanung erfolgt durch den bezirklichen Sportstättenbau.
Kunstrasenplatz
Der im Bestand vorhandene Kunstrasen-/Bolzplatz am Fritz-Flinte-Ring, zwischen dem WA 1 und der Fläche für den Gemeinbedarf bleibt bestehen und wird als Fläche für Sportanlagen, hier Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg), in der gegenwärtigen Dimensionierung auch für die Zukunft planungsrechtlich gesichert.