Planunterlagen: Steilshoop12

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.3. Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben

Von dem insgesamt ca. 7,0 ha großen Plangebiet sind bisher ca. 71 % der Fläche als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule (Freie und Hansestadt Hamburg) – kurz Gemeinbedarfsfläche Schule – ohne GRZ festgesetzt. Ein Anteil von ca. 7 % entfällt auf Straßenverkehrsflächen. Die übrigen Flächen werden als Grünflächen festgesetzt, wobei ca. 17 % des Plangebietes als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz (Freie und Hansestadt Hamburg) ca. 4 % als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten (Freie und Hansestadt Hamburg) und ca. 1 % als Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) belegt sind.

Nach neuem Bauplanungsrecht reduziert sich der Anteil an baulich nutzbarem Land planungsrechtlich um etwa 1,8 ha auf ca. 3,1 ha. Die Allgemeinen Wohngebiete WA 1 und WA 2 nehmen davon rund ein Drittel ein und die Flächen für den Gemeinbedarf ca. 11 % des Plangebietes, sodass sie künftig zusammen ca. 44 % der baulich genutzten Fläche ausmachen. Für die Allgemeinen Wohngebiete und die überwiegenden Flächen für den Gemeinbedarf wird eine GRZ festgesetzt. Das zulässige Maß der Nutzung liegt in den Allgemeinen Wohngebieten aufgrund der GRZ zuzüglich textlich festgesetzter Überschreitungsmöglichkeit bei 0,7 und bei den überwiegenden Flächen für den Gemeinbedarf mit einer GRZ von 0,6. Durch die Festsetzung einer GRZ reduziert sich somit zusätzlich der zulässige Versiegelungsgrad des Baulands.

Der Anteil an festgesetzten Straßenverkehrsflächen steigt von ca. 0,5 ha um 0,3 ha auf ca. 0,8 ha.

Die Flächen mit den Festsetzungen mit der Zweckbestimmung Sportplatz bzw. Sportanlage erhöhen sich von ca. 1,2 ha um ca. 0,2 ha auf 1,4 ha.

Bei den übrigen Flächen handelt es sich nach geltendem Planungsrecht um öffentliche Grünflächen Dauerkleingärten und Parkanlage. Durch die planungsrechtliche Sicherung von Grünflächen steigt unter Einbeziehung der neu festgesetzten Fläche für die Regelung des Wasserabflusses der Anteil an Grün- und Wasserwirtschaftlichen Flächen von 0,4 ha auf 1,7 ha.

Nach neuem Bauplanungsrecht reduziert sich der Bruttoflächenverbrauch für Bebauung, Flächen für den Gemeinbedarf und Verkehr rechnerisch um 1,5 ha, d.h. um 21 %.

Zusätzlich wird als mindernde Maßnahmen ein hoher Anteil an Dachbegrünung vorgesehen.

4.1.4. Darstellung der fachgesetzlichen und fachplanerischen Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung im Bebauungsplan

Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes dargestellt, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden.

Schutzgut/ThemaFachgesetz/FachplanungArt der Berücksichtigung
Mensch / GesundheitBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in der Fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. 2013 I S. 1275, 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 29. März 2026 (BGBl. I Nr. 84 S. 1, 6), Baugesetzbuch (BauGB), 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV, Verkehrslärmschutzverordnung), 18. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV, Sportanlagenlärmschutzverordnung), Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010, DIN EN 17037 „Tageslicht in Gebäuden“, TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)Lärmtechnische Untersuchung Festsetzungen zum Schutz gegen Sportlärm erforderlich (bauliche Schallschutzmaßnahmen bei Aufenthaltsräumen z.B. verglaste Vorbauten) Verschattungsgutachten zur Überprüfung einer ausreichenden Belichtung und Besonnung von Wohnungen und Arbeitsstätten, Prognose Umgebungsverschattung und Eigenverschattung Prüfung der Störungspotenziale durch Lichtimmissionen gegenüber Wohnnutzung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens (ggf. immissionsschutzrechtliches Gutachten erforderlich)
LuftBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV, Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen), TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)Keine Maßnahmen erforderlich
KlimaBaugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), Landschaftsprogramm Hamburg, Hamburgisches Klimaschutzgesetz, -verordnung (HmbKliSchG, HmbKliSchV)Energiekonzept Festsetzungen zur Begrünung (Ausweisung Grünflächen, Fläche für die Regelung des Wasserabflusses, Erhaltung und Entwicklung flächiger Gehölzstrukturen, Baumanpflanzung, Dachbegrünung) Festsetzungen mit Bezug zu Anlagen zur Gewinnung solarer Energie
Boden / FlächeBaugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)Baugrunduntersuchungen (Geotechnischer Bericht) Begrenzung des bebauten Be-reichs bzw. der Versiegelung (GRZ) Festsetzungen zur Dachbegrünung Festsetzung luft- und wasserdurchlässiger Wege
WasserWasserrahmenrichtlinie (WRRL), Regenwasserinfrastrukturanpassung (RISA) Hamburg, Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 9. Januar 2026 (BGBl. I Nr. 4 S. 1, 5), Hamburgisches Wassergesetz (HWaG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)Entwässerungskonzept mit Überflutungsnachweis Festsetzung von Fläche für die Regelung des Wasserabflusses Festsetzungen zu Oberflächenentwässerung, Retentionsgründächern
Tiere und Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt und der artenschutzrechtlichen BelangeBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG), Landschaftsprogramm Hamburg, Karte Arten- und Biotopschutz, BaumschutzverordnungBiotoptypenkartierung, Baumbestandserfassung und -bewertung, faunistische Potenzialanalyse Anwendung der Eingriffsregelung, Festsetzungen zur Gehölzerhaltung und zu Baumanpflanzgeboten, Festsetzungen zu Begrünung, Gehölzflächen und zum Artenschutz (Lichtimmissionen)
Landschaft und StadtbildBundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Baugesetzbuch (BauGB) Freiraumverbundsystem Hamburg Fachkarte „Grün Vernetzen“ Hamburg, HmbBNatSchAG (Hamburgisches NaturschutzAusführungsgesetz), LandschaftsprogrammFestsetzung von öffentlichen Grünflächen, Festsetzungen zum Anpflanzen und zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, Festsetzung von Begrünungsmaßnahmen, Festsetzung zu maximalen Gebäudehöhen und Dachaufbauten
Kultur und sonstige SachgüterBaugesetzbuch, DenkmalschutzgesetzKeine Betroffenheit von bekannten Denkmälern und Bodendenkmälern

4.1.5. Fachgutachten und umweltrelevante Stellungnahmen

Der Umweltprüfung liegen die folgenden Fachpläne, Gutachten und Stellungnahmen zu Grunde.

  • Umweltbericht (als Teil der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf) mit einer Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes und einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sowie einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der festgestellten erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, jeweils hinsichtlich der Schutzgüter,
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag – Potenzialanalyse von März 2024, ergänzt im Januar 2025,
  • Geotechnische Stellungnahme - Borchertring, Fritz-Flinte-Ring und Gropiusring, 3 Baufel-der für Wohnungsbauentwicklung von Januar 2020,
  • Geotechnischer Bericht – Baufeld S2, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung von August 2025,
  • Geotechnischer Bericht – Baufeld A und B, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung von August 2025,
  • Geotechnische Kurzstellungnahme Untersuchung Baufeld A gemäß BBodSchV von August 2025,
  • Geotechnischer Bericht – Gropiusring, Parkplatz, Baugrundbeurteilung für den Neubau von mehreren Wohngebäuden von November 2025,
  • Geotechnischer Bericht – Fritz-Flinte-Ring, Sportplatz Baugrundbeurteilung für den Neu-bau von mehreren Wohngebäuden von November 2025,
  • Baumgutachterliche Bestandsaufnahme von Juni 2025,
  • Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Steilshoop 12, inkl. Biotoptypenkartierung und Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung von Juni 2025,
  • Energiekonzept von August 2025,
  • Entwässerungstechnischer Funktionsplan – Oberflächenentwässerung und Schmutzwas-serentsorgung von Januar 2026,
  • Lärmtechnische Untersuchung von Juni 2025,
  • Verschattungsgutachten von Juni 2025,
  • Verkehrsgutachterliche Stellungnahme, Erschließungs- und Mobilitätskonzept von Juni 2025,
  • Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung zu Kampfmitteln von November 2022.

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit liegen, gegliedert nach Verfahrensschritten, vor:

Grobabstimmung sowie frühzeitige Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange:

  • Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz, Wohnraumschutz vom 27.02.2020 zu altlastenverdächtigen Flächen und zum vorsorgenden Bodenschutz,
  • BUE - Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft vom 25.02.2020 zu Versickerungspotenziale und Baugrunduntersuchungen, zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers und zur Starkregenvorsorge,
  • BUE - Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Abwasserwirtschaft vom 25.02.2020 zur Niederschlagswasserbeseitigung und zur Starkregenvorsorge,
  • Hamburger Stadtentwässerung und Hamburger Wasserwerke vom 25.02.2020 zur Regenwasserentwässerung,
  • Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg vom 27.09.2022 zum Artenschutzgutachten und Landschaftsplanerischen Fachbeitrag, zur Kompensation des 2. Grünen Rings, zur Freiraum- und Grünflächenversorgung, zum Gewässerschutz, zu Biotopen und zur Entwässerung,
  • Gasnetz Hamburg GmbH vom 19.09.2022 zu Baumpflanzungen im Bereich von Gashochdruckleitungen,
  • BUE - Behörde für Umwelt und Energie, Amt für Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz, Abteilung Naturschutz und Artenschutz vom 02.03.2020 zum Biotopschutz im Uferbereich und zu Lichtemissionen,
  • Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Abteilung Bauleitplanung LP 2 vom 20.03.2020 mit Landesplanerischer Stellungnahme zu den zu beachtenden und berücksichtigenden Planungen bzw. Senats-/ Bürgerschaftsbeschlüsse.

Frühzeitige (digitale) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie ergänzende informelle Informationsveranstaltung:

  • Zusammenstellung der Beiträge u. a. zu den Themen Grünflächen, Bäume, voraussichtliche Umweltauswirkungen, Eingriffe in Natur- und Landschaft, Schutz der Tiere und Pflanzen, Biotope, Dachbegrünung, Einschränkung der Erholungsfunktion und des Orts- und Landschaftsbildes am Bramfelder See, Lärmimmissionen, Lärmschutzkonzept Tennisplätze, Feinstaub- und Stickoxidimmissionen, Erschütterungen, Schall- und elektromagnetische Wellen, CO2-Emissionen/Bilanz, Solaranlagen, Energiestandard der Neubauten, ökologische Baustoffe, Versiegelung, Flächeninanspruchnahme, Hitzebelastungen, Entwässerung, Grundwasser, Hochwasserschäden, Verschattung sowie u. a. zu den Themen Klimakonzept und Versickerungsflächen, zu Lärmemissionen durch Tennisplätze und zur Betroffenheit des 2. Grünen Rings.

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie im Rahmen des Arbeitskreises I:

  • BUKEA - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Naturschutz, Grünplanung und Bodenschutz, Abteilung Bodenschutz und Altlasten vom 28.11.2024, 12.12.2024 und 31.01.2025 zu Bodenluftuntersuchung sowie Gassicherungsmaßnahmen,
  • BUKEA - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt Energie und Klima, Abteilung Energierecht und städtische Energiepolitik vom 13.12.2024 zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung,
  • Bezirksamt Wandsbek, Abteilung Technischer Umweltschutz, Wohnraumschutz vom 16.12.2024 zu altlastenverdächtigen Flächen, zum vorsorgenden Bodenschutz sowie zur Beprobung der Böden,
  • Bezirksamt Wandsbek, Abteilung Technischer Umweltschutz, Wohnraumschutz vom 03.02.2025 zu Nachbeprobung und redaktionellen Anpassungen,
  • Archäologisches Museum Hamburg, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 19.11.2024 zu nicht vorhandenen Bodendenkmälern,
  • Hamburger Stadtentwässerung und Hamburger Wasserwerke vom 09.12.2024 zur Regenwasserentwässerung,
  • BUKEA - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft und Abwasserwirtschaft vom 11.12.2024 und 13.02.2025 zum Umgang mit Niederschlagswasser,
  • BUKEA - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft und Abwasserwirtschaft vom 13.12.2024 zum wasser- und luftdurchlässigen Aufbau von Terrassen,
  • Stromnetz Hamburg GmbH vom 13.12.2024 zu Baum- und Strauchbepflanzungen im Bereich von Leitungstrassen,
  • Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management öffentlicher Raum, Abteilung Planung und Unterhaltung vom 16.12.2024 zur Entwässerung,
  • BUKEA - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Naturschutz, Grünplanung und Energie, Abteilung Landschaftsplanung und Stadtgrün vom 16.12.2024 zu Fassadenbegrünung sowie zu übergeordneten, umweltrelevanten Konzepten,
  • Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg vom 16.12.2024 zur Eingriffs-/Ausgleichsregelung sowie zum Baumbestand und zum Grünen Ring,
  • BSW – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung vom 16.12.2024 zur Rückhaltung von Niederschlagswasser sowie zu Dach- und Fassadenbegrünung, zu Lichtimmissionen, zum Gewerbelärm, zur Luftqualität, zu übergeordneten, umweltrelevanten Strategien, zu Verschattung und zum besonderen Artenschutz,
  • Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management öffentlicher Raum, Abteilung Planung und Unterhaltung vom 16.12.2024 zu Pflanzabständen, zum Baumschutz sowie zu Erhaltungs- und Entwicklungsgeboten,
  • Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management öffentlicher Raum, Abteilung Stadt-grün, Naturschutz und Wasser vom 18.12.2024 zur Rodung von Stadt- und Straßen-bäumen, zum Ausgleich der Rodung, zum Baumschutz und der Abstimmung zu Neupflanzung,
  • Bezirksamt Wandsbek - Fachamt Management öffentlicher Raum, Abteilung Stadtgrün, Naturschutz und Wasser vom 18.12.2024 zum Ersatz von Straßenbäumen,
  • Bezirksamt Wandsbek - Rechtsamt vom 18.12.2024 zur Formulierung „Höhengestufter Gehölzstreifen“,
  • Stadtreinigung Hamburg vom 28.11.2024 zu Bäumen und Hecken im Bereich von Unterflurmüllstandorte,
  • BUKEA - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Natur-schutz, Grünplanung und Bodenschutz, Abteilung Naturschutz vom 16.12.2024 zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände,
  • BUKEA - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung Immissionsschutz vom 06.12.2024 zu Sport-, Gewerbe- und Verkehrslärm,
  • Deutsche Bahn AG vom 18.11.2024 zu Emissionen durch den Eisenbahnbetrieb und Erhaltung der Bahnanlagen.

Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Kenntnisnahmeverschickung:

  • Archäologisches Museum Hamburg, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 25.03.2026 zu nicht vorhandenen Bodendenkmälern,
  • BUKEA - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Energie und Klima, Abteilung Energie- und Wärmewende vom 09.04.2026 zum Energiekonzept,
  • BUKEA - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Wasser, Abwasser und Geologie, Abteilung Wasserwirtschaft und Abwasserwirtschaft vom 13.04.2026 zum Entwässerungssystem und zur Starkregenvorsorge,
  • BSW - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadt-entwicklung vom 16.04.2026 zu Schallschutzmaßnahmen und Sportlärmimmissionen.
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