Planunterlagen: Steilshoop12

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1. Einleitung

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt. Gemäß § 2 Absatz 4 BauGB in Verbindung mit den § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a wird für den Bebauungsplan ein Umweltbericht erstellt.

Der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg werden im Bereich des Geltungsbereichs parallel geändert (Aufstellungsbeschluss FNP F03/20 und Aufstellungsbeschluss LaPro. L03/20 jeweils vom 02.11.2022).

Der Untersuchungsraum für die Umweltprüfung entspricht im Wesentlichen dem Geltungsbereich des Bebauungsplans. Der räumliche Geltungsbereich wurde im Laufe des Verfahrens erweitert. Sofern es für die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter notwendig war, wurde ein erweiterter Raum betrachtet.

4.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans

Der Bebauungsplan ist Bestandteil der Planungen zur Siedlungsentwicklung Steilshoop Nord, die darüber hinaus den Bebauungsplan Steilshoop 11 umfasst.

Dem Planverfahren voraus ging ein Städtebaulich-Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb (2019), auf dessen Grundlage der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung am Nordrand der Großwohnsiedlung Steilshoop schafft.

Ermöglicht werden dadurch im Wesentlichen eine wohnbauliche Entwicklung auf zwei Baufeldern und eine Entwicklung bzw. Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf, von Flächen für Sportanlagen und von Grünflächen.

Nördlich des Fritz-Flinte-Rings ist eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bildung und soziale Zwecke (Freie und Hansestadt Hamburg) festgesetzt und am südöstlichen Rand des Plangebietes eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bildung und soziale Zwecke mit der zusätzlichen Festsetzung Fläche für Stellplätze.

Allgemeines Wohngebiet wird nordöstlich des Edwin-Scharff-Rings bzw. am nordöstlichen Strang des Fritz-Flinte-Rings für neue höhengestaffelte Blockrandbebauung mit Innenhof festgesetzt. Für beide Bereiche sind Tiefgaragen mit jeweils einer Zufahrt festgesetzt. Im westlichen Allgemeinen Wohngebiet WA 1 sind außerdem mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen zwischen Edwin-Scharff-Ring und der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Dauerkleingartenanlage festgesetzt. Die Fläche für Stellplätze in der südöstlichen Gemeinbedarfsfläche wird über mit Geh- und Fahrrechten zu belastende Flächen auf dem östlichen Allgemeinen Wohngebiet WA 2 erschlossen, die zusätzlich für die Anlieferung bis zu dem an das Plangebiet angrenzenden Campus Steilshoop erweitert werden.

Am westlichen Strang des Fritz-Flinte-Rings wird ein Sportplatz als Fläche für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) planungsrechtlich gesichert. Eine weitere Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) wird nördlich des Allgemeinen Wohngebietes WA 2 festgesetzt mit einem Baufenster für ein Vereinsheim und mehreren mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen u.a. zu einem Spielplatz im nordöstlichen Plangebiet.

Teil- bzw. Einmündungsbereiche des Edwin-Scharff-Rings, Fritz-Flinte-Rings und ein Weg zwischen Fritz-Flinte-Ring und der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Dauerkleingartenanlage werden bestandsgemäß als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Eine neu festgesetzte Straßenverkehrsfläche erschließt als Planstraße weitere Flächen nördlich des Fritz-Flinte-Rings.

Am östlichen Rand des Plangebietes wird eine Fläche für die Regelung des Wasserabflusses festgesetzt. Die übrigen Flächen des Plangebietes werden zur planungsrechtlichen Sicherung als Grünflächen festgesetzt, und zwar als Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten im nördlichen Plangebiet bzw. im Nordosten als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (Freie und Hansestadt Hamburg).

In den Allgemeinen Wohngebieten, der südlichen Fläche für Sportanlagen, der zentralen Fläche für den Gemeinbedarf und der Privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten sind Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt, in denen Gehölzbestände vorhanden sind und entwickelt werden sollen. Eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist entlang der nördlichen Grenze des Allgemeinen Wohngebietes WA 2 zur Eingrünung Richtung angrenzender Sportanlage festgesetzt. In der Privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten ist außerdem ein gesetzlich geschützter Biotop (flächenhaft) nachrichtlich übernommen.

4.1.2. Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang

Im Folgenden werden die Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs mit Angaben über den Standort sowie Art und Umfang der geplanten Vorhaben beschrieben.

Das Plangebiet wird im Westen durch Gemeinbedarfsflächen u.a. mit der Grundschule Edwin-Scharff-Ring, im Norden durch die Dauerkleingartenanlage eines Kleingartenvereins bzw. die Parkanlage Bramfelder See und im Osten durch den Campus Steilshoop für Schule, Bildung und Freizeit begrenzt. Südlich schließen am Fritze-Flinte-Ring und Edwin-Scharff-Ring Teile der Großwohnsiedlung Steilshoop an.

Der Bebauungsplan weist auf ca. 33 % der Fläche Allgemeines Wohngebiet (2,3 ha) und auf ca. 11 % des Plangebietes Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bildung und soziale Zwecke aus. Davon sind 0,8 ha städtische Fläche. Etwa 21 % des Plangebietes nehmen Flächen für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) ein, welches etwa 1,4 ha entspricht, und weitere ca. 11 % der Fläche sind Straßenverkehrsflächen, entspricht 0,8 ha. Die restlichen Flächenanteile verteilen sich mit ca. 2 % auf eine Fläche für die Regelung des Wasserabflusses (0,1 ha), ca. 12 % auf Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten mit 0,9 ha und ca. 10 % auf Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (Freie und Hansestadt Hamburg) mit 0,7 ha.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden nachfolgend mit Angaben über den Standort und den jeweilig festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) und der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß beschrieben. Weitere Angaben sind der vorherigen Ziffer 4.1.1 zu entnehmen.

Allgemeines Wohngebiet (WA): nordöstlich Edwin-Scharff-Ring (WA 1, Baufeld A) sowie nördlich Fritz-Flinte-Ring (WA 2, Baufeld B); jeweils GRZ 0,4 mit Überschreitungsmöglichkeit entsprechend festgesetzter Ausnahmen; IV, V, VI sowie VII Vollgeschosse; enge Baugrenzen um die avisierten Baukörper (Vgl. PLZ und Funktionsplan).

Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bildung und soziale Zwecke (Freie und Hansestadt Hamburg): nördlich Fritz-Flinte-Weg (Gemeinbedarfsfläche Zentral); GRZ 0,6; II Vollgeschosse; größeres Baufenster um die Bestandsgebäude.

Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bildung und soziale Zwecke: südöstlich WA 2; zusätzliche Festsetzung Fläche für Stellplätze (Gemeinbedarfsfläche Südost).

Flächen für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg): nördlich Fritz-Flinte-Weg (Sportanlage Süd) sowie nördlich Planstraße und WA 2 mit Baufenster (Sportanlage Ost).

Straßenverkehrsflächen: Bestand Edwin-Scharff-Ring, Fritz-Flinte-Ring, Weg nördlich Fritz-Flinte-Ring West, Neubau Planstraße mit Anschluss an Fritz-Flinte-Weg.

Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen: Geh-, Fahr- und Leitungsrechte westlich im WA1 sowie auf der Fläche für Sportanlagen zugunsten der Allgemeinheit, Leitungsträgern sowie Ver- und Entsorgungsbetrieben zugunsten sowie Geh- und Fahrrechte im WA 2 zugunsten der Allgemeinheit und der Betreibenden der Flurstücke 1099, 591 und1539.

Fläche für die Regelung des Wasserabflusses: östlich WA 2 und Sportanlage Ost.

Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (Freie und Hansestadt Hamburg): nördlich Sportanlage Ost (Grünfläche Spielplatz).

Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten: zentrales nördliches Plangebiet, nördlich/westlich Gemeinbedarfsfläche Zentral (Grünfläche Dauerkleingärten).

Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern: Nordgrenze, Ostgrenze, Südgrenze, Westgrenze anteilig des WA 1, Südgrenze der Sportanlage Süd, Südgrenze des WA 2, L-förmig erweiterte Ostgrenze der Grünfläche Dauerkleingärten, L-förmig erweiterte Westgrenze des nördlichen Flächenteils der Gemeinbedarfsfläche Zentral.

Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern: Nordgrenze des WA 2, Richtung Sportanlage Ost.

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