Im Folgenden werden die Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs mit Angaben über den Standort sowie Art und Umfang der geplanten Vorhaben beschrieben.
Das Plangebiet wird im Westen durch Gemeinbedarfsflächen u.a. mit der Grundschule Edwin-Scharff-Ring, im Norden durch die Dauerkleingartenanlage eines Kleingartenvereins bzw. die Parkanlage Bramfelder See und im Osten durch den Campus Steilshoop für Schule, Bildung und Freizeit begrenzt. Südlich schließen am Fritze-Flinte-Ring und Edwin-Scharff-Ring Teile der Großwohnsiedlung Steilshoop an.
Der Bebauungsplan weist auf ca. 33 % der Fläche Allgemeines Wohngebiet (2,3 ha) und auf ca. 11 % des Plangebietes Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bildung und soziale Zwecke aus. Davon sind 0,8 ha städtische Fläche. Etwa 21 % des Plangebietes nehmen Flächen für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) ein, welches etwa 1,4 ha entspricht, und weitere ca. 11 % der Fläche sind Straßenverkehrsflächen, entspricht 0,8 ha. Die restlichen Flächenanteile verteilen sich mit ca. 2 % auf eine Fläche für die Regelung des Wasserabflusses (0,1 ha), ca. 12 % auf Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten mit 0,9 ha und ca. 10 % auf Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (Freie und Hansestadt Hamburg) mit 0,7 ha.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden nachfolgend mit Angaben über den Standort und den jeweilig festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) und der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß beschrieben. Weitere Angaben sind der vorherigen Ziffer 4.1.1 zu entnehmen.
Allgemeines Wohngebiet (WA): nordöstlich Edwin-Scharff-Ring (WA 1, Baufeld A) sowie nördlich Fritz-Flinte-Ring (WA 2, Baufeld B); jeweils GRZ 0,4 mit Überschreitungsmöglichkeit entsprechend festgesetzter Ausnahmen; IV, V, VI sowie VII Vollgeschosse; enge Baugrenzen um die avisierten Baukörper (Vgl. PLZ und Funktionsplan).
Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bildung und soziale Zwecke (Freie und Hansestadt Hamburg): nördlich Fritz-Flinte-Weg (Gemeinbedarfsfläche Zentral); GRZ 0,6; II Vollgeschosse; größeres Baufenster um die Bestandsgebäude.
Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Bildung und soziale Zwecke: südöstlich WA 2; zusätzliche Festsetzung Fläche für Stellplätze (Gemeinbedarfsfläche Südost).
Flächen für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg): nördlich Fritz-Flinte-Weg (Sportanlage Süd) sowie nördlich Planstraße und WA 2 mit Baufenster (Sportanlage Ost).
Straßenverkehrsflächen: Bestand Edwin-Scharff-Ring, Fritz-Flinte-Ring, Weg nördlich Fritz-Flinte-Ring West, Neubau Planstraße mit Anschluss an Fritz-Flinte-Weg.
Mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen: Geh-, Fahr- und Leitungsrechte westlich im WA1 sowie auf der Fläche für Sportanlagen zugunsten der Allgemeinheit, Leitungsträgern sowie Ver- und Entsorgungsbetrieben zugunsten sowie Geh- und Fahrrechte im WA 2 zugunsten der Allgemeinheit und der Betreibenden der Flurstücke 1099, 591 und1539.
Fläche für die Regelung des Wasserabflusses: östlich WA 2 und Sportanlage Ost.
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (Freie und Hansestadt Hamburg): nördlich Sportanlage Ost (Grünfläche Spielplatz).
Private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten: zentrales nördliches Plangebiet, nördlich/westlich Gemeinbedarfsfläche Zentral (Grünfläche Dauerkleingärten).
Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern: Nordgrenze, Ostgrenze, Südgrenze, Westgrenze anteilig des WA 1, Südgrenze der Sportanlage Süd, Südgrenze des WA 2, L-förmig erweiterte Ostgrenze der Grünfläche Dauerkleingärten, L-förmig erweiterte Westgrenze des nördlichen Flächenteils der Gemeinbedarfsfläche Zentral.
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern: Nordgrenze des WA 2, Richtung Sportanlage Ost.