Planunterlagen: Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.2. Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang

Mit der Aufhebung sind keine neuen Festsetzungen verbunden. Nachfolgend werden daher die Festsetzungen des aufzuhebenden Bebauungsplans und des aufzuhebenden Grünordnungsplans beschrieben.

Das Gebiet der Bebauungsplanaufhebung umfasst insgesamt 115,94 ha. Der bisherige Bebauungsplan hatte das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufschüttung von Baggergut insbesondere aus dem Hamburger Hafen sowie aus Alster, Bille und Nebengewässern zu schaffen und die erforderlichen Betriebsflächen zu sichern.

In dem Gebiet des aufzuhebenden Bebauungsplans sind großräumig Flächen für Aufschüttungen (84,59 ha) sowie Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Betriebsfläche“ (1,27 ha) festgesetzt. Für die Nutzung dieser Flächen werden in der Verordnung des Bebauungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 unter § 2 Nummer 2 und 3 verschiedene Regelungen getroffen. Diese umfassen Vorgaben zur Abdichtung der Schlickablagerungsflächen, zum Umgang mit Sicker- und Oberflächenwasser, zur Rekultivierung sowie zur Vermeidung von Stäuben. Weiterhin werden in § 2 Nummer 4 der Verordnung des Bebauungsplans Angaben zur Art zulässiger baulicher Anlagen gemacht.

Zum Ausgleich des damals zu erwartenden Eingriffs in Natur und Landschaft durch die Deponienutzung sind den Aufschüttungs- und Betriebsflächen Ausgleichsflächen mit einer Größe von 5 ha zugeordnet und im Plangebiet festgesetzt. Diese befinden sich nördlich der Bundesautobahn A 1 (zwischen der Straße Brennerhof und der Auffahrt zur A 1) sowie zwischen der A 1 und der Fläche für Aufschüttungen. Weiterhin befinden sich in dem Plangebiet Ausgleichsflächen für die mit dem Ausbau der A 1 verbundenen Eingriffe (nördlich der A 1, entlang der Andreas-Meyer-Straße) und für den Huckepack-Bahnhof Hamburg-Billwerder (östlich der Fläche für Aufschüttungen), die in der Planzeichnung als nachrichtliche Übernahmen (2,82 ha) gekennzeichnet wurden.

Nördlich der A 1 im Bereich der Ausgleichsfläche für die Deponie wurde im Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 ein Lärmschutzwall (1,6 ha) mit einer Höhe von 6 m über der Bundesautobahn festgesetzt. An diese Fläche anschließend befindet sich im Plangebiet eine Restfläche Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Schaustellerplatz (0,41 ha). Der Großteil des Sondergebietes wurde durch den Bebauungsplan Moorfleet 16 überplant und insbesondere als Gewerbegebiet festgesetzt. Auf dieser Fläche verläuft derzeit eine schmale, nicht ständig Wasser führende Entwässerungsmulde. Zudem befinden sich in dieser Fläche zwei Regenrückhaltebecken.

Weiterhin sind in dem bestehenden Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 die Straßenverkehrsflächen der Planstraße A (heute: Andreas-Meyer-Straße und Amandus-Stubbe-Straße; 4,12 ha) festgesetzt. Die Flächen der A 1 sind als nachrichtliche Übernahme gekennzeichnet worden.

Im Nordosten des Plangebiets befindet sich eine Kleingartenanlage der Bahn-Landwirtschaft, die als private Grünfläche (1,41 ha) ohne Zweckbestimmung festgesetzt ist. Die darin befindlichen Kleingärten sind bzw. waren zur Zeit der Planaufstellung durch Pachtverträge gesichert. Ziel der damaligen Festsetzung als „private Grünfläche“ war es, eine „grüne Brücke“ zwischen der südlich der Bahnanlagen verlaufenden überörtlichen Grünverbindung und der Fläche für Aufschüttungen zu schaffen, welche nach ihrer Nutzung als Deponie für die Öffentlichkeit zugänglich sein und als Grün- sowie Erholungsanlage nachgenutzt werden bzw. fungieren sollte.

Der Grünordnungsplan umfasst zusätzlich zur o.g. Fläche des Bebauungsplans weitere ca. 10,9 ha und setzt für die Ausgleichsfläche nördlich der Autobahn die Anlage von Laubwald fest. Weiterhin soll auf der Ausgleichsfläche zwischen der A 1 und der Fläche für Aufschüttungen eine offene Ruderalflur erhalten bleiben.

In der Verordnung des Grünordnungsplans werden darüber hinaus Vorgaben zur Rekultivierung und Gestaltung der Fläche für Aufschüttungen, zu Baum- und Strauchpflanzungen, zur Herstellung von Wegen und zur Ausführung von Fassaden- und Dachbegrünung gemacht.

4.1.3. Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens

Der Plangeltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 umfasst ca.116 ha, der Geltungsbereich des Grünordnungsplans umfasst ca. 127 ha. Mit der Aufhebung der bestehenden Festsetzungen ist kein zusätzlicher Bedarf an Grund und Boden verbunden.

4.1.4. Darstellung der fachgesetzlichen und fachplanerischen Ziele des Umweltschutzes

Die in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und Umweltbelange berücksichtigt wurden, sind in der folgenden Tabelle festgehalten.

Tab. 1: In Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes

Schutzgut/ ThemaFachgesetz/ FachplanungArt der Berücksichtigung
Mensch, GesundheitBImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) 16. BImSchV (Verkehrsanlagenlärmschutzverordnung) TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) § 1 Absatz 6 Nr. 1, Absatz 6 Nr 7 d) BauGB (Baugesetzbuch) DIN EN 17037 – Tageslicht in GebäudenEntfall der Festsetzung des Lärmschutzwalls und Überprüfung der Sicherung einer vergleichbaren Funktion durch die vorhandene Lärmschutzwand Weitere Berücksichtigung der Belange des Schutzgutes „Mensch, Gesundheit“ im Rahmen von nachgelagerten Zulassungsverfahren
Luft§ 1 Absatz 6 Nr. 7 a) BauGB LaPro (Landschaftsprogramm Hamburg): Stadtklimatische Bestandsaufnahme und BewertungEntfall von Festsetzungen zur Vermeidung von anlagebedingten Stäuben und Prüfung des Erhalts der Funktion durch Auflagen im bestehenden Planfeststellungsbeschluss der Baggergutmonodeponie vom 3. August 2001 Weitere Berücksichtigung der Belange des Schutzgutes „Luft“ im Rahmen von nachgelagerten Zulassungsverfahren
Klima§ 1 Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Nr. 7 a) BauGB LaPro (Landschaftsprogramm Hamburg) einschließlich Fachkarte „Grün Vernetzen“ HmbKliSchG (Hamburgisches Klimaschutzgesetz) Stadtklimaanalyse Hamburg 2023 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Baugesetzbuch (BauGB) Bundesklimaschutzgesetz (KSG)Berücksichtigung von Klimabelangen im Rahmen von nachgelagerten Zulassungsverfahren
Boden/ Fläche BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz) BBodSchV (Bundesbodenschutzverordnung) LaPro (Landschaftsprogramm Hamburg) § 1 Absatz 6 Nr. 7 a) BauGB SRM (Hamburger Staatsrätemodell) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)Entfall von Festsetzungen zur Vermeidung von anlagebedingten Stäuben sowie zur Abdichtung / Abdeckung des Deponieschlicks und Prüfung des Funktionserhalts durch Auflagen im bestehenden Planfeststellungsbeschluss der Baggergutmonodeponie vom 3. August 2001 Weitere Berücksichtigung der Belange des Schutzgutes „Boden/Fläche“ im Rahmen von nachgelagerten Zulassungsverfahren
Wasser§ 1 Absatz 6 Nr. 7 a) BauGB WHG (Wasserhaushaltsgesetz) WRRL (Wasserrahmenrichtlinie) HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) HmbAbwG (Hamburgisches Abwassergesetz) RISA Hamburg (Regenwasserinfrastrukturanpassung) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) Wasserrechtliches Verfahren zur Grabenverlegung Entfall von Festsetzungen zur Vornahme einer Schlickdichtung, zur Ableitung von anfallendem Oberflächenwasser, zu Abdichtungen des Bodens, zur Klärung von Poren- sowie Sickerwasser und Prüfung des Funktionserhalts durch Auflagen im bestehenden Planfeststellungsbeschluss der Baggergutmonodeponie vom 3. August 2001
Pflanzen Tiere§ 1 Absatz 6 Nr. 7 a) BauGB BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) FFH-RL (Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie) EU-VRL (Europäische Vogelschutzrichtlinie) BArtSchG (Bundesartenschutzgesetz) RL-Pflanzenarten (Rote-Liste Pflanzenarten Hamburg / Deutschland) BaumSchVO (Hamburgische Baumschutzverordnung) Landschaftsprogramm/AuBS (Karte Arten- und Biotopschutz Hamburg), Biotopverbundplanung der FHH SRM (Hamburger Staatsrätemodell)Entfall von festgesetzten Ausgleichsflächen und Überprüfung des Funktionserhalts durch vorhandene Regelungen im Planfeststellungsbeschluss der Baggergutmonodeponie vom 3. August 2001 Weitere Berücksichtigung der Belange des Schutzgutes „Pflanzen und Tiere“ im Rahmen von nachgelagerten Zulassungsverfahren
Landschaft und Stadtbild§ 1 Absatz 6 Nr. 5 BauGB BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) LaPro (Landschaftsprogramm Hamburg) Freiraumverbundsystem (Fachkarte „Grün Vernetzen“ zum LaPro Hamburg)Entfall der Höhenfestsetzung der Baggergutmonodeponie und Berücksichtigung der Belange des Schutzgutes „Landschaft und Stadtbild“ im Rahmen von nachgelagerten Zulassungsverfahren
Kultur- und sonstige Sachgüter§ 1 Absatz 6 Nr. 7 d) BauGB HmbDSchG (Hamburgisches Denkmalschutzgesetzt) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)Entfall der Höhenfestsetzung der Baggergutmonodeponie und Berücksichtigung der Belange des Schutzgutes „Kultur- und sonstige Sachgüter“ im Rahmen von nachgelagerten Zulassungsverfahren

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