Planunterlagen: Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.2. Schutzgut Luft

In diesem Kapitel wird insbesondere auf Luftschadstoffe und Gerüche eingegangen. Die klimatisch-lufthygienischen Aspekte werden beim Schutzgut Klima behandelt.

  1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Die im Plangebiet verlaufenden Straßen (insb. die A 1) und der damit verbundene Verkehr sind relevante Quellen für die Emission von Luftschadstoffen. Zudem bedingt der Deponiebetrieb im Plangebiet gasförmige Emissionen (z. B. durch den Abbau organischer Substanzen und die Ausgasung der klimarelevanten Spurengase Methan und Kohlendioxid) sowie verkehrsbedingte und betriebsbedingte Emissionen (Stickstoffdioxid, Feinstaub, Kohlenmonoxid) durch vorhandenes Fahrtaufkommen/Baumaschinen. Weiterhin kann es bei der Einlagerung bzw. dem Einbau des entwässerten Schlicks durch Winderosion zu Staubentwicklung sowie -verwehungen kommen.

Aktuelle Untersuchungen zur Luftqualität im Plangebiet liegen nicht vor. Aufgrund der günstigen Durchlüftungssituation im Plangebiet und der Abwesenheit schutzwürdiger Bebauung ist nicht mit beurteilungsrelevanten Überschreitungen der einschlägigen Grenzwerte der 39. BImSchV zu rechnen.

Relevante Geruchsimmissionen, z. B. aus den umliegenden Gewerbeparks, sind für das Plangebiet nicht bekannt. An den Gasbrunnen der Deponie Feldhofe ist aufgrund der Gaskonzentration grundsätzlich mit Gerüchen zu rechnen. Eine Geruchswahrnehmung in Brusthöhe eines Menschen ist aufgrund des Verdünnungseffekts jedoch kaum möglich.

  1. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Bei einer durch die Aufhebung des Bebauungsplans ermöglichten Kapazitätserweiterung der Baggergutmonodeponie Feldhofe kann es zu einer Verlängerung der Belastungssituation durch Staub-, Gas- und verkehrsbedingte Emissionen durch den Deponiebetrieb kommen. Im Zuge des dann durchzuführenden eigenständigen anlagenbezogenen Planfeststellungsverfahrens sind gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Umwelteinwirkungen auf das Schutzgut Luft zu prüfen und die Einhaltung von Grenz-/ Richtwerten in den geltenden Regelwerken der 39. BImSchV sowie der TA Luft zu gewährleisten.

Auch der Wegfall der bisherigen Festsetzung zur Minimierung von anlagenbedingten Stäuben (siehe § 2 Nummer 2.5 der Verordnung über den Bebauungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22), bedingt keine künftige Luftverunreinigung, da konkrete Regelungen zur Vermeidung von Stäuben als Auflage im Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung des Betriebs der Baggergutmonodeponie enthalten sind (z. B. Reinigen und Feuchthalten der Fahrstraßen, Zwischenbegrünungen, Sandfänge). Die Aufhebung des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans und der darin befindlichen planungsrechtlichen und naturschutzfachlichen Festsetzungen bereitet für das Schutzgut Luft keine als erheblich zu wertenden umweltrelevanten Beeinträchtigungen vor.

Der Status-Quo des Plangebiets bleibt erhalten.

  1. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Die Aufhebung begründet kein verbindliches Bau- und Betriebsrecht für die Baggergutmonodeponie Feldhofe, sondern die konkreten Baurechte werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragt, geprüft und geregelt. Insofern sind auf der nachgeordneten Ebene auf der Grundlage der konkreten Anlagenplanung (Standort, Anlagenhöhe, Erschließung) die mit einer Kapazitätserweiterung zu erwartenden Umweltauswirkungen zu beurteilen und ggf. zu vermeiden, zu mindern und/oder auszugleichen.

4.2.3. Schutzgut Klima

Bei dem Schutzgut Klima werden die bioklimatisch-lufthygienischen Aspekte betrachtet.

  1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Gemäß der Stadtklimaanalyse Hamburg 2023 wird dem Plangebiet überwiegend eine mittlere bis hohe klimaökologische Bedeutung zugewiesen. Dies ist insbesondere durch den recht hohen nächtlichen Kaltluftabfluss bedingt (Karte 6). Die Kaltluft, die sich in der Nacht über den vegetationsbestandenen Flächen der Deponie bildet, fließt nahezu kreisförmig von der Erhebung der Deponie in die Umgebung ab. Die Kaltluft strömt in die südöstlich sowie südwestlich angrenzenden Gewerbegebiete sowie die nördlich gelegenen Gewerbe- und Kleingartenflächen.

Aus bioklimatischer Sicht ist das Plangebiet im Bereich der Baumbestände gering wärmebelastet, im Bereich der Kleingärten eher mäßig und im Bereich der Deponie eher stark. Dies zeigt auch das Temperaturspektrum des Untersuchungsszenarios zur Bewertung der human-biometeorologischen Wärmebelastung an einem klaren heißen Sommertag einschließlich windarmer Nacht- und Tagsituation. Demnach erreicht die bodennahe nächtliche Lufttemperatur im Plangebiet (um 4:00 Uhr) im Bereich der Freiflächen sowie auf Teilen des Deponiegeländes ca. 16 °C und auf den östlich gelegenen bewaldeten Flächen ca. 17 °C. Bei der thermischen Tagsituation weisen Wasserflächen sowie durch Bäume verschattete Bereiche mit bis zu 25 °C die geringsten Wärmebelastungen auf. Unversiegelte Freiflächen ohne Verschattungselemente hingegen erreichen Temperaturen von über 32 °C.

  1. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Im Falle einer Kapazitätserweiterung der Deponie Feldhofe nach Aufhebung des Bebauungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 kann es aufgrund von Veränderungen der Oberflächenform der Deponie (z. B. durch das Anwachsen des Deponieberges) sowie Veränderungen der vegetativen Gestaltung zu einer Beeinflussung des Kleinklimas (Kaltluftprozessgeschehen, Strömungsfeld, bioklimatische Situation) kommen. Im Zuge eines dafür durchzuführenden eigenständigen anlagenbezogenen Planfeststellungsverfahrens sind gegebenenfalls als erheblich zu beurteilende Auswirkungen zu ermitteln und zu bewerten.

Die Aufhebung des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 und der Wegfall damit verbundener Festsetzungen verursacht für das Schutzgut Klima keine als erheblich zu bewertenden umweltrelevanten Beeinträchtigungen.

  1. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Durch die Aufhebung des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 wird der Status-Quo des Plangebiets beibehalten und es ergeben sich keine Kompensationserfordernisse. Mit der Aufhebung des Bebauungsplans wird kein verbindliches Bau- und Betriebsrecht für die Baggergutmonodeponie Feldhofe begründet, sondern die konkreten hierfür benötigten Baurechte werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragt, geprüft und geregelt. Insofern sind auf der nachgeordneten Ebene auf der Grundlage der konkreten Anlagenplanung (Standort, Anlagenhöhe, Erschließung) die mit einer Kapazitätserweiterung zu erwartenden Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Klima zu beurteilen und ggf. zu vermeiden, zu mindern und/oder auszugleichen.

4.2.4. Schutzgut Fläche

  1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von 115,94 ha, der Grünordnungsplan umfasst daneben weitere Flächen von ca. 10,9 ha. Dabei handelt es sich insbesondere bei den großen Verkehrsstraßen um vollversiegelte Flächen. Die Oberfläche des Deponieberges ist überwiegend unversiegelt. Die einzelnen Schichten innerhalb des Deponieberges sind jedoch mit Kunststoffbahnen abgedichtet, um zu verhindern, dass belastetes Sickerwasser ins Grundwasser gelangen kann. Weitere versiegelte Flächen im Bereich der Deponie befinden sich auf den Betriebsflächen. Die nordöstlich an das Deponiegelände anschließenden Kleingärten sind hingegen weitgehend unversiegelt.

Die weiteren vom Grünordnungsplan umfassten Flächen im Nordwesten sind zu großen Teilen unversiegelt. Versiegelungen liegen im Bereich des Schaustellerplatzes und der gewerblichen Nutzungen vor.

  1. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Durch die Aufhebung des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 werden keine neuen konkreten Baurechte geschaffen. Es kommt somit nicht zu weiteren Belastungen des Schutzgutes Fläche in Form von zusätzlichen Flächenversiegelungen. Auch bei einer Kapazitätserweiterung der Baggergutmonodeponie Feldhofe ist weniger mit einer flächenmäßigen Erweiterung der Betriebsfläche bzw. der versiegelten Fläche, sondern mit einer Veränderung der Topographie des bestehenden Deponiegeländes in die Höhe zu rechnen. Die konkreten anlagenbezogenen Veränderungen und Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche sind im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu prüfen und zu bewerten.

  1. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Durch die Aufhebung der Festsetzungen des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fläche und somit auch nicht zu einem Erfordernis für Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung oder zum Ausgleich. Bei einer Kapazitätserweiterung der Deponie sind ggfs. zu erwartende Umweltauswirkungen auf Grundlage der konkreten Anlagenplanung (Standort, Anlagenhöhe, Erschließung) zu beurteilen und ggf. zu vermeiden, zu mindern und/oder auszugleichen.

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