Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)

Verfahrensschritt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Zeitraum

Noch 9 Tage  

durchführende Organisation

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Planungsanlass

Der Hamburg Port Authority A.ö.R. (HPA) obliegt die Wassertiefeninstandhaltung im Hamburger Hafen durch das Baggern, das Umlagern sowie die Entsorgung von in ihrem Zuständigkeitsgebiet anfallendem Baggergut. Der größte Teil der gebaggerten Sedimente wird im Gewässer umgelagert. Das restliche, belastete Baggergut muss an Land gebracht, behandelt und entsorgt werden. Dafür benötigt Hamburg ausreichend Deponiekapazität. Hierfür steht seit 2019 nur noch die Deponie Feldhofe zur Verfügung.
Für die Errichtung und den Betrieb der Deponie Feldhofe wurde ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde 2001 erlassen. Die Laufzeit der Deponie Feldhofe beträgt noch ca. fünf Jahre, die noch verfügbare Einlagerungskapazität liegt bei ca. 1 Mio. m³ Deponat. Um weiterhin ausreichend Kapazitäten zu haben, beabsichtigt die HPA, die Aufnahmekapazität der Deponie Feldhofe rechtzeitig um ca. 7 Mio. m³ auf dann etwa 16 Mio. m³ behandeltes Baggergut zu erhöhen. Die damit mögliche zusätzliche Laufzeit der Deponie beträgt ca. 40 Jahre.
Für die geplante Kapazitätserhöhung der Deponie Feldhofe ist eine Planfeststellung gem. § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bei der zuständigen Behörde (hier: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)) erforderlich.
Für die bereits vorhandene Deponie Feldhofe gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Moorfleet 9/Billwerder 22 vom 5. Juni 1998 sowie des Grünordnungsplans Moorfleet 9/Billwerder 22 vom 11. Juni 1998, deren Geltungsbereiche insbesondere das heutige Deponiegelände umfassen. Die vorgesehene Kubatur und das überarbeitete Rekultivierungskonzept sind mit den im Bebauungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 enthaltenen Festsetzungen (insbesondere maximal zulässige Höhe und Höhenlinien) sowie den grünordnerischen Festsetzungen im Grünordnungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 nicht vereinbar.
Rechtlich ist ein qualifizierter Bebauungsplan als planungsrechtliche Grundlage zusätzlich zur o.g. Planfeststellung nicht erforderlich. Durch ein Planfeststellungsverfahren ist diese Fläche baurechtlich genügend gesichert. Daher sollen der Bebauungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 sowie der zugehörige Grünordnungsplan aufgehoben werden.

Ansprechperson

Barbara Koller

Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Abteilung Bauleitplanung
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Tel. 040 42840 8216
E-Mail: barbara.koller@bsw.hamburg.de

Aktuelle Mitteilungen

Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Moorfleet 9/Billwerder 22 und des gleichnamigen Grünordnungsplans

Im Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans Moorfleet 9/Billwerder 22 findet in der Zeit vom 28.07. bis einschließlich 08.09.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) statt.

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Umweltbezogene Gutachten

Hier finden Sie umweltbezogene Untersuchungen und Informationen, die im Rahmen des Verfahrens abgegeben wurden.

Umweltbezogene Stellungnahmen

Hier finden Sie umweltbezogene Stellungnahmen, die im Rahmen des Verfahrens abgegeben wurden.

Weiteres Informationsmaterial

Hier finden Sie verschiedene ergänzende Unterlagen zum Aufhebungsverfahren:

  • Den Auszug aus dem Amtlichen Anzeiger vom 22.07.2025 mit den Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit

  • Eine Darstellung der Aufhebungsbereiche des Bebauungsplans Moorfleet 9/Billwerder 22 und des Grünordnungsplans Moorfleet 9/Billwerder 22

  • Den Bebauungsplan (BP) und Grünordnungsplan (GOP) aus 1998

  • Die Begründung zum Bebauungsplan (BP) aus 1998

  • Die Begründung des GOP von1998

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