Planunterlagen: Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)
Begründung
4.6.1. Verwendete technischen Verfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung
Bei der Durchführung der Umweltprüfung kamen folgende Verfahren zur Anwendung:
Auswertung allgemein zugänglicher Quellen, beispielsweise des Landschaftsprogramms Hamburg
Auswertung der Kartierungen und Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Kapazitätserweiterung der Baggergutmonodeponie Feldhofe,
Auswertung allgemein zugängliche Quellen im Internet (beispielsweise Geoportal Hamburg, Stadtklimaanalyse).
Die wichtigsten Merkmale der im Rahmen der Umweltprüfung verwendeten technischen Verfahren werden in den jeweiligen Fachgutachten bzw. bei den einzelnen Schutzgütern beschrieben. Sie entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden. Die für die Umweltprüfung auf der Ebene des Bebauungsplans erforderlichen Erkenntnisse liegen vor, soweit sie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplans in angemessener Weise verlangt werden können. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, insbesondere liegen keine Kenntnislücken vor.
4.6.2. Geplante Überwachungsmaßnahmen (Monitoring)
Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie ggf. weiteren Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden. Maßnahmen zur Überwachung können erst im Falle einer Konkretisierung einer Deponieerweiterung im Rahmen des hierfür notwendigen Planfeststellungsverfahrens konkret definiert werden. Besondere Überwachungsmaßnahmen nach Aufhebung des Bebauungsplans sind nicht erforderlich und daher nicht vorgesehen.