Planunterlagen: Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5. Planungsalternativen und Nullvariante

Nachfolgend werden die in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans dargestellt.

4.5.1. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten

Die Aufhebung des Bebauungsplanes und des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 hat das Ziel, im Geltungsbereich eine an den aktuellen Stand der Technik angepasste Kapazitätserweiterung der Deponie Feldhofe zu ermöglichen. Die aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplans lassen dies nicht zu. Die grundsätzliche Standortentscheidung für die Deponie ist bereits vor Jahrzenten im Rahmen vorheriger Planungen (Darstellung im Flächennutzungsplan, Anlage des Altspülfelds) getroffen worden.

Weiterhin wurde in den Jahren 2009 bis 2011 durch die Hamburg Port Authority (HPA) ein landesweites Standortsuchverfahren für einen neuen Deponiestandort als Ersatz für die in ihrer Kapazität ausgeschöpfte Deponie Francop durchgeführt. Dabei wurden sämtliche im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg potenziell in Frage kommenden Standorte untersucht und bewertet. Im Ergebnis wurde der Standort der nach BImSchG genehmigten Baggergutanlage „Entwässerungsfelder Moorburg-Mitte“ als am besten geeignet beurteilt. Zwischenzeitliche deponietechnische Entwicklungen in Verbindung mit sinkenden jährlichen Baggergutmengen haben jedoch zu der Erkenntnis geführt, dass auch vorhandene Baggergutdeponien weiterentwickelt werden können. Vor diesem Hintergrund wurde der Bedarf gesehen, die vorliegende Untersuchung zur Standortwahl um eine Untersuchung der Hamburger Deponiestandorte „Deponie Feldhofe“ und “Deponie Francop“ zu ergänzen. Im Ergebnis konnte ein großes zusätzliches Ablagerungspotenzial auf der Deponie Feldhofe festgestellt werden. Durch die Kapazitätserhöhung der Deponie Feldhofe kann die Entsorgung von Schlick und Baggergut ohne zusätzlichen Flächenverbrauch langfristig gesichert werden.

Als weitere Planungsalternative wurde eine Änderung des Bebauungsplans in Anpassung an die jeweiligen Anforderungen des Deponiebetriebs in Erwägung gezogen. Da jedoch keine städtebaulichen Regelungsbedarfe gesehen wurden und Kapazitätserweiterungen von Deponien gemäß § 35 Abs. 2 KrWG grundsätzlich planfeststellungspflichtig sind, wurde sich gegen eine Bebauungsplanänderung entschieden.

4.5.2. Prognose der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung

Im Falle einer Nichtdurchführung der Planung würde die Baggergutmonodeponie Feldhofe aufgrund der vorhandenen Höhenfestsetzung im Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 lediglich bis zu einer Höhe von 38 m über NN anwachsen. Dies entspricht dem derzeit geltenden Planfeststellungsbeschluss vom 3. August 2001, welcher über einem Altspülfeld und einer Teilaufhöhung auf einer Fläche von 78 ha die Ablagerung von Baggergut bis zu einer Höhe von 38 m über NN inklusive Rekultivierung zulässt. Bis zum Erreichen dieses Zeitpunkts würden insbesondere Auswirkungen durch den weiteren Bau bzw. Betrieb der Deponie auf die Umweltschutzgüter im Plangebiet fortbestehen (beispielsweise Belastungen durch Staub, Gas, Lärm, Schattenwurf sowie das mittelfristige Fortbestehen der baustellenbedingten Biotoptypen). Erst danach wäre eine Nutzung des rekultivierten Deponiehügels als Erholungsfläche für den Menschen möglich.

Das bestehende Rekultivierungskonzept der Deponie sieht vor, dass die abgeschlossenen Teilbauabschnitte der Schlickdeponie unmittelbar nach der Fertigstellung rekultiviert und bepflanzt werden. Demnach würde nach Abschluss der Einlagerung ein kulturfähiger Abdeckboden mit einer Mindestmächtigkeit von 1,5 m für Gehölzpflanzungen und 0,9 m für eine Wieseneinsaat aufgetragen werden. Auf der fertiggestellten Schlickdeponie würde dann eine Grünfläche angelegt werden und für eine extensive Freiflächennutzung zur Verfügung stehen. Weiterhin sind Bereiche mit extensiv unterhaltenen, kräuterreichen Wiesen mit wahrnehmbaren Blütenaspekten und Hochstaudenfluren, Trockenrasenflächen und offenen Sandbodenbereichen vorgesehen. Zudem sollten die offenen Bereiche durch einzelne großkronige Bäume strukturiert werden. Im nordöstlichen Bereich der Schlickdeponie würden großflächig Laub-gehölzpflanzungen (Eichen-Ahorn-Mischwald) vorgenommen werden.

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