Tiere
Aufgrund der vielfältigen Habitatstrukturen (Gehölz- und Brachflächen, Gewässer usw.) kommen im Plangebiet zahlreiche Brutvogelarten vor. Die Brutvogelfauna im Bereich der Deponie setzt sich aufgrund der nur kleinräumig vorhandenen Flächen mit Gehölzstrukturen vorrangig durch Offenbodenbrüter sowie typische Bewohner von Hochstaudenfluren und Ruderalflächen, deren Vorkommen sich vor allem im Bereich der derzeit begrünten Deponieböschungen befinden, zusammen. Gehölz- und Gebüschbrüter treten ausschließlich in den Randbereichen der Deponie auf. Die Klärteiche der technischen Kläranlage werden darüber hinaus von einigen Wasservögeln besiedelt. Im Rahmen einer avifaunistischen Kartierung der Deponiefläche konnten im Jahr 2021 insgesamt 31 Brutvogelarten ermittelt werden. Davon sind die Feldlerche (31 Revierpaare, stark gefährdet), der Flussregenpfeifer (2 Revierpaare, gefährdet), der Wiesenpieper (2 Revierpaare, stark gefährdet), die Wachtel (1 Revierpaar, gefährdet) und der Bluthänfling (1 Revierpaar, gefährdet) auf der Roten Liste Hamburgs aufgeführt. Auf der Vorwarnliste für Hamburg bzw. Deutschland befindet sich außerdem der Gelbspötter (1 Revierpaar). Der Flussregenpfeifer ist zusätzlich gemäß Bundesartenschutz-Verordnung geschützt.
Für Fledermäuse bietet die Deponiefläche selbst keine Lebensräume, z. B. Gehölze und Gebäude, die als Quartiere (Tagesverstecke, Wochenstuben oder Winterquartiere) geeignet sein könnten. Allerdings kommt der Deponiebereich als Jagdgebiet von Fledermausarten in Frage. An den Waldrandbereichen im Nordosten der Deponie sowie am Hauptentwässerungsgraben Moorfleet und Moorfleeter Schlauchgraben / Feldhofegraben wurden vier Fledermausarten (Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Mückenfledermaus, Zwergfledermaus) nachgewiesen.
Potenzielle Habitate und Laichgewässer für Amphibien stellen im Plangebiet die Klärteiche und Entwässerungsgräben dar. Weiterhin können die vorhandenen Gehölzbestände sowie halbruderalen Gras- und Staudenfluren als Sommerlebensraum sowie Winterquartier fungieren. Im Rahmen einer Kartierung Anfang Juli 2021 wurden im Bereich der Deponie fünf Amphibienarten nachgewiesen. Dazu zählen die Erdkröte (Bufo bufo), der Grasfrosch (Rana temporaria), der Seefrosch (Rana ridibunda), der Teichfrosch (Rana kl. esculenta) und der Teichmolch (Triturus vulgaris). Mit dem Seefrosch wurde eine stark gefährdete und dem Grasfrosch eine gefährdete Art der Roten Liste-Hamburg nachgewiesen. Die Erdkröte und der Teichfrosch werden nach der aktuellen Roten Liste Hamburg in der Vorwarnliste geführt. Alle Amphibienarten gelten als besonders geschützte Arten. Häufigste und stetigste Art im Plangebiet ist die Erdkröte, sie kommt in fast allen untersuchten Gewässern vor und weist die größten Bestandsgrößen auf. Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und dadurch streng geschützte Art gemäß § 7 BNatSchG konnten nicht nachgewiesen werden.
Für Reptilien bietet die Deponie in den Randbereichen verschiedene gut geeignete Habitatstrukturen. Einerseits finden sich dort Sonnenplätze, andererseits bieten beschattete Bereiche die Möglichkeit zur Thermoregulation der Tiere. Reptilienkartierungen im Jahr 2021 konnten mehrere direkte Nachweise der Ringelnatter erbringen (2 Individuen am Restrandgraben, 1 Individuum am Hauptentwässerungsgraben Moorfleet). Weiterhin wurden eine Ringelnatter sowie eine Blindschleiche gesichtet. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 13-14 BNatSchG gelten alle Reptilienarten als besonders oder streng geschützte Arten. Im Bereich der Deponie konnte jedoch keine streng geschützte Art nachgewiesen werden. Weiterhin weisen die Deponieflächen potenzielle Lebensräume für die Zauneidechse auf.
Hinsichtlich der Insekten im Plangebiet ist mit dem Vorkommen verbreiteter und anspruchsloser Libellen- und Heuschreckenarten zu rechnen. Im Rahmen von Kartierungen im Jahr 2021 konnten weiterhin 7 Larven des Nachtkerzenschwärmers (6 ausgewachsene Raupen, 1 Jungraupe) an Zottigem Weidenröschen nachgewiesen werden. Die Fundorte befanden sich ausschließlich am Moorfleeter Schlauchgraben nahe der technischen Kläranlage sowie auf Höhe des Moorfleeter Hauptgrabens an der südöstlichen bis östlichen Deponieseite. Die Bestände des Zottigen Weidenröschens besitzen eine hohe Bedeutung als Entwicklungshabitat für den Nachtkerzenschwärmer, da diese Bereiche aufgrund ihres Standortes entlang der Grabenufer ideale Habitatbedingungen bieten.
Als gefährdete Säugetierarten sind seit dem Jahr 2000 der Feldhase (Lepus europaeus) und das Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) gemeldet. Beide Arten stehen auf der Vorwarnliste der Roten Liste Hamburg. Die Deponieflächen eignen sich als Lebensraum dieser Arten.
- Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Es ist vorgesehen, eine Kapazitätserweiterung der Deponie Feldhofe vorzunehmen. Bei einer Kapazitätserweiterung der Baggergutmonodeponie kann allgemein davon ausgegangen werden, dass es zu einer länger anhaltenden Belastung der Tier- und Pflanzenwelt durch Staubverwehungen des entwässerten Schlicks, die Bildung klimarelevanter Spurengase und verkehrsbedingte Emissionen sowie Lärmemissionen durch den Baubetrieb kommt. Weiterhin können LKWs und Baumaschinen durch Bewegung und Licht visuelle Störreize für die Tierwelt verursachen. Mit einer Verlängerung der Deponielaufzeit werden diese Belastungen für die Tierwelt verlängert. Ebenfalls können mit Gras- und Krautfluren bewachsene Deponiebereiche erneut in Anspruch genommen oder bei der Fällung von Bäumen Tiere oder ihre Entwicklungsformen sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten gestört, verletzt, getötet bzw. beschädigt oder zerstört werden. Eine mögliche Verlängerung der Deponielaufzeit bewirkt zudem eine spätere Rekultivierung der Deponie und einen längeren Bestand von baustellenbedingten Biotoptypen. Im Rahmen des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sind daher die Auswirkungen der konkreten Anlagenplanung im Detail zu ermitteln (prüfen und bewerten) und die geltenden Regelwerke (u. a. BNatSchG mit gesetzlichem Biotopschutz, Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG, naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung) einzuhalten.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans und den Wegfall derzeit geltender Festsetzungen kommt es hingegen nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen. Die Aufhebung des Bebauungsplans bedingt keine verbindlichen Bau- und Betriebsrechte, so dass der Status-Quo des Umweltzustands bestehen bleibt. Auch der Wegfall der zeichnerisch festgesetzten Ausgleichsflächen führt nicht zu einem Kompensationsdefizit der damaligen Planung (siehe nachfolgende Auflistung).