Planunterlagen: Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Grundwasserschutz

Die Grundwasserbeschaffenheit im Bereich der Deponie ist aufgrund von veränderten Strömungsrichtungen und damit verbundenen messbaren Salzintrusionen (erhöhte Chloridkonzentrationen) einem schlechten chemischen Zustand zuzuordnen. Ursache dafür ist eine ungünstige Verteilung der Entnahmen aus dem vorhandenen Grundwasserkörper und aus einem darunter liegenden tiefen Grundwasserkörper, die zum Aufsteigen von versalzenem Tiefen-grundwasser führt. Darüber hinaus sind im Untersuchungsgebiet die oberflächennahen Grundwasserkörper durch marschentypisch hohe Ammoniumgehalte gekennzeichnet.

Insgesamt ist das Untersuchungsgebiet im Hinblick auf das Grundwasser intensiv durch die flächige Wasserhaltung im Marschbereich beeinflusst. Außerdem wird der chemische Zustand aufgrund lokaler Salzintrusionen als schlecht eingestuft. Von der vorhandenen Deponie ist jedoch kein Einfluss auf das Grundwasser festzustellen (seit 2001 wird die Grundwasserbeschaffenheit an 15 Grundwassermessstellen aus dem laufenden Deponiebetrieb überwacht und dokumentiert).

  1. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Es ist vorgesehen, eine Kapazitätserweiterung der Deponie Feldhofe vorzunehmen. Eine Kapazitätserweiterung der Baggergutmonodeponie würde allgemein mit einer Veränderung der Oberflächenform und zusätzlich bedingter Auspressung von Porenwasser, Veränderungen des Oberflächenabflusses und der Versickerung einhergehen können. Weiterhin können umliegende Oberflächengewässer baubedingt staubförmigen Emissionen ausgesetzt sein.

Dies muss im konkreten Fall einer Anlagenerweiterung im Detail geprüft und bewertet werden. Auch Veränderungen des Entwässerungsbetriebs sind möglich. Bei der konkreten Anlagenplanung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach Kreislaufwirtschaftsgesetz sind daher die geltenden Regelwerke (Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Hamburgisches Wassergesetz (HWaG), RegenInfraStrukturAnpassung (RISA Hamburg)) einzuhalten.

Mit Rücknahme der Festsetzungen des Bebauungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 und den in § 2 Nummer 2.1 bis 2.4 und Nummer 3 der Verordnung enthaltenen Regelungen sind keine erheblichen Auswirkungen für das Schutzgut Wasser verbunden. Im Planfeststellungsbeschluss von 2001 zur damaligen Genehmigung der Baggergutmonodeponie wurden diese Regelungen zum Schutz des Oberflächen- und Grundwassers ebenfalls getroffen, so dass diese auch nach Aufhebung des Bebauungsplans Bestand haben. U.a. wurde dort geregelt, dass:

Schlick, der als mineralisches Dichtungsmaterial eingesetzt wird, besondere Anforderungen erfüllen bzw. Einbaubedingungen einhalten muss (Abschnitt 2, Kapitel 5.3.3),

Abwässer (u. a. Poren- und Sickerwasser) erst nach der Reinigung in der Teichkläranlage eingeleitet werden dürfen (Abschnitt 3, Kapitel 4),

Abwasser aus dem Schlickzwischenlager zu fassen und abzuleiten ist (Abschnitt 3, Kapitel 7.6),

unbelastetes oberflächlich abfließendes Niederschlagswasser von den je nach Baufortschritt fertig gestellten Teilbereichen und nachfolgend von der endgültig fertig gestellten und rekultivierten Schlickdeponie über den Neuen Moorfleeter Schlauchgraben, den Hauptentwässerungsgraben Moorfleet sowie über den Feldhofegraben in das Gewässer Dove-Elbe eingeleitet werden dürfen (Abschnitt 3, Kapitel 1).

Weiterhin geht aus dem planfestgestellten Deponiekonzept hervor, dass auf dem Altspülkörper eine basale Sohldichtung, eine Basisdichtung und darauf wiederum eine Oberflächendichtung eingebaut werden und dass die Basisdichtung zudem aus einer 2,5 mm starken wasserdichten Kunststoffdichtungsbahn sowie einer darunter liegenden Schlickschicht herzustellen ist (Abschnitt 4, Kapitel 1.2.5.1).

Darüber hinaus ist in dem Deponiekonzept festgehalten, dass über der Oberflächendichtung eine Dränageschicht aus Sand folgt und den Abschluss der Deponie eine zur Bepflanzung geeignete 0,9 bis 1,5 m mächtige Bodenschicht bildet (Abschnitt 4, Kapitel 1.2.5.1).

Abschließend ist dem Deponiekonzept zu entnehmen, dass zur Minimierung der Belastung des Grundwassers das bestehende Spülfeld durch eine Dichtung an der Oberfläche vor eindringendem Regenwasser und Sickerwasser aus der darüber vorgesehenen Deponie geschützt wird (Abschnitt 4, Kapitel 1.2.1).

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans bleibt damit der Status Quo des Plangebiets bestehen und es ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser zu rechnen.

  1. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans werden keine verbindlichen Bau- und Betriebsrechte begründet. Auch aus dem Entfall bestehender Festsetzungen erwachsen keine erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser und damit keine Kompensationserfordernisse.

Bei einer Erweiterung der Baggergutmonodeponie Feldhofe müssen die konkreten Baurechte im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragt, geprüft und geregelt werden. Insofern sind auf der nachgeordneten Ebene auf der Grundlage der konkreten Anlagenplanung (Standort, Anlagenhöhe, Erschließung) die mit einer Kapazitätserweiterung zu erwartenden Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu beurteilen und ggf. zu vermeiden, zu mindern und/oder auszugleichen.

4.2.7. Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich Artenschutz

Als umweltrelevante Aspekte sind unter diesem Schutzgut die Tiere, Pflanzen und Biotoptypen zu betrachten. Weiterhin gilt es zu prüfen, dass für die Sicherung der biologischen Vielfalt gemäß § 1 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323 S. 1, 22) die Ziele des Arten- und Biotopschutzes beachtet werden.

  1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Biotoptypen und gefährdete Pflanzenarten 2

Das Plangebiet wird durch die im Betrieb befindliche Deponie, deren Flächen größtenteils dem Biotoptyp „Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte“ (AKM) zugeordnet werden können, geprägt. Der Deponiebereich kennzeichnet sich durch unterschiedlich alte Einlagerungsbereiche mit Ruderalvegetation verschiedener Entwicklungsstadien, unterbrochen von Erschließungsflächen.

In vielen Bereichen der Deponie bestehen durch die Einsaat von Wirtschaftsgräsern auf nährstoffreichem Bodenmaterial stark homogene und blütenarme Grünflächen mit einer Dominanz von Gräsern. In länger ungenutzten Bereichen besteht die Vegetation aus hoch aufgewachsenen dichten Vegetationsbeständen. Aufgrund der Vielfalt unterschiedlicher vegetativer Altersstadien sowie der verschiedenen Höhenlagen weist die Deponie insgesamt eine sehr große pflanzliche Artenvielfalt auf.

Westlich der Deponie befinden sich im Bereich der ausgewiesenen Betriebsfläche ein Sandlager und ein Baggergutzwischenlager, welche dem Biotoptyp „Spülfläche, Sandaufschüttung“ (OAS) zugeordnet werden können und keinen Bewuchs aufweisen. Am unteren Rand der Deponie haben sich im Südwesten und Südosten auf einem Sandstreifen „Ruderalfluren trockener Standorte“ sowie „Halbruderale Gras und Staudenfluren trockener Standorte“ entwickelt. Die Flächen sind sehr mager und nur sehr locker von Ruderalfluren magerer Standorte bewachsen. Die vorhandenen Ruderalfluren trockener Standorte (APT) sind entsprechend der vorkommenden Arten stellenweise (zu ca. 80 %) nach § 30 BNatSchG bzw. § 14 Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) in der Fassung vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt geändert am 24. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 92) gesetzlich geschützt. Vollständig nach § 30 BNatSchG geschützt sind zudem die an der westlichen Ecke des Plangebiets (östlich des südlichen Bahngrabens) befindlichen „Sonstigen Trocken- oder Halbtrockenrasen“ (TMZ).

Außerhalb der Deponie befinden sich entlang der Amandus-Stubbe-Straße größere Flächenanteile „Halbruderaler Gras- und Staudenfluren mittlerer Standorte“ (AKM). Weitere gemäß § 30 BNatSchG geschützte Flächen „Halbruderaler Gras- und Staudenfluren trockener Standorte“ (AKT) finden sich zwischen der Deponie und der Bundesautobahn A 1 bzw. dem Autobahnohr. Nördlich der A 1 sowie entlang der A 25 kommen straßenbegleitend auch – nicht nach § 30 BNatSchG geschützte – trockene Ruderalfluren (AKT) vor.

Die Flächen nordöstlich der Deponie weisen großflächige – zumeist gepflanzte – Gehölzbestände auf. Im Bereich der durch den Bau des Huckepackbahnhofs Billwerder vorhandenen Bodenablagerung befindet sich ein Laubwald-Jungbestand (WJL). Zudem kommen am Nord rand des Deponiegeländes und an etlichen Stellen des Plangebiets kleinräumig ausgeprägte Gebüsche und Kleingehölze vor.

Westlich der Kleingartenanlagen im nördlichen Teil des Plangebiets (als Ausgleichsfläche festgesetzt) befindet sich eine Fläche mit Sukzessionsgebüschen (HRR). Weiter nördlich entlang der A 1 befinden sich „Stadtwiesen“-Vegetationsbestände, die sich überwiegend aus Gräsern mit mittlerer bis großer Artenvielfalt (ZRW) zusammensetzen. Auch die Regenrückhaltebecken im Bereich des bestehenden Schaustellerplatzes sind umliegend mit „Stadtwiesen“-Vegetationsbeständen bewachsen.

Allgemein ist das Plangebiet – insbesondere der Bereich in bzw. um die Deponie – von einer Vielzahl von Gräben durchzogen. Im Umgebungsbereich der Deponie können diese dem Biotoptyp „Wettern / Hauptgräben (FLH)“ zugeordnet werden. Am Nordrand der Deponie und an der dortigen Kleingartenanlage sowie im Süden an den Klärteichen befinden sich hingegen „Nährstoffreiche Gräben mit Stillgewässercharakter“ (FGR). Der Feldhofegraben, der Moorfleeter Schlauchgraben, der Hauptentwässerungsgraben Moorfleet und auch der südliche Bahngraben sind nach § 30 BNatSchG bzw. § 14 HmbBNatSchAG gesetzlich geschützt.

Neben den Fließgewässern sind vereinzelt Stillgewässer im Untersuchungsgebiet vorhanden. Im Süden der Deponie befindet sich auf der Betriebsfläche eine Kläranlange mit drei naturfern ausgeprägten Becken, die als „Klärteich, Absetzbecken“ (SXK) eingeordnet wurden. Die Klärteiche weisen trotz ihrer Befestigung eine gut entwickelte und typische Wasser- und Ufervegetation auf. Das östliche Gewässer ist vollständig mit Kunststoffelementen abgedeckt, die von Wasserpflanzen durchwachsen sind. Die drei Klärteiche besitzen aufgrund ihrer Ausstattung an Pflanzenarten der Roten Liste eine mittlere naturschutzfachliche Bedeutung. Die Randbereiche der Klärteiche sind flächig von Scher- und Trittrasen (ZRT) bewachsen.

Weitere Stillgewässer finden sich nördlich der A 1 im Bereich der im Bebauungsplan Moorfleet 16 als Gewerbegebiet festgesetzten Fläche. Es handelt sich dabei um zwei Regenrückhaltebecken, die als naturnahes, nährstoffreiches Regenrückhaltebecken (SER) vollständig gemäß § 30 BNatSchG geschützt sind. Weiter östlich entlang der Andreas-Meyer-Straße befindet sich zudem ein weiteres Regenrückhaltebecken (SXR).

Entsprechend der aufgeführten Biotoptypen im Plangebiet wurden folgende gefährdete und besonders geschützte Pflanzenarten im Deponiebereich und in der näheren Umgebung kartiert:

ArtRote Liste HHRote Liste Deutschland § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchGBiotoptyp/Lage
Ambrosia artemisiifolia (Beifußblättrige Ambrosie)extrem seltenAKM / Deponie
Carex arenaria (Sand-Segge)gefährdetTMZ / Alter Bahndamm, APT / Süd- und Ostrand der Deponie
Carex otrubae (Hain-Segge)gefährdetFLH / am westlichen, südlichen und südöstlichen Rand der Deponie
Centaurea jacea (Wiesen-Flockenblume)gefährdetAKT / südliche Ränder der Deponie, AKM / südwestlich der Deponie, nordöstlich der Amandus-Stubbe-Straße, AKT / Randstreifen Amandus-Stubbe-Straße
Chenopodium urbicum (Straßen-Gänsefuß)vom Aussterben bedrohtvom Aussterben bedrohtAKM / Deponie
Cicuta virosa (Wasserschierling)Vom Aussterben bedrohtVorwarnlisteAPT / Süd- und Ostrand der Deponie
Conium maculatum (Gefleckter Schierling)Vom Aussterben bedrohtAKM/ Deponie
Crepis tectorum (Dach-Pippau)gefährdetAKT/südliche Ränder der Deponie
Descurainia sophia (Sophienrauke)Stark gefährdetAKM / Deponie
Echium vulgare (Gewöhnlicher Natternkopf)gefährdetSXK / Klärteiche auf Deponiegelände
Eleocharis acicularis (Nadel- Sumpfsimse)Vom Aussterben bedrohtVorwarnlisteFLH / nördlich der Deponie
Epilobium parviflorum (Kleinblütiges Weidenröschen)VorwarnlisteSXK / Klärteiche auf Deponiegelände
Festuca ovina (Schaf-Schwingel)VorwarnlisteVorwarnlisteAPT / Süd- und Ostrand der Deponie, AKM / Deponie AKT / Südseite A1, auf Höhe der Deponie, AKT / Randstreifen Amandus-Stubbe-Straße
Filago minima (Kleines Filzkraut)VorwarnlisteVorwarnlisteAPT / Süd- und Ostrand der Deponie
Galium verum (Echtes Labkraut)gefährdetAKM / südwestlich der Deponie, nordöstlich Amandus-Stubbe-Straße
Hydrocharis morsus-ranae (Froschbiß)VorwarnlisteVorwarnlisteFLH / westlicher, südlicher und südöstlicher Rand der Deponie, FLH / Moorfleeter Sammel- graben
Iris pseudacorus (Gelbe Schwertlilie)besonders geschützt gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchGFLH / westlicher, südlicher und südöstlicher, Rand der Deponie FLH / nördlich der Deponie FGR / entlang Neue Feldhofe FLH / Moorfleeter Sammelgraben, FLH / westlich Amandus-Stubbe Straße
Myriophyllum verticillatum (Quirliges Tausendblatt)Stark gefährdetSXK / Klärteiche auf dem Deponiegelände
Nuphar lutea (Gelbe Teichrose)besonders geschützt gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchGFLH / westlicher, südlicher und südöstlicher Rand der Deponie FLH / nördlich Deponie
Nymphaea alba (Weiße Seerose)Stark gefährdetbesonders geschützt gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchGFLH / westlicher, südlicher und südöstlicher- Rand der Deponie
Pimpinella saxifraga (Kleine Bibernelle)Vom Aussterben bedrohtAKM / südwestlich der Deponie, nordöstlich der Amandus-Stubbe-Straße
Polypodium vulgare (Gewöhnlicher Tüpfelfarn)VorwarnlisteAKM / Deponie
Populus nigra (Schwarz-Pappel)Stark gefährdetgefährdetWJL / am Nordostrand der Deponie
Potamogeton berchtoldii (Berchtolds Laichkraut)Stark gefährdetVorwarnlisteSXK / Klärteiche auf dem Deponiegelände, FLH / am westlichen, südlichen und südöstlichen Rand der Deponie FLH / nördlich der Deponie
Potamogeton lucens (Spiegelndes Laichkraut)Stark gefährdetVorwarnlisteFLH / am westlichen, südlichen und südöstlichen Rand der Deponie
Potamogeton pectinatus (Kamm-Laichkraut)gefährdetFLH / am westlichen, südlichen und südöstlichen Rand der Deponie, FLH / Moorfleeter Sammelgraben
Potamogeton trichoides (Haar-Laichkraut)gefährdetVorwarnlisteFGR / südlich der Deponie FLH / nördlich der Deponie FLH / Moorfleeter Sammelgraben
Potentilla supina (Niedriges Fingerkraut)VorwarnlisteVorwarnlisteAKM/Deponie
Rosa spinosissima (Bibernell-Rose)gefährdetAKT / Südseite der A1, auf Höhe der Deponie WJL / am Nordostrand der Deponie AKT / Randstreifen an der Amandus-Stubbe- Straße
Veronica catenata (Bleicher Ehrenpreis)gefährdetAKT / südliche Ränder der Deponie

Das Vorkommen von nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Pflanzenarten kann aufgrund der vorhandenen Lebensraumstrukturen und der Verbreitung der entsprechenden Arten in Hamburg ausgeschlossen werden.

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