Planunterlagen: Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.6. Schutzgut Wasser

Beim Schutzgut Wasser werden die Teilschutzgüter Oberflächenwasser und Grundwasser betrachtet.

  1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Oberflächengewässer

Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Unteren Dove-Elbe. Direkt an die Deponie grenzen im Norden der Feldhofegraben, im Südosten der Hauptentwässerungsgraben Moorfleet, im Westen und Südwesten der Moorfleeter Schlauchgraben und der Neue Moorfleeter Schlauchgraben sowie im Nordwesten der Feldhofegraben an. Diese Gräben entwässern zusammen über den Schöpfwerksgraben Eichbaum in die Dove-Elbe.

Weiterhin befinden sich im Plangebiet südlich der Kleingartenflächen ein Teich und nördlich der A 1 am Schaustellerplatz zwei Regenrückhaltebecken. Das anfallende Oberflächenwasser auf den vormals als Sondergebiet „Schaustellerplatz“ ausgewiesenen Flächen am Brennerhof wird über ein offenes Grabensystem unter der Bundesautobahn A 1 dem Moorfleeter Schlauchgraben und dann dem Schöpfwerksgraben und der Dove-Elbe zugeführt.

Im Deponiebereich anfallendes Oberflächenwasser kann über Gräben, Mulden, Straßenüberläufe und Rahmendurchlässe aufgefangen werden. Das vorhandene Niederschlagswasser verdunstet dann direkt von der Deponieoberfläche oder versickert in den Deponiekörper und wird über eine Entwässerungsschicht als Bestandteil des Oberflächenabdichtungssystems aufgefangen.

Die Innenentwässerung der planfestgestellten Deponie Feldhofe erfolgt über verschiedene bautechnische Elemente (Basisentwässerungsschicht, Sandzwischenlagen, Gasdrän-, Trag- und Ausgleichsschichten des Oberflächenabdichtungssystems, das randliche Entwässerungssystem sowie Entwässerungsrigolen im Bereich der Nordostböschung sowie die temporäre Entlastungsdrainage in Form eines in einer Rigole verlegten Dränrohrs unmittelbar oberhalb der Basisentwässerungsschicht), die der Fassung und Ableitung von Poren- und Sickerwasser innerhalb des Deponiekörpers dienen. Über einen Schacht wird das gefasste Poren- und Sickerwasser der klärtechnischen Anlage zugeführt. Die Kläranlage im Süden des Plangebiets besteht aus einer Sedimentationsanlage, einer dreistufigen Teichkläranlage und zwei Trocknungsfeldern.

Das geklärte Abwasser gelangt über eine Rohrleitung in die Vorflut. Die zulässige Einleitmenge vom Deponiegelände beträgt bislang 5 l/s ha.

Neuere Erkenntnisse zum Wasserhaushalt zeigen, dass es im aktuellen Betrieb zeit- und bereichsweise zu einer Überlastung des inneren Entwässerungssystems kommt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass ein Oberflächenabfluss des Niederschlagswassers durch das Auftreten von Trocknungsrissen in der Deponieoberfläche nicht möglich ist. Es kommt zu einer zusätzlichen Versickerung in den Deponiekörper und somit teilweise zu einer Überlastung des inneren Entwässerungssystems. Diese erhöhte Sickerwasserbildung stellt jedoch keine grundsätzliche Einschränkung für die schadlose Einleitung der Deponiegewässer in die Vorflut dar. Bei hohem Wasseranfall aufgrund von extremen Niederschlägen kann durch klärtechnische Einrichtungen (hier SEDI II genannt) eine ausreichende Reinigung der Wässer auch ohne Beanspruchung der Teichkläranlage erfolgen. Die erhöhte Sickerwasserbildung stellt somit keine grundsätzliche Einschränkung für die Fortführung des derzeitigen Einlagerungsbetriebs und die geplante Kapazitätserhöhung dar.

Die erhöhten Wasserstände im Deponiekörper führen jedoch zu veränderten Bedingungen in Bezug auf die Standsicherheit im Bauzustand. Nach bisherigen Messungen der Wasserstände und Standsicherheitsbetrachtungen vor Ort, ist bislang nicht von einer Gefährdung für die Standsicherheit ausgegangen worden. Mit Blick auf das mögliche Auftreten von lokalen Extremereignissen sollte jedoch künftig je nach Bemessungszustand eine Anpassung des Einlagerungsbetriebs erfolgen.

Grundwasser

Aufgrund von im Deponiebereich vorhandener eiszeitlicher Rinnenstrukturen liegen die allgemeinen Grundwasserverhältnisse z. T. komplex vor. Die oberflächennahe hydrogeologische Situation wird durch den ca. 25 m mächtigen ersten Hauptgrundwasserleiter (1. HGWL) geprägt. Der oberflächennahe Grundwasserleiter bzw. der erste Hauptgrundwasserleiter werden von den quartären (holozänen sowie pleistozänen) Sanden und Kiesen gebildet. Dieser Grundwasserleiter liegt unterhalb der Deponie vollständig vor. Die Basis wird im südlichen Deponiebereich von tertiären Glimmertonen gebildet. Im überwiegenden Deponiebereich liegt jedoch eine bis zu 300 m tiefe elsterzeitliche Rinne vor, in der sich weitere Grundwasserleiter gebildet haben.

Gemäß den vorliegenden Messungen an in und um die Deponie installierten Grundwasserüberwachungsmessstellen liegen die mittleren Grundwasserstände im nördlichen und westlichen Deponierandbereich auf einer Höhe von ca. - 0,35 m unter NN. Im südlichen und östlichen Deponierandbereich liegen die mittleren Grundwasserstände auf einer Höhe von ca. - 0,50 m unter NN. Die Wasserstände unterliegen nur geringen Schwankungen. Entsprechend dem Online-Portal des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung der Freien und Hansestadt Hamburg liegt der maximal gemessene freie Grundwasserspiegel im Bereich der Deponie zwischen ± 0,00 m über NHN und - 0,25 m unter NHN. Gemessen wurde dieser maximale Grundwasserspiegel im Jahr 2008. Einen geringen Einfluss auf den Grundwasserstand hat hierbei die Tide der Dove-Elbe.

Im Bereich der elsterzeitlichen Rinne liegen unterhalb der quartären Sande und Kiese weitere sandig-kiesige Rinnensedimente. Zwischen diesen beiden grundwasserführenden Schichten stehen lokal Geschiebemergel an, die die beiden Grundwasserstockwerke strukturell voneinander abgrenzen. Beide Schichten stehen in hydraulischem Kontakt.

Die Basis wird von mächtigen Lauenburger Tonen gebildet. Unterhalb der Lauenburger Tone findet sich ein weiteres Grundwasserstockwerk, das mit den umgebenden unteren Braunkohlensanden in hydraulischem Kontakt steht.

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