Planunterlagen: Moorfleet9-Billwerder22(Aufhebung)

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.5. Schutzgut Boden

Unter dem Schutzgut Boden werden neben den regulären Gesichtspunkten ergänzend die Aspekte Topographie / Relief und Bodengase behandelt.

  1. Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Die Flächen im Plangebiet sind größtenteils stark anthropogen überformt und heterogen strukturiert. Die ursprünglich vorherrschenden Flusskleimarschen und Organomarschen aus holozänen, perimarinen Lehmen und Tonen (ehemaliger Süßwasserüberschwemmungsbereich des Elbe-Ästuars) sind kaum bzw. nicht in der ursprünglichen Form vorhanden.

Das Deponiegelände ist in seinem Bodenaufbau vollständig überformt, an der Oberfläche aber weitgehend unversiegelt. Vor Anlage der Deponie befand sich auf der Fläche ein Altspülfeld mit entsprechend geringer Bedeutung für das Schutzgut Boden.

Bei der damaligen Anlage des Altspülfeldes wurden die oberflächig anstehenden Kleischichten großflächig abgeschoben. Auf diesen Flächen wurde der Altspülkörper aufgehöht, der sich aus wechselnden Lagen von Sand und Schlick zusammensetzt. In diese wurde lageweise Mischboden, Klei, Bauschutt und Flugasche eingemischt. Über dem Altspülfeldkörper ist Dichtungsschlick der Deponie aufgebracht (Basale Sohldichtung). Oberhalb wurde der zu beseitigende Schlick eingebaut und darauf eine Dränageschicht aus Sand und eine Basisdichtung aus Kunststoffdichtungsbahnen errichtet. Einlagerungen zwischen der Basisdichtung und der oberen Dichtung bestehen aus Schlickschichten und dazwischen gelagerten Dränageschichten aus Sand. Die Oberflächendichtung der Deponie besteht aus einer mineralischen Schlickdichtung, einer Dränageschicht aus Sand und einer zur Bepflanzung geeigneten Bodenschicht.

Die großen Verkehrsstraßen, die das Plangebiet durchqueren, weisen ebenfalls stark überprägte und versiegelte Böden auf. Begleitend zu den Verkehrsstraßen finden sich in ihrem Aufbau überwiegend stark veränderte und weitgehend ungenutzte Böden mit Vegetation.

Auf den gartenbaulich genutzten Flächen des Kleingartengeländes finden sich überwiegend Marschböden mit einem hohen Anteil organischer Substanz und einem hohen Verdunstungspotenzial. Zwischen der Deponie und dem Huckepack-Terminal befindet sich eine Bodenablagerung vom Bau des Umschlagsterminals.

Die Deponie, die Gewerbeflächen im Nordwesten und Südosten sowie Teile der Bahntrasse und des Siedlungsbereiches am Moorfleeter Deich sind deutlich aufgehöht. Dabei sticht insbesondere die Deponie hervor, die bereits jetzt Höhen von mehr als 20 m über dem ursprünglichen Geländeniveau aufweist (ca. 28 m über Normalhöhennull (NHN)). Im Bebauungsplan Moorfleet 9 / Billwerder 22 ist als festgesetzte Höchstgrenze der Geländeoberfläche 38 m über NN festgesetzt worden.

Bodengase

Die organischen Anteile des Baggerguts auf der Schlickdeponie unterliegen biologischen Abbauprozessen, die unter anaeroben Milieubedingungen zur Produktion von Deponiegas (überwiegend Methan- und Kohlenstoffdioxid) führen. Seit April 2015 erfolgt daher bereits eine kontinuierliche Erfassung und Behandlung des Deponiegases mit einer Deponieschwachgasfackel.

Bodenschadstoffe und Altlasten

Weite Teile des Plangebiets sind im Oberboden stark mit Schwermetallen belastet.

Der Schlick im Altspülkörper d. h. die Feinkornfraktion (< 150 Mikrometer) weist hohe Gehalte an Arsen, Blei, Kupfer, Zink und Cadmium auf. Weiterhin sind im Schlick fettlösliche Substanzen wie Kohlenwasserstoffe, Chlorbenzolen, polychloriertes Biphenylen und Pestizidrückstände vorhanden. Die in den Elbsedimenten enthaltenen Schadstoffe schlagen sich mit dem Staubniederschlag im Umfeld des Schlickhügels nieder, so dass es zu einer Anreicherung der schwer abbaubaren und verlagerbaren Schadstoffe durch Stäube im Umfeld der Aufhöhungsfläche kommt.

Weiterhin befinden sich im nordöstlichen Bereich der Deponie Bodenablagerungen aus dem Bau des Umschlagbahnhofes Billwerder.

  1. Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Es ist vorgesehen, eine Kapazitätserweiterung der Deponie Feldhofe vorzunehmen. Eine Kapazitätserweiterung kann für das Schutzgut Boden mit einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme, einer Erhöhung des Deponiekörpers (Veränderung der Oberflächenform, Hangneigung), mit baubedingten Staubeinträgen in umliegende Böden und Verwehungen im Bereich von Zwischenlagerungsbereichen verbunden sein. Weiterhin bewirken die Verlängerung der Einbauzeit und die damit verbundene spätere bzw. veränderte Herstellung der Rekultivierungsschicht der Deponie einen späteren Einbau bzw. anderen Aufbau des Oberbodens und eine zeitlich verschobene natürliche Bodenentwicklung. Bei der konkreten Anlagenplanung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind daher die geltenden Regelwerke (u. a. BBodSchG) und Vorgaben zu beachten.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 ist zudem der Wegfall der bisherigen Festsetzung zur Minimierung von anlagenbedingten Stäuben (siehe § 2 Nummer 2.5) verbunden. Dies verursacht jedoch keine nachteiligen Umweltauswirkungen, da im Planfeststellungsbeschluss für die Schlickdeponie Feldhofe aus dem Jahr 2001 Maßnahmen zur Vermeidung von Luftverunreinigungen festgeschrieben sind, die weiterhin fortbestehen. U. a. wird dort geregelt:

dass Fahrtstraßen auf dem Deponiegelände durch das Besprühen mit Wasser bedarfsgerecht feucht zu halten sind (Abschnitt 2, Kapitel 3.1.5),

dass die Staubausbreitung von Einlagerungsflächen, auf denen längere Zeit nicht gebaut wird, durch eine Zwischenbegrünung minimiert wird (Abschnitt 2, Kapitel 3.1.8),

dass zur Vermeidung von Sandverwehungen und Staubausbreitung Sanddränschichten nur in dem Umfang zu errichten sind, wie sie auch überbaut werden können. Nicht überbaute Sanddränschichten sind durch die Abdeckschicht vor Verwehungen zu schützen (Abschnitt 2, Kapitel 3.1.9),

dass bei der Gefahr von Sandverwehungen Sandfangzäune in ausreichendem Umfang unverzüglich aufzustellen sind (Abschnitt 2, Kapitel 3.1.10). Durch den Wegfall der im Grünordnungsplan enthaltenen Vorgabe, dass 70 Prozent der Wegeflächen im Bereich der Aufschüttungsfläche und auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft aus wasser- und luftdurchlässigem Material herzustellen sind, können hingegen negative Auswirkungen auf das Schutzgut Boden nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende ersetzende Regelung ist in dem Planfeststellungsbeschluss für die Schlickdeponie Feldhofe aus dem Jahre 2001 nicht vorzufinden.

Im Rahmen des parallellaufenden Planfeststellungsverfahrens zur Kapazitätserweiterung der Baggergutmonodeponie Feldhofe ist jedoch geplant, die Deckschichten für Straßen und Wege ausschließlich aus Schotter bzw. natürlichen Materialien herzustellen. Mit Abschluss der Planfeststellung wäre somit im Bereich der Aufschüttungsfläche eine vergleichbare Maßnahme wirksam. Wegeflächen im Bereich von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind grundsätzlich nur in geringem Umfang zur Pflege dieser Flächen vorhanden und eine zukünftige Versiegelung müsste nach Aufhebung des Grünordnungsplans entsprechend des dann geltenden Rechts genehmigt werden. Der Umfang daraus resultierender nachteiliger Auswirkungen auf das Schutzgut Boden wird jedoch als geringfügig eingeschätzt.

Die Auswirkungen des Entfalls von Ausgleichsflächenfestsetzungen werden unter dem Schutzgut Tiere und Pflanzen beschrieben.

  1. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich

Die Aufhebung des Bebauungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 begründet kein verbindliches Bau- und Betriebsrecht für die Baggergutmonodeponie Feldhofe, sondern die konkreten Baurechte werden im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz beantragt, geprüft und geregelt. Auch durch die Aufhebung der schutzgutbezogenen Festsetzungen des Bebauungsplans und des Grünordnungsplans Moorfleet 9 / Billwerder 22 kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden. Daher sind die mit einer Kapazitätserweiterung zu erwartenden Umweltauswirkungen im Rahmen der konkreten Anlagenplanung (Standort, Anlagenhöhe, Erschließung) zu beurteilen und ggf. zu vermeiden, zu mindern und/oder auszugleichen.

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