Die in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und Umweltbelange berücksichtigt wurden, sind in der folgenden Tabelle festgehalten.
Fachgesetz / Fachplan | Ziel des Umweltschutzes | Berücksichtigung im Plan |
Baugesetzbuch (BauGB) | Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die u.a. die umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sparsame und schonende Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse berücksichtigen. | Überprüfen der Auswirkungen der Planung Abgewogene bauliche Dichte Festsetzung zur Herstellung privater Fahrwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau Sicherung und Entwicklung des Stellaugrünzuges durch Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen Beschränkung der Bodenversiegelung (Festsetzung Grundfläche) Festsetzung von städtebaulichen Erhaltungsbereichen Festsetzungen zum Lärmschutz vor Verkehrslärm Festsetzung von Dach- und sonstigen Begrünungen |
Denkmalschutzgesetz (DSchG) | Schutz von Kulturgütern | Festsetzungen von städtebaulichen Erhaltungsbereichen Nachrichtliche Übernahme von archäologischen Vorbehaltsflächen |
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG) | Schutz von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich. | Überprüfung der Auswirkungen der Planung Schutz der Auenbereiche an Gewässern vor Bebauung durch die Festsetzung von Grünflächen Sicherung von Flächen für den Biotopverbund und die Biotopvernetzung Berücksichtigung der Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Begrenzung der Bodenversiegelung (Festsetzung Grundfläche) Sicherung von öffentlichen und privaten Grünflächen Festsetzung von Dach- und sonstigen Begrünungen Freihaltung der Uferbereiche von Bebauung |
Landschaftsprogramm mit den Fachkarten Grün Vernetzen und Biotopverbund | Darstellung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet von Hamburg | Sicherung des Stellau-Grünzuges durch die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen Sicherung des linearen Biotopverbunds Ermöglichung eines gewässerbegleitenden, straßenunabhängigen öffentlich nutzbaren Weges |
Bundesimmissionsschutzgesetz inklusive Verordnungen | Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen) | Überprüfung der Auswirkungen Festsetzungen zum Lärmschutz vor Verkehrslärm |
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) | Langfristige Sicherung der Bodenfunktionen oder deren Wiederherstellung als Bestandsteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Vermeidung von Beeinträchtigungen seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich. | Überprüfung der Auswirkungen Begrenzung der Bodenversiegelung (Festsetzung Grundfläche) Sicherung von öffentlichen und privaten Grünflächen Festsetzung zur Herstellung privater Zufahrten und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau Nachrichtliche Übernahme von archäologischen Vorbehaltsflächen Festsetzungen zur Begrünung von Dächern- und nicht überbauten Tiefgaragenbereichen |
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) | Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung | Überprüfung der Auswirkungen Wegebau an der Stellau in gewässerverträglicher Art und Weise Festsetzung zur Versickerung des Niederschlagwassers auf den Grundstücken Festsetzung zur Zulässigkeit notwendiger Maßnahmen zur offenen Oberflächenentwässerung innerhalb privater Grünflächen |
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) | Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und des Grundwassers einschließlich von Landökosystemen, die direkt vom Wasser abhängen. Langfristiger Schutz und nachhaltige Nutzung von vorhandener Wasserressourcen sowie der Schutz der Bevölkerung vor Überschwemmungen und Dürren | Ziel eines guten ökologischen und chemischen Zustands für Oberflächengewässer (wieder) herzustellen. Ökologische und hydraulische Bestandssituation entsprechend den Bewirtschaftungszielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verbessern. Verfüllte oder überbaute Ufer- und Böschungsbereiche als natürliche Gewässerufer herrichten |
Hamburgische Baumschutzverordnung | Schutz der Bäume und Gehölzbestände | Bestandsaufnahme und Anpassung der technischen Machbarkeitsstudie an den Baumbestand für einen Weg entlang des Gewässers Festsetzung zur Unzulässigkeit von Veränderungen der Geländehöhen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume |