Planunterlagen: Rahlstedt132

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.3. Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben

In den allgemeinen Wohngebieten erhöht sich die zulässige überbaubare Grundfläche gegenüber dem bisherigen Gebäudebestand um ein begrenztes Maß, um einerseits die Eigenart der prägenden städtebaulichen Struktur zu sichern, andererseits baulich auch angemessene Entwicklungsmöglichkeiten, z. B. durch Anbauten zu wahren. Innerhalb der privaten Grünflächen sind Nebenanlagen und damit Bodenversiegelungen ausgeschlossen. Die Fläche der bereits hergestellten Amtsstraße (ca. 630 m²) wird bestandsgemäß festgesetzt. Die Fläche der festgesetzten Parkanlage (FHH) beträgt 2.580 m², davon sind 1.265,78 m², auf bisherigen privaten Grundstücksflächen, neu.

4.1.4. Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes

Die in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele und Umweltbelange berücksichtigt wurden, sind in der folgenden Tabelle festgehalten.

Fachgesetz / FachplanZiel des UmweltschutzesBerücksichtigung im Plan
Baugesetzbuch (BauGB)Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die u.a. die umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sparsame und schonende Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse berücksichtigen.Überprüfen der Auswirkungen der Planung Abgewogene bauliche Dichte Festsetzung zur Herstellung privater Fahrwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau Sicherung und Entwicklung des Stellaugrünzuges durch Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen Beschränkung der Bodenversiegelung (Festsetzung Grundfläche) Festsetzung von städtebaulichen Erhaltungsbereichen Festsetzungen zum Lärmschutz vor Verkehrslärm Festsetzung von Dach- und sonstigen Begrünungen
Denkmalschutzgesetz (DSchG)Schutz von KulturgüternFestsetzungen von städtebaulichen Erhaltungsbereichen Nachrichtliche Übernahme von archäologischen Vorbehaltsflächen
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG)Schutz von Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich.Überprüfung der Auswirkungen der Planung Schutz der Auenbereiche an Gewässern vor Bebauung durch die Festsetzung von Grünflächen Sicherung von Flächen für den Biotopverbund und die Biotopvernetzung Berücksichtigung der Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten Begrenzung der Bodenversiegelung (Festsetzung Grundfläche) Sicherung von öffentlichen und privaten Grünflächen Festsetzung von Dach- und sonstigen Begrünungen Freihaltung der Uferbereiche von Bebauung
Landschaftsprogramm mit den Fachkarten Grün Vernetzen und BiotopverbundDarstellung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet von HamburgSicherung des Stellau-Grünzuges durch die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen Sicherung des linearen Biotopverbunds Ermöglichung eines gewässerbegleitenden, straßenunabhängigen öffentlich nutzbaren Weges
Bundesimmissionsschutzgesetz inklusive VerordnungenSchutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen)Überprüfung der Auswirkungen Festsetzungen zum Lärmschutz vor Verkehrslärm
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)Langfristige Sicherung der Bodenfunktionen oder deren Wiederherstellung als Bestandsteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen. Vermeidung von Beeinträchtigungen seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich. Überprüfung der Auswirkungen Begrenzung der Bodenversiegelung (Festsetzung Grundfläche) Sicherung von öffentlichen und privaten Grünflächen Festsetzung zur Herstellung privater Zufahrten und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau Nachrichtliche Übernahme von archäologischen Vorbehaltsflächen Festsetzungen zur Begrünung von Dächern- und nicht überbauten Tiefgaragenbereichen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige GewässerbewirtschaftungÜberprüfung der Auswirkungen Wegebau an der Stellau in gewässerverträglicher Art und Weise Festsetzung zur Versickerung des Niederschlagwassers auf den Grundstücken Festsetzung zur Zulässigkeit notwendiger Maßnahmen zur offenen Oberflächenentwässerung innerhalb privater Grünflächen
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und des Grundwassers einschließlich von Landökosystemen, die direkt vom Wasser abhängen. Langfristiger Schutz und nachhaltige Nutzung von vorhandener Wasserressourcen sowie der Schutz der Bevölkerung vor Überschwemmungen und DürrenZiel eines guten ökologischen und chemischen Zustands für Oberflächengewässer (wieder) herzustellen. Ökologische und hydraulische Bestandssituation entsprechend den Bewirtschaftungszielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verbessern. Verfüllte oder überbaute Ufer- und Böschungsbereiche als natürliche Gewässerufer herrichten
Hamburgische BaumschutzverordnungSchutz der Bäume und GehölzbeständeBestandsaufnahme und Anpassung der technischen Machbarkeitsstudie an den Baumbestand für einen Weg entlang des Gewässers Festsetzung zur Unzulässigkeit von Veränderungen der Geländehöhen sowie Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume

4.1.5. Fachgutachten und umweltrelevante Stellungnahmen

Folgende Fachgutachten und umweltrelevanten Stellungnahmen dienen als Grundlage für die Umweltprüfung und die enthaltenden Beschreibungen und Bewertungen unter 4.2:

Fachgutachten

Artenschutzbetrachtung zur Untersuchung des Vorkommens von besonders oder streng geschützten Tierarten im Rahmen einer artenschutzfachlichen Potenzialanalyse und Kartierung (Artenschutzfachbeitrag), Juni 2022 (siehe Punkt 3.3.2),

Landschaftsplanerisches Fachgutachten zur Erstellung einer technischen Machbarkeitsstudie für die Planung und Herrichtung einer Wegeverbindung entlang der Stellau, Juni 2019 (siehe Punkt 3.3.2),

Lärmtechnische Untersuchung zum B-Plan Rahlstedt 127 zur Untersuchung der Verkehrslärmimmissionen sowie Gewerbelärmimmissionen auf die Wohnbebauung, November 2015 (siehe Punkt 3.3.2),

Strukturuntersuchung Rahlstedt – Teilbereiche zur Ermittlung schützenswerter Gebäudeensembles in Vorbereitung auf den Bebauungsplan Rahlstedt 127, Oktober 2010 (siehe Punkt 3.3.1).

Umweltrelevante Stellungnahmen

Hamburg Wasser zur Entwässerung (01.02.2018) 

Bezirksamt Wandsbek/Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt zu Altlastenverdachtsflächen und Bodenverunreinigungen (02.10.2019) 

BUKEA – Wasser, Abwasser und Geologie/Wasserwirtschaft und Abwasserwirtschaft zur Oberflächenentwässerung (18.01.2021)

BSW - Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung zur Oberflächenentwässerung (18.01.2021)

Bezirksamt Wandsbek - Abteilung: Planung und Unterhaltung (20.01.2021)

Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg (19.01.2021).

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