Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Die beiden Wohngebietsflächen an der Amtsstraße sind jeweils mit einem Einzelhaus bebaut und zeichnen sich durch große Gartengrundstücke aus. Insgesamt ergibt sich für das Plangebiet ein geringer Versiegelungsgrad.
Die Grünflächen entlang des Gewässerverlaufs der Stellau sind nicht von Versiegelung betroffen. Nach Bodenproben, die im Rahmen des Baugrund- und Gründungsgutachtens (07.02.2019) für die „Machbarkeitsstudie für die Planung und Herrichtung einer Wegeverbindung entlang der Stellau“ (s. Punkt 3.4 Fachtechnische Untersuchungen) im Bereich der geplanten Wegetrasse entnommen wurden, gibt es dort teilweise anthropogene Auffüllungen aus Oberboden und Sand mit einer Mächtigkeit zwischen 0,7 und bis zu 2,5 m. Die Auffüllungen reichen teilweise bis an den Wasserlauf heran.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Durch die Festsetzungen zu überbaubarer Grundstücksfläche wird eine erhöhte Inanspruchnahme des Bodens gegenüber der Bestandssituation begrenzt.
Im Bereich der öffentlichen Parkanlage, zwischen dem Klettenstieg und Eilersweg, ist die Anlage eines gewässerbegleitenden Weges vorgesehen, in dessen Verlauf bereits zu einem großen Teil durch die bestehenden Gartennutzungen und Bodenauffüllungen in unterschiedlicher Intensität und unterschiedlichem Ausmaß in das vorhandene Bodengefüge eingegriffen wurde.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Durch Festsetzungen zu der überbaubaren Grundstücksfläche, der planungsrechtlichen Sicherung von Grünflächen sowie zur grundsätzlichen Unzulässigkeit von Nebenanlagen innerhalb privater Grünflächen wird sichergestellt, dass die bisherige, relativ geringe Bodenversiegelung im Plangebiet auch weiter gewährleistet bleibt.
Zur Sicherung und Ergänzung der Bodenfunktionen wird im allgemeinen Wohngebiet westlich der Amtsstraße die Begrünung von Dachflächen festgesetzt. Begrünte Dachflächen können zu einem gewissen Anteil Funktionen des offenen Bodens wie Filter- und Speicherfunktionen für Niederschlagswasser übernehmen. Sie dienen auch als Standort für Vegetation und können so als Ersatzlebensraum für Kleinlebewesen wie Insekten und Vögel wirken.
Die Herstellung des Aufbaus von Fahrwegen sowie ebenerdiger Stellplätze mit wasser- und luftdurchlässigen Materialien mindert Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, da die Speicher- und Versickerungsfunktionen des Bodens für Niederschlagswasser auf diesen befestigten Flächen in gewissen Umfang erhalten bleiben. Durch die Festsetzungen in den Allgemeinen Wohngebieten, insbesondere zum Maß der baulichen Nutzung kommt es insgesamt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden.
Bei der Herstellung eines Weges innerhalb der öffentlichen Grünfläche sollten wasser- und luftdurchlässige Materialien verwendet werden, um die Speicher- und Versickerungsfähigkeit des Bodens für Niederschlagswasser weitgehend zu erhalten und die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu minimieren. Zudem sollte die Wegebreite und Einbautiefe auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden, um die Auswirkungen auf die Bodenfunktionen zu minimieren und erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu vermeiden.