Planunterlagen: Rahlstedt132

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.3. Schutzgut Klima

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Plangebiet, das überwiegend im Bereich der Stellau-Niederung liegt, trägt aufgrund des hohen Flächenanteils an Gärten sowie an weiteren unversiegelten vegetationsreichen Flächen zur Kaltluftentstehung bei. Nach der Karte „Planungshinweise Stadtklima“ (2012) gehört der Stellau-Grünzug zu den bioklimatisch günstigen Siedlungsbereichen mit geringer bis mäßiger bioklimatischer Belastung. Er liegt im Einwirkbereich von Flurwinden und Kaltluftabflüssen, weist eine gute Durchlüftung angrenzender Siedlungsbereiche auf und ist nach Darstellung der Fachkarte „Grün Vernetzen“ eine „Prioritäre Fläche der Kaltluftlieferung“.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Der Gewässergrünzug der Stellau wird als private Grünflächen und öffentliche Parkanlagen planungsrechtlich gesichert und kann auch künftig seinen Beitrag zum Klimaausgleich sowie zum Kaltlufttransport in höher verdichtete Siedlungsräume wie z.B. das Ortszentrum von Rahlstedt leisten. Die Herrichtung einer Parkanlage mit einem Wanderweg hat aufgrund der geringen Flächenüberformung keine Auswirkungen auf das Kleinklima des Plangebiets.

4.2.4. Schutzgut Fläche

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Plangebiet ist etwa 0,8 ha groß. Die Flächen werden zzt. Überwiegend gärtnerisch (Rasen und Wiesen, Gehölze etc.) genutzt. Der Bereich des Stellau-Grünzugs mit den beidseitig angrenzenden Grünflächen entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP). Zwischen der Westgrenze des Plangebiets und dem östlich beginnenden Klettenstieg verläuft südlich entlang der Stellau ein öffentlich nutzbarer Weg mit wassergebundener Decke. Die Amtsstraße ist in erforderlichem Umfang ausgebaut.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Durch die getroffenen Festsetzungen werden der Gewässerlauf der Stellau und die geplanten, angrenzenden öffentlichen Parkanlagen und privaten Grünflächen als unbebaute Flächen gesichert. Entlang der Stellau, zwischen Klettenstieg und Eilersweg, ist innerhalb der öffentlichen Parkanlage die Herstellung eines Wanderweges aus wasser- und luftdurchlässigen Materialien vorgesehen. In den allgemeinen Wohngebieten erhöht sich die zulässige überbaubare Grundstücksfläche gegenüber dem bisherigen baulichen Bestand allenfalls begrenzt.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Innerhalb der öffentlichen Grünfläche soll der vorgesehene Wanderweg bei der Ausführung auf die unbedingt erforderliche Mindestbreite begrenzt werden. In den allgemeinen Wohngebieten wird der Flächenverbrauch durch Festsetzungen zum Höchstmaß der zulässigen Grundflächen begrenzt. Die Fläche der bereits hergestellten Amtsstraße wird bestandsgemäß festgesetzt. Durch die Festsetzungen im Plangebiet kommt es nicht zu einem erheblichen zusätzlichen Flächenverbrauch.

4.2.5. Schutzgut Boden

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Die beiden Wohngebietsflächen an der Amtsstraße sind jeweils mit einem Einzelhaus bebaut und zeichnen sich durch große Gartengrundstücke aus. Insgesamt ergibt sich für das Plangebiet ein geringer Versiegelungsgrad.

Die Grünflächen entlang des Gewässerverlaufs der Stellau sind nicht von Versiegelung betroffen. Nach Bodenproben, die im Rahmen des Baugrund- und Gründungsgutachtens (07.02.2019) für die „Machbarkeitsstudie für die Planung und Herrichtung einer Wegeverbindung entlang der Stellau“ (s. Punkt 3.4 Fachtechnische Untersuchungen) im Bereich der geplanten Wegetrasse entnommen wurden, gibt es dort teilweise anthropogene Auffüllungen aus Oberboden und Sand mit einer Mächtigkeit zwischen 0,7 und bis zu 2,5 m. Die Auffüllungen reichen teilweise bis an den Wasserlauf heran.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Durch die Festsetzungen zu überbaubarer Grundstücksfläche wird eine erhöhte Inanspruchnahme des Bodens gegenüber der Bestandssituation begrenzt.

Im Bereich der öffentlichen Parkanlage, zwischen dem Klettenstieg und Eilersweg, ist die Anlage eines gewässerbegleitenden Weges vorgesehen, in dessen Verlauf bereits zu einem großen Teil durch die bestehenden Gartennutzungen und Bodenauffüllungen in unterschiedlicher Intensität und unterschiedlichem Ausmaß in das vorhandene Bodengefüge eingegriffen wurde.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Durch Festsetzungen zu der überbaubaren Grundstücksfläche, der planungsrechtlichen Sicherung von Grünflächen sowie zur grundsätzlichen Unzulässigkeit von Nebenanlagen innerhalb privater Grünflächen wird sichergestellt, dass die bisherige, relativ geringe Bodenversiegelung im Plangebiet auch weiter gewährleistet bleibt.

Zur Sicherung und Ergänzung der Bodenfunktionen wird im allgemeinen Wohngebiet westlich der Amtsstraße die Begrünung von Dachflächen festgesetzt. Begrünte Dachflächen können zu einem gewissen Anteil Funktionen des offenen Bodens wie Filter- und Speicherfunktionen für Niederschlagswasser übernehmen. Sie dienen auch als Standort für Vegetation und können so als Ersatzlebensraum für Kleinlebewesen wie Insekten und Vögel wirken.

Die Herstellung des Aufbaus von Fahrwegen sowie ebenerdiger Stellplätze mit wasser- und luftdurchlässigen Materialien mindert Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, da die Speicher- und Versickerungsfunktionen des Bodens für Niederschlagswasser auf diesen befestigten Flächen in gewissen Umfang erhalten bleiben. Durch die Festsetzungen in den Allgemeinen Wohngebieten, insbesondere zum Maß der baulichen Nutzung kommt es insgesamt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden.

Bei der Herstellung eines Weges innerhalb der öffentlichen Grünfläche sollten wasser- und luftdurchlässige Materialien verwendet werden, um die Speicher- und Versickerungsfähigkeit des Bodens für Niederschlagswasser weitgehend zu erhalten und die Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu minimieren. Zudem sollte die Wegebreite und Einbautiefe auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt werden, um die Auswirkungen auf die Bodenfunktionen zu minimieren und erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu vermeiden.

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