Der Bebauungsplan Rahlstedt 132 verfolgt insbesondere die Zielsetzung, Freiräume bzw. Grünflächen im Bereich der Stellau zu sichern und städtebaulich - auch in ihrem Bezug zur umliegenden Bebauung - zu ordnen. Dabei soll unter anderem die Umsetzung eines den Gewässerlauf begleitenden Weges, der auch gemäß der Fachkarte „Grün Vernetzen“ als Teil des Lückenschlussprogramms vorgesehen ist, ermöglicht werden.
Auf den beiden Wohngrundstücken an der Amtsstraße soll insbesondere das gartenbezogene Wohnen mit einer teilweise erhaltenen gründerzeitlichen Bebauung vor einer städtebaulich negativ zu beurteilenden Überformung mit unmaßstäblich großen Gebäuden geschützt und die bereits mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 verfolgte städtebauliche Steuerung und Ordnung, unter Berücksichtigung des umgebenden Siedlungskontextes und dessen prägende Eigenart, festgesetzt werden. Potentielle Neubauten als Ersatz oder Ergänzung der Bestandsgebäude sollen sich zukünftig vom Bauvolumen und auch der Anzahl an Wohnungen je Gebäude in die vorhandene, erhaltenswerte Bebauungsstruktur im und angrenzend an das Plangebiet einfügen.
Zur Sicherung des Strukturerhalts und einer maßvollen Entwicklung werden am ortstypischen Bestand orientierte Festsetzungen zur Art und zum Maß der Nutzung getroffen sowie ein städtebaulicher Erhaltungsbereich festgesetzt.
Hierzu wurde das Maß der baulichen Nutzung als zulässige Grundfläche mit 150 m2 und 250 m² jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Hierfür wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 127 eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Der Bestand im Plangebiet des Bebauungsplans Rahlstedt 132 ist seither im Wesentlichen unverändert geblieben und korrespondiert mit der prägenden Eigenart des Plan- und umliegenden Gebietes.
Nach § 19 Absatz 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6) kann die überbaubare Grundfläche für Nebenanlagen um 50 vom 100 überschritten werden. Hieraus ergibt sich teilweise eine maximale Bodenversiegelung je Grundstück von 225 m² und 375 m².
Die im Bebauungsplan zur Minderung von Umweltauswirkungen getroffenen Festsetzungen sind unter Kapitel 5 begründet.