Planunterlagen: Rahlstedt132

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1. Vorbemerkungen

Für den Bebauungsplan wird entsprechend § 2a Absatz 1 BauGB ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht dient der Bündelung, sachgerechten Aufbereitung und Bewertung des gesamten umweltrelevanten Abwägungsmaterials auf der Grundlage geeigneter Daten und Untersuchungen. Der Umweltbericht konzentriert sich vorrangig auf die für den jeweiligen Bebauungsplan abwägungsrelevanten Inhalte, d.h. auf die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plans.

4.1.1. Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Planung

Der Bebauungsplan Rahlstedt 132 verfolgt insbesondere die Zielsetzung, Freiräume bzw. Grünflächen im Bereich der Stellau zu sichern und städtebaulich - auch in ihrem Bezug zur umliegenden Bebauung - zu ordnen. Dabei soll unter anderem die Umsetzung eines den Gewässerlauf begleitenden Weges, der auch gemäß der Fachkarte „Grün Vernetzen“ als Teil des Lückenschlussprogramms vorgesehen ist, ermöglicht werden.

Auf den beiden Wohngrundstücken an der Amtsstraße soll insbesondere das gartenbezogene Wohnen mit einer teilweise erhaltenen gründerzeitlichen Bebauung vor einer städtebaulich negativ zu beurteilenden Überformung mit unmaßstäblich großen Gebäuden geschützt und die bereits mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 verfolgte städtebauliche Steuerung und Ordnung, unter Berücksichtigung des umgebenden Siedlungskontextes und dessen prägende Eigenart, festgesetzt werden. Potentielle Neubauten als Ersatz oder Ergänzung der Bestandsgebäude sollen sich zukünftig vom Bauvolumen und auch der Anzahl an Wohnungen je Gebäude in die vorhandene, erhaltenswerte Bebauungsstruktur im und angrenzend an das Plangebiet einfügen.

Zur Sicherung des Strukturerhalts und einer maßvollen Entwicklung werden am ortstypischen Bestand orientierte Festsetzungen zur Art und zum Maß der Nutzung getroffen sowie ein städtebaulicher Erhaltungsbereich festgesetzt.

Hierzu wurde das Maß der baulichen Nutzung als zulässige Grundfläche mit 150 m2 und 250 m² jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Hierfür wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 127 eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Der Bestand im Plangebiet des Bebauungsplans Rahlstedt 132 ist seither im Wesentlichen unverändert geblieben und korrespondiert mit der prägenden Eigenart des Plan- und umliegenden Gebietes.

Nach § 19 Absatz 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO 2017) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176 S. 1, 6) kann die überbaubare Grundfläche für Nebenanlagen um 50 vom 100 überschritten werden. Hieraus ergibt sich teilweise eine maximale Bodenversiegelung je Grundstück von 225 m² und 375 m².

Die im Bebauungsplan zur Minderung von Umweltauswirkungen getroffenen Festsetzungen sind unter Kapitel 5 begründet.

4.1.2. Beschreibung der Festsetzungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 8.087 m². Der Bebauungsplan setzt allgemeine Wohngebiete, private Grünflächen und öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage FHH“, Straßenverkehrsfläche und einen Erhaltungsbereich fest.

Die zulässige Grundfläche (GR) beträgt für das allgemeine Wohngebiet westlich der Amtsstraße 250 m2 und östlich der Amtsstraße 150 m2. Für die Wohngebiete werden 2 bzw. 3 Wohnungen als Höchstmaß für die Zahl der Wohnungen in Gebäuden festgesetzt.

Der Bebauungsplan trifft weiterhin Festsetzungen zur ausnahmsweisen Zulässigkeit von der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, zu Straßenverkehrsflächen, zum wasserdurchlässigen Aufbau von privaten Fahr- und Gehwegen, zur Grundrissgestaltung, zur höchstzulässigen Überschreitung der Grundfläche durch Terrassen, zum Ausschluss von Nebenanlagen innerhalb der privaten Grünflächen, zur Begrünung von ebenerdigen Stellplätzen, zu Baumanpflanzungen, zur Beschränkung von Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume, zur Dachbegrünung westlich der Amtsstraße und zur Versickerung von Niederschlagswasser in den allgemeinen Wohngebieten.

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