Planunterlagen: Rahlstedt132
Begründung
4.2.1. Schutzgut Mensch
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Große Teile des Plangebiets sind Bestandteil des Stellau-Grünzugs mit teilweise an den Standort der Aue angepassten Gehölzbeständen. Die Grundstücke an der Amtsstraße besitzen eine hohe Bedeutung als Wohnstandort. Das Wohnumfeld ist im Wesentlichen geprägt durch eine Einzelhausbebauung mit Wohngebäuden auf großen, in der Regel intensiv begrünten Gartengrundstücken, die den Bewohnern zur Erholung dienen. Eine gewisse Erholungsfunktion für die Allgemeinheit haben die bereits vorhandenen öffentlich zugänglichen Wege entlang der Stellau. Es fehlt jedoch eine durchgehende Wegeverbindung an der Stellau, die eine gewässernahe Erholung entlang des gesamten Gewässerverlaufs für die Allgemeinheit ermöglicht.
Die Lärmbelastung im Plangebiet geht bereits heute im Wesentlichen vom Straßenverkehr auf der Amtsstraße, insbesondere dem Linienbusverkehr, aus.
Für die Wohngebäude innerhalb des Plangebietes existiert mindestens jeweils eine Gebäudefassade, an welcher der nächtliche Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 49 dB(A) eingehalten wird. Insoweit können gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet werden,
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die Erholungsfunktion wird durch die festgesetzten Grünflächen und einen von Bebauung freizuhaltenden Grünflächenanteil auf den Baugrundstücken erweitert und planungsrechtlich gesichert und geordnet. Die zukünftige Herrichtung eines die Stellau begleitenden Weges innerhalb einer öffentlichen Parkanlage erhöht die Zugänglichkeit des Stellau-Grünzuges und die Erlebbarkeit des Gewässers Stellau für die Allgemeinheit und damit die Erholungseignung.
Durch die Festsetzungen von Art und Maß der Nutzung, Überbaubarkeit und Bauweise für die Wohnbebauung wird zukünftig eine strukturuntypische Überformung des Siedlungsraumes vermieden.
Durch die Planung wird es gegenüber dem Bestand keine höhere Lärmbelastung durch den Verkehr geben. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans ist von keiner Erhöhung des Verkehrsaufkommens und dadurch bedingter Immissionen gegenüber der bestehenden Situation auszugehen.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Da eine Verlegung der Verkehrswege oder aktive Schallschutzmaßnahmen an den Straßen im vorliegenden Fall ausscheiden, wird der Schallschutz für die oben genannten Wohnnutzungen entsprechend der ermittelten Lärmbelastung durch Festsetzungen zur Anordnung der Baukörper, zum baulichen Schallschutz oder zur Grundrissgestaltung erreicht.
4.2.2. Schutzgut Luft
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Der hohe Durchgrünungsanteil bestimmt die lufthygienischen Bedingungen im Plangebiet. Durch die Vegetation entlang der Stellau sowie den die Gartengrundstücke prägenden umfangreichem Baumbestand können Stäube in der Luft teilweise gebunden werden. Dennoch besteht eine gewisse Grundbelastung durch emittierende Luftschadstoffe und Stäube aus Hausbrand und Verkehr. Luftbelastende Industrie- und Gewerbebetriebe sind im und angrenzend an das Plangebiet nicht vorhanden. Ein regelmäßiger Luftaustausch ist durch den Windreichtum der norddeutschen Tiefebene klimatisch gewährleistet.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Durch die Planung wird es gegenüber dem Bestand keine höhere Belastung der Luft durch den Verkehr geben, da keine Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu erwarten ist. Die Herrichtung einer Parkanlage mit einem Wanderweg hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Luft. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans ist von keiner Verschlechterung der Luftqualität gegenüber der bestehenden Situation auszugehen.