Planunterlagen: Rahlstedt132

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.4. Fachtechnische Untersuchungen

Strukturuntersuchung des Stadtteils Rahlstedt

Die städtebauliche Untersuchung vom Oktober 2010 im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 127 bezieht sich auf insgesamt 17 Bereiche in Rahlstedt, für die der Baustufenplan von 1955 galt und insbesondere eine Zweigeschossigkeit sowie nach der Baustufentafel gemäß BPVO Dichtewerte von z. B. 3/10 (entweder Mischgebiet M oder Wohngebiet W) festsetzt hat. Ziel dieser Untersuchung war die Erfassung und Analyse der Bestandsbebauung. Insbesondere wurde ermittelt, inwieweit noch ein zusammenhängender gebietsprägender Einfamilienhauscharakter besteht, bzw. sich die Gefahr einer städtebaulich strukturuntypischen Überformung durch Mehrfamilienhäuser in abweichenden Dimensionen/Kubaturen andeutet. Des Weiteren wurden die Baugebiete unter dem Aspekt einer möglichen rückwärtigen Bebauung betrachtet und beurteilt, ob eine solche Bebauung mit dem Ziel der Erhaltung typischer Siedlungsstrukturen vereinbar ist. Auf dieser Grundlage sind die zu sichernden Bebauungsstrukturen, Vorschläge zur Abgrenzung von städtebaulichen Erhaltungsbereichen gemäß § 172 BauGB und ein mögliches Weiterentwicklungspotenzial im Ortsteil herausgearbeitet worden.

Im Ergebnis wurden von den 17 untersuchten Bereichen im Stadtteil fünf mit einem hohen Handlungsbedarf, die städtebaulichen Strukturen bauleitplanerisch zu sichern und weiter zu entwickeln, sechs Bereiche mit einem nachrangigen Handlungsbedarf und weitere sechs Bereiche ohne Handlungsbedarf ermittelt. Für die fünf Gebiete mit hohem Handlungsbedarf wurde der Bebauungsplan Rahlstedt 127 aufgestellt. Das Plangebiet des Bebauungsplans Rahlstedt 132 stellt einen Teil des vormaligen Plangebietes Rahlstedt 127 dar und befindet sich damit auch in dieser Prioritätsstufe.

Lärmtechnische Untersuchung

In der lärmtechnischen Untersuchung vom Januar 2012 wurden alle für das Plangebiet des Bebauungsplans Rahlstedt 127 somit jetzt auch Rahlstedt 132 relevanten Lärmarten, insbesondere Verkehrs- (Straße und Schiene, u.a. mit Berücksichtigung der Züge der geplanten S 4) und Gewerbelärm untersucht. Auf die im Plangebiet zu erwartenden Lärmimmissionen wird durch entsprechende Festsetzungen (siehe unter Punkt 5.6.1) reagiert, so dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert werden. Aufgrund von Regeländerungen im Bereich des Schienenverkehres wurde die lärmtechnische Untersuchung vom Januar 2012 durch eine lärmtechnische Untersuchung vom November 2015, die die geänderten gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt, ergänzt. Relevant für das Plangebiet sind die Untersuchungen und Empfehlungen zum Straßenverkehrslärm. Da sich in der Umgebung des Plangebietes seither keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, die Einfluss auf relevante Lärmarten hätten, ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse der Untersuchung aus 2012/2015 weiterhin anwendbar sind.

Machbarkeitsstudie für die Planung und Herrichtung einer Wegeverbindung entlang der Stellau

Für die Festsetzung einer öffentlichen Parkanlage im Bebauungsplan Rahlstedt 132 von Belang ist unter anderem die Kenntnis darüber, ob eine angestrebte straßenunabhängige Wegeführung entlang der Stellau technisch umsetzbar ist. Hierfür wurde eine „Machbarkeitsstudie für die Planung und Herrichtung einer Wegeverbindung entlang der Stellau“ erstellt. Gegenstand der Untersuchung war die Prüfung, ob und wie südlich entlang der Stellau ein durchgehender Wanderweg hergerichtet werden kann. Eine mögliche Wegeführung nördlich der Stellau wurde als Ergebnis durchgeführter Bestandsaufnahmen und Bewertungen als faktisch nicht realisierbar eingeschätzt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Bestandsvermessung einschließlich der nördlichen Böschung, die u.a. Geländehöhen und Baumstandorte erfasst. Zudem erfolgten eine Baugrunduntersuchung sowie eine baumgutachterliche Zustandsbewertung. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Herrichtung eines Weges am Südufer der Stellau möglich ist.

Artenschutzfachbeitrag

Für das Plangebiet wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt zur Ermittlung der vorkommenden besonders und streng geschützten Arten und ihrer möglichen Beeinträchtigungen durch den Bebauungsplan sowie zur Ermittlung ggf. notwendiger Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Im Ergebnis können Beeinträchtigungen aus dem zukünftig angestrebten Wegebau durch geeignete Maßnahmen vermieden und ausgeglichen werden. Daher sind aus Gründen des Artenschutzes keine unüberwindbaren Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplanes zu erwarten.

3.5. Angaben zum Bestand

Stadträumliche Lage

Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Stadtgebietsrand der Freien und Hansestadt Hamburg, im Stadtteil Rahlstedt im Bezirk Wandsbek. Das Plangebiet befindet sich südlich der Stellau und westlich sowie östlich der Amtsstraße, zwischen Rahlstedter Straße und Eilersweg.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Nordgrenze des Flurstücks 798 – Amtsstraße – Nordgrenze und über das Flurstück 722 (Stellau), Ostgrenzen der Flurstücke 722 und 2854, über die Flurstücke 2854, 1984 und 1983, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1982 – Amtsstraße – Südgrenze des Flurstücks 1864, über das Flurstück und Westgrenze des Flurstücks 1864, über das Flurstück 1863, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 798, über die Flurstücke 7060, 1859, 4648 (Klettenstieg), 6092, 1857, 1856, 1855, 6091, 5787 und 1852, West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1852, über das Flurstück 798 (Stellau), dieses und alle zuvor aufgelisteten Flurstücke sind in der Gemarkung Neu-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) belegen.

Das Plangebiet wird von der Stellau durchflossen. Beiderseits der Stellau haben sich auf den privaten Gartenflächen teilweise an den Standort der Aue angepasste Gehölzstrukturen entwickelt. Auf den angrenzenden privaten Gartenflächen befinden sich einige Gartenteiche, die zum Teil ins Plangebiet hineinragen. Der Gewässerverlauf der Stellau ist bisher nur zwischen der Rahlstedter Straße und dem nördlichen Abzweig des Klettenstiegs über einen Weg entlang der Stellau öffentlich zugänglich und erlebbar. Dieser Grünstreifen prägt das Orts- und Landschaftsbild in besonderer Weise. In den übrigen Bereichen grenzen die privaten Grundstücke bis unmittelbar an die Stellau heran.

Die beiden im Plangebiet befindlichen Wohngebäude sind Teil der Rahlstedter Stadthistorie, die sich wie folgt darstellt:

Der heutige Stadtteil Rahlstedt hat sich aus den ehemaligen Stormarner Gemeinden Alt-Rahlstedt, Neu-Rahlstedt, Meiendorf und Oldenfelde entwickelt. Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts war der am nordöstlichen Rand Hamburgs gelegene, heutige Stadtteil Rahlstedt ein ländlich geprägter Bereich mit Heideflächen, Mooren und Wäldern und mehreren Dorfgemeinden, die 1927 zur Großgemeinde Rahlstedt zusammengeschlossen wurden und 1937/38 im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes hamburgisch wurden. Die konglomerathafte Entwicklung spiegelt sich noch heute in der städtebaulichen Struktur, in der einige historische Dorfkerne erkennbar geblieben sind. Entscheidende Impulse der stadtgeschichtlichen Entwicklung setzte der Anschluss Rahlstedts an die Lübeck-Büchener Eisenbahn (1893 wurde der Altrahlstedter Bahnhof eingeweiht), der das Areal für die zunehmende, aus der Enge der innerstädtischen Bereiche in das Umland drängende Bevölkerung besonders attraktiv machte.

Die abgelegeneren doch verkehrstechnisch angebundenen Gebiete in landschaftlich reizvoller Lage erfreuten sich besonderer Beliebtheit bei zumindest dem Mittelstand zugehörigen Bürgern, deren Bedürfnissen wie andernorts vor allem Bauern durch den Verkauf von Land entgegen kamen. Um die Jahrhundertwende begannen sich insbesondere Alt-Rahlstedt, Neu-Rahlstedt und Oldenfelde zu Villenvororten für begüterte Hamburger zu wandeln. Diese Orte entwickelten sich auch zu beliebten Ausflugszielen mit zahlreichen Gasthöfen. Die Bautätigkeit in den durch eine moderne Infrastruktur erschlossenen Gemeinden (Postagenturen, Schulen, Elektrizitätswerk, Ladengeschäfte) konzentrierte sich zunächst auf das Quartier um den Alt-rahlstedter Bahnhof und erstreckte sich von hier aus über die Oldenfelder Straße in die Nebenstraßen Amtsstraße, Buchwaldstraße, Parchimer Straße und Remstedtstraße. Der überwiegende Teil dieser Bebauung bestand aus villenähnlichen Einfamilienhäusern auf großzügigen Gartengrundstücken, deren größter Teil hinter den Häusern lag und heute teilweise nach Parzellierungen bebaut ist. Gestalterisch präsentieren sich die landhausartigen Gebäude in den zeitgenössisch bevorzugten Formen der Renaissance, später des Jugendstils, die auch die Wohnhäuser der Zeit um 1900 in den Stadterweiterungsgebieten prägen.

Die oben beschriebene Bebauung wurde mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 durch am Bestand orientierte Festsetzungen und in Teilbereichen durch Erhaltungsgebiete nach § 172 BauGB strukturell vor einer unmaßstäblichen Bebauung geschützt.

Die im Plangebiet vorhandenen Gebäude Amtsstraße 50 und 61 sind Teil dieser städtebaulichen Situation. Beide Gebäude stammen aus der „Gründerzeit“ im 19. Jhd., wobei das Gebäude Amtsstraße 61 in seiner ursprünglichen Gestaltung weitgehend erhalten ist. Das Gebäude Amtsstraße 50 ist durch einen Anbau hingegen weitgehend überformt. Die Einzelhausbebauung mit großzügigen Gartenbereichen ist weiterhin prägend für das Plangebiet.

4. Umweltbericht

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