Planunterlagen: Rahlstedt132

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.7. Baumschutz

Für die im Plangebiet vorhandenen Bäume und Hecken gelten die Bestimmungen der Hamburgischen Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81).

3.2.8. Wasserhaushaltsgesetz

Das Plangebiet ist geprägt durch die Stellau, deren ökologisches Potenzial und chemischer Zustand nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409 S. 1, 33) zu verbessern ist. Damit einher geht auch ein Verschlechterungsverbot für die Komponenten der Gewässerqualität (§ 6 WHG). Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit für Fische und Kleinlebewesen sowie zur Erhöhung der Vielfalt an Gewässerstrukturen erfolgt in eigenständigen wasserrechtlichen Verfahren beziehungsweise im Rahmen der Gewässerunterhaltung. Daraus können sich Veränderungen in der Gestalt des Gewässers ergeben.

3.3. Planerisch beachtliche Rahmenbedingungen

Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau, Wohnungsbauprogramm Wandsbek 2023 und Bündnis für das Wohnen

Im Jahr 2011 haben der Senat und die sieben Hamburger Bezirke sich mit dem „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ zu einer erheblichen Verstärkung des Wohnungsbaus in Hamburg verpflichtet. Senat und Bezirke streben seitdem an, die Zahl der neu genehmigten Wohnungen pro Jahr deutlich zu steigern. Im Jahr 2016 wurde in einer Fortführung des Vertrags die damalige Zielvereinbarung von 6.000 Wohnungsgenehmigungen auf 10.000 jährlich erhöht. Am 23. Juni 2021 haben die Bündnispartner aus Senat, Wohnungswirtschaft und Bezirken eine Vereinbarung für die 22. Legislaturperiode unterzeichnet.

Um die Wohnungsbauziele zu konkretisieren, schreibt das Bezirksamt jährlich das Wohnungsbauprogramm fort. Das Bezirksamt strebt mit einem in der Bezirksversammlung beschlossenen „Wohnungsbauprogramm Wandsbek“ an, der vertraglichen Verpflichtung von jährlich 1.800 genehmigten Wohnungen nachzukommen. Das Wohnungsbauprogramm soll die weitergehende wohnbauliche Entwicklung des Bezirksamtes unterstützen.

Zusätzlich sieht das „Bündnis für das Wohnen“ zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und den wohnungswirtschaftlichen Verbänden u. a. vor, möglichst 35 % dieser neuen Wohnungen als geförderte Wohnungen zu errichten, darunter auch solche für Haushalte mit mittlerem Einkommen.

Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt - Hamburger Maß

Die Leitlinien formulieren den Handlungsrahmen für ein angemessenes Maß einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Siedlungsentwicklung. Die Leitlinien hat die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau im September 2019 beschlossen, um für Hamburg gemeinsame Grundlagen zum städtebaulichen Umgang mit Fragen des Maßes der baulichen Nutzung zu schaffen. Die Leitlinie ist als „städtebauliches Entwicklungskonzept“ im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.

Vertrag für Hamburgs Stadtgrün

Die Bürgerschaftsdrucksache „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ 21/16980 vom 24.04.2019 hat zum Ziel, die Naturquantität und -qualität in Hamburg zu erhalten und zu entwickeln. Gemäß Einigung mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ soll demnach insbesondere der vorhandene Bestand an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich nicht für bauliche Entwicklung in Anspruch genommen werden. Bei der Entwicklung neuer Quartiere sollen regelhaft weitere öffentliche Grünanlagen geschaffen werden.

Für die Umsetzung dieser Vereinbarung wurde ein Vertrag für Hamburgs Stadtgrün (VfHHS) zwischen den Senatsbehörden und den Bezirksämtern sowie anderen städtischen Trägern der Grünentwicklung geschlossen (Drucksache 21/01547 vom 17. Juni 2021, beschlossen am 22. Juni 2021). Mit dem Vertrag verpflichten sich die Vertragspartner auf eine eigenverantwortliche und aktive Umsetzung dieses Ziels. Durch den Senatsbeschluss des Vertrags hat dieser für die Bebauungsplanung den Charakter eines, gemeindlichen Konzeptes i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und ist damit als öffentlicher Belang in der Abwägung zu berücksichtigen.

Dachbegrünungsstrategie

Durch Dachbegrünungen werden ökologisch wirksame Ersatzlebensräume insbesondere für Kleintiere wie Insekten und Vögel geschaffen. Dachbegrünungen reduzieren die Aufheizeffekte von Dachflächen und wirken sich sowohl positiv auf das Gebäudeklima als auch stabilisierend auf die lokalklimatische Situation aus. Dies entspricht auch der Hamburger Gründachstrategie (Bürgerschaftsdrucksache 20/11432). Zusätzlich verzögern Dachbegrünungen den Abfluss anfallenden Niederschlagswassers und wirken sich somit positiv auf den Grundwasserschutz sowie die Auslastung der technischen Infrastruktur aus.

Strategie Grüne Fassaden

Die Leitlinie Strategie Grüne Fassaden (Senats-Drs. 22/14976) bildet einen Baustein des Hamburger Klimaplans und der Qualitätsoffensive Freiraum. Die grundsätzlich möglichen positiven Auswirkungen einer Fassadenbegrünung auf das Lokalklima und den Stadtraum sollen, wo geboten ausgeschöpft werden.

Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel

Die Strategie zur Anpassung Hamburgs an den Klimawandel (Senats-Drs. 22/18165) dient der Bewältigung der konkreten Klimafolgen in Hamburg. Ziel der Klimaanpassung in Hamburg ist es, die Stadt klimaresilient zu gestalten. Der Senat hat für diese Strategie Handlungsfelder definiert. Im Rahmen des Handlungsfeldes Stadt- und Landschaftsplanung sollen insbesondere Hitzevorsorge und Stadtklima, Gewässer- Hochwasser- und Überflutungsschutz sowie die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt werden.

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