3.2.1. Aufgehobenes Planrecht
Durch das Urteil des OVG von 2017 wurden im Plangebiet Festsetzungen des Bebauungsplans Rahlstedt 127 zu den öffentlichen und privaten Grünflächen im Bereich der Stellau, der nördlichen Baugrenzen auf den Grundstücken Amtsstraße 58 und 61 und der festgesetzten zulässigen Grundflächen auf diesen Grundstücken sowie der städtebaulichen Erhaltungsbereich südlich der Stellau, westlich der Amtsstraße für unwirksam erklärt.