Planunterlagen: Rahlstedt132

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.1. Aufgehobenes Planrecht

Durch das Urteil des OVG von 2017 wurden im Plangebiet Festsetzungen des Bebauungsplans Rahlstedt 127 zu den öffentlichen und privaten Grünflächen im Bereich der Stellau, der nördlichen Baugrenzen auf den Grundstücken Amtsstraße 58 und 61 und der festgesetzten zulässigen Grundflächen auf diesen Grundstücken sowie der städtebaulichen Erhaltungsbereich südlich der Stellau, westlich der Amtsstraße für unwirksam erklärt.

3.2.2. Bestehende Bebauungspläne

Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Rahlstedt 127 in der Fassung seiner Feststellung und rückwirkenden Inkraftsetzung im ergänzenden Verfahren nach § 214 BauGB in den Teilen und mit den Festsetzungen fort, die das Oberverwaltungsgericht nicht für unwirksam erklärt hat. Dies sind für die Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 die Festsetzungen des allgemeinen Wohngebiets, der offenen Bauweise, der maximal zweigeschossigen Bebauung und der westlichen und östlichen Baugrenzen sowie die lärmtechnischen Festsetzungen. Für das Grundstück Amtsstraße 61 gilt weiterhin die Festsetzung des städtebaulichen Erhaltungsbereichs in Verbindung mit den weiteren Grundstücken an der Amtsstraße, der Buchwaldstraße und dem Eilersweg im räumlichen Anschluss außerhalb des Plangebietes.

3.2.3. Denkmalschutz - Archäologische Vorbehaltsflächen

Im Plangebiet sind vor- und frühgeschichtliche Fundstellen bekannt. Der im Planbild als „Archäologische Vorbehaltsfläche“ gekennzeichnete Bereich unterliegt daher dem Bodendenkmalschutz gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142), zuletzt geändert am 19. November 2024 (HmbGVBl. S. 594, 600). Vor Beginn jeglicher Erdarbeiten, Baggerungen und Baumaßnahmen ist eine Genehmigung durch das Hamburger Museum für Archäologie (Abteilung Bodendenkmalpflege) – Stiftung Helms Museum - Museumsplatz 2 in 21073 Hamburg, einzuholen.

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