3.1. Raumordnung und Landesplanung
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt für das Plangebiet „Grünflächen“ beiderseits der Stellau und an der Amtsstraße im Anschluss „Wohnbauflächen“ dar. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.
Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt für das Plangebiet und darüber hinaus entlang der Stellau die Milieus „Parkanlage“ und „Auenentwicklungsbereich“ dar. Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt für das Plangebiet entlang der Stellau „Auen der übrigen Fließgewässer mit parkartigen Strukturen“ und „Parkanlage“ dar.
Eine Änderung des Landschaftsprogramms inklusive der Karte Arten- und Biotopschutz ist im Bereich der geplanten Wohnbaufläche nicht erforderlich.