4.2.9. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Innerhalb des Plangebietes befinden sich östlich und westlich der Amtsstraße zwei Wohngebäude. Als strukturtypisches Bauwerk ist das Wohnhaus Amtsstraße 61 aus der Gründerzeit einzustufen, das gemäß § 172 BauGB als städtebaulicher Erhaltungsbereich gesichert werden soll. Ansonsten ist das Plangebiet unbebaut.
Große Teile des Plangebietes sind als archäologische Vorbehaltsfläche gekennzeichnet, da vor- und frühgeschichtliche Fundstellen bekannt sind.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Die Gebäude im Plangebiet werden entsprechend ihrer Nutzungsart planungsrechtlich in allgemeinen Wohngebieten gesichert.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans werden die Sachgüter weitestgehend gesichert und der Schutz von erhaltenswerten Gebäuden und Kulturgütern verbessert.
Mit der Kennzeichnung der archäologischen Vorbehaltsfläche wird sichergestellt, dass die Belange des Denkmalschutzes bei Nutzungsänderungen beachtet werden.