Planunterlagen: Rahlstedt132

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.6. Schutzgut Wasser

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet oder in einem Bereich erhöhter Grundwasserempfindlichkeit. Es zeichnet sich durch einen geringen Versiegelungsgrad aufgrund des hohen Anteils großer Privatgärten und durch den Gewässerverlauf der Stellau mit den beidseitig angrenzenden Freiflächen aus.

In einigen Bereichen wurden private Gartennutzungen auf die Uferbereiche und Böschungen der Stellau ausgeweitet, teilweise bis an den Wasserlauf bzw. die Wasserlinie heran, indem der Böschungsbereich mit unterschiedlichen Materialien aufgefüllt und befestigt wurde.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Durch die Festsetzung der an die Stellau angrenzenden Freiflächen als Parkanlagen der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. als private Grünflächen werden diese Bereiche planungsrechtlich vor einer weiteren Inanspruchnahme durch Bebauung geschützt. Die Stellau ist im Zusammenhang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, kurz „WRRL“ (Richtlinie 2000/60/EG) im Bereich Hamburgs Teil der deutschen Flussgebietseinheit Elbe. Daher gilt für sie gemäß der WRRL das Verbesserungsgebot, d. h. das Gebot, einen guten ökologischen und chemischen Zustands für Oberflächengewässer (wieder) herzustellen. Im Zuge des beabsichtigten Wegebaus sollen die verfüllten oder überbauten Ufer- und Böschungsbereiche als natürliche Gewässerufer hergerichtet werden.

In den allgemeinen Wohngebieten wird die zulässige überbaubare Grundstücksfläche begrenzt und die grundstücksbezogenen Freiflächen bleiben weitgehend erhalten. Aufgrund des großen Anteils unversiegelter Flächen und der am Bestand orientierten Planung sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu erwarten.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Durch die Begrenzung der Bodenversiegelung, Festsetzungen zur Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken, zur Begrünung von Dächern, Herstellung von Zufahrten und Stellplätzen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau sowie der Verwendung entsprechender Materialien bei der Herstellung eines Wanderweges innerhalb der öffentlichen Grünfläche werden negative Auswirkungen auf den Wasserhaushalt im Wesentlichen vermieden bzw. gemindert. Für das Fließgewässer Stellau ergeben sich Verbesserungen der ökologischen und hydraulischen Bestandssituation entsprechend den Bewirtschaftungszielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

4.2.7. Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich Artenschutz

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Der überwiegende Teil des Plangebiets umfasst die Niederung des Fließgewässers der Stellau, die mit gewässerbegleitenden, relativ strukturreichen Vegetationsbeständen eingefasst ist. Bis auf den Bereich zwischen Rahlstedter Straße und Klettenstieg, in dem bereits ein Weg südlich entlang der Stellau hergerichtet ist, werden die Bereiche, die an die Stellau grenzen, als Privatgärten unterschiedlich intensiv genutzt (z. B. Bepflanzung, Gartenhäuser, Gartenteiche). Des Weiteren befinden sich im Plangebiet an der Amtsstraße zwei Wohngrundstücke mit großen Gärten mit überwiegend grenzbegleitendem Baum-, Strauch- und Heckenbestand. Entlang der südlichen Grenze des Plangebiets befinden sich am Rande der Stellau auf Privatgrundstücken vier Gartenteiche unterschiedlicher Größe, die in unterschiedlichem Umfang in das Plangebiet hineinragen.

Für den Bereich der öffentlichen Flächen wurde im Rahmen der o. g. Machbarkeitsstudie zur Wegeverbindung ein Baumaufmaß mit Baumbewertung durchgeführt. Es wurden insgesamt 121 Bäume mit einem Durchmesser größer 25 cm baumgutachterlich bewertet. Davon sind neun Bäume zustandsbedingt perspektivisch zur Fällung vorgesehen. Von den 121 Bäumen wurden 2 Bäume als besonders erhaltenswürdig, 14 Bäume als sehr erhaltenswürdig und 51 Bäume als erhaltenswürdig eingestuft.

Das Vorkommen von besonders oder streng geschützten Tierarten wurde im Rahmen einer artenschutzfachlichen Potenzialanalyse und Kartierung (Artenschutzfachbeitrag) untersucht. Im Untersuchungsraum (Plangebiet und angrenzende Gartenbereiche) wurden insgesamt 21 Brutvogelarten nachgewiesen. Weitere 15 Brutvogelarten können potenziell vorkommen. Im Untersuchungsraum wurden drei Fledermausarten mit Jagd- und Überflugaktivitäten erfasst. Weitere 6 Fledermausarten können potenziell vorkommen. Mit dem Vorkommen von Amphibien in den Teichen ist potenziell zu rechnen. Potenziell ist mit dem Vorkommen von 16 Heuschreckenarten zu rechnen. Das potenzielle Vorkommen des Fischotters wird als sehr gering eingestuft. Vorkommen weiterer besonders und streng geschützter Arten sind nicht zu erwarten.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Durch die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen wird der Stellau-Grünzug entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms planungsrechtlich gesichert.

Für die Herstellung eines Wanderweges innerhalb der öffentlichen Grünfläche müssen ggf. Bäume, die sich innerhalb der zukünftigen Wegetrasse befinden, gerodet werden. Rodungen von Bäumen und Sträuchern sollen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Der Erhalt der Bäume unterliegt der Prüfung möglicher baumerhaltender Bauweisen im Rahmen der Ausführungsplanung der vorgesehenen öffentlichen Grünanlage.

Die im Bereich der öffentlichen Grünfläche und des geplanten Wanderweges gelegenen Gartenteiche müssen bei der Herstellung des Weges ggf. ganz oder teilweise aufgegeben werden.

Bei Umsetzung des Wegebaus könnten besonders und streng geschützte Arten, wie Vögel, Fledermäuse und Amphibien durch Baumfällungen und Bautätigkeiten sowie eine Aufgabe von Teichen betroffen sein. Mögliche Beeinträchtigungen durch die Herstellung des Wanderweges können dann im Rahmen der Ausführungsplanung und Umsetzung durch entsprechende artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden. Aus Gründen des Artenschutzes sind daher keine unüberwindbaren Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplanes zu erwarten.

Die Umsetzung der Planung erfolgt mittel- bis langfristig, weil Teile der benötigten Flächen entlang der Stellau durch die Freie und Hansestadt Hamburg erst erworben werden müssen. Dies kann z. B. freihändig, aber auch durch die Ausübung von Vorkaufsrecht erfolgen. Aufgrund des anzunehmenden längeren Realisierungszeitraums ist voraussichtlich eine erneute Prüfung des Artbestandes bei Umsetzung der Wegeverbindung (Ausführungsplanung) erforderlich.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Die Zugriffsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44 Absatz 1 BNatSchG) für besonders und streng geschützte Arten gelten unmittelbar und liegen außerhalb der Regelkompetenz dieses Bebauungsplans, d.h. der Artenschutz wird ebenso wie der Baumschutz im Rahmen der Bauanträge bzw. im zeitlichen Zusammenhang mit der Ausführungsplanung für die Herrichtung eines Wanderweges innerhalb der öffentlichen Grünfläche behandelt. Rodungen von Bäumen und Gebüschen im Zusammenhang mit der Herstellung eines Wanderweges innerhalb der öffentlichen Grünfläche sollen auf das unbedingt erforderliche Minimum beschränkt werden. Ersatzpflanzungen sollen soweit möglich im räumlichen Zusammenhang unter Verwendung von standortgeeigneten heimischen Pflanzen erfolgen. Für Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien sind bei Umsetzung des Wegebaus Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die genaue Festlegung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaiger baumschonender Bauweisen erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung.

4.2.8. Schutzgut Landschaft / Stadtbild

Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands

Das Landschaftsbild im Plangebiet wird geprägt durch den umfangreichen und zum Teil alten Gehölz- und Großbaumbestand des Stellau-Grünzugs. Im Plangebiet befinden sich zwei Einzelhäuser, die sich in das Stadtbild der angrenzenden villenähnlichen Einzelhausbebauung vom Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts auf großen Gartengrundstücken einfügen.

Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Der Bebauungsplan sichert den das Landschaftsbild prägenden Stellau-Grünzug durch die Festsetzung öffentlicher Parkanlagen und privater Grünflächen. In den Bereichen der vorgesehenen öffentlichen Parkanlage ist die Anlage eines gewässerbegleitenden Weges vorgesehen, durch den der Stellau-Grünzug für die Bevölkerung erlebbar wird.

Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch mit der beabsichtigten Herrichtung eines Weges verbundene Bautätigkeiten können durch Wiederherstellung und Eingrünung der Böschungs- und Uferbereiche sowie Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern minimiert werden.

Die Festsetzung von zwei Einzelbaukörpern in den Allgemeinen Wohngebieten stellt sicher, dass sich die Bebauung im Plangebiet in die vorhandene Siedlungsstruktur einfügt.

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich

Störungen des Landschaftsbildes durch in Verbindung mit der Herstellung eines Weges ggf. erforderliche Rodungen von Bäumen und Sträuchern können durch neue strukturreiche Anpflanzungen soweit möglich im Plangebiet ausgeglichen werden. Böschungen und Uferbereiche der Stellau sollen naturnah wieder hergestellt und standortgeeignet begrünt werden.

Durch die an das Stadtbild angepasste Bebauung in den allgemeinen Wohngebieten wird eine Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes erreicht.

Wenn Sie die Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planunterlagen versehen möchten, melden Sie sich im Serviceportal an.
Hier können Sie die Stellungnahmen auch verwalten. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass die Stellungnahme bei demosplan online einsehbar ist. Ich möchte, dass die Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei Online-Dienst Bauleitplanung des HamburgService einsehbar ist.
Ich möchte anonym Stellung nehmen. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per E-Mail an erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zur Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zur Stellungnahme erhalten.

Die Stellungnahme: