Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustands
Der überwiegende Teil des Plangebiets umfasst die Niederung des Fließgewässers der Stellau, die mit gewässerbegleitenden, relativ strukturreichen Vegetationsbeständen eingefasst ist. Bis auf den Bereich zwischen Rahlstedter Straße und Klettenstieg, in dem bereits ein Weg südlich entlang der Stellau hergerichtet ist, werden die Bereiche, die an die Stellau grenzen, als Privatgärten unterschiedlich intensiv genutzt (z. B. Bepflanzung, Gartenhäuser, Gartenteiche). Des Weiteren befinden sich im Plangebiet an der Amtsstraße zwei Wohngrundstücke mit großen Gärten mit überwiegend grenzbegleitendem Baum-, Strauch- und Heckenbestand. Entlang der südlichen Grenze des Plangebiets befinden sich am Rande der Stellau auf Privatgrundstücken vier Gartenteiche unterschiedlicher Größe, die in unterschiedlichem Umfang in das Plangebiet hineinragen.
Für den Bereich der öffentlichen Flächen wurde im Rahmen der o. g. Machbarkeitsstudie zur Wegeverbindung ein Baumaufmaß mit Baumbewertung durchgeführt. Es wurden insgesamt 121 Bäume mit einem Durchmesser größer 25 cm baumgutachterlich bewertet. Davon sind neun Bäume zustandsbedingt perspektivisch zur Fällung vorgesehen. Von den 121 Bäumen wurden 2 Bäume als besonders erhaltenswürdig, 14 Bäume als sehr erhaltenswürdig und 51 Bäume als erhaltenswürdig eingestuft.
Das Vorkommen von besonders oder streng geschützten Tierarten wurde im Rahmen einer artenschutzfachlichen Potenzialanalyse und Kartierung (Artenschutzfachbeitrag) untersucht. Im Untersuchungsraum (Plangebiet und angrenzende Gartenbereiche) wurden insgesamt 21 Brutvogelarten nachgewiesen. Weitere 15 Brutvogelarten können potenziell vorkommen. Im Untersuchungsraum wurden drei Fledermausarten mit Jagd- und Überflugaktivitäten erfasst. Weitere 6 Fledermausarten können potenziell vorkommen. Mit dem Vorkommen von Amphibien in den Teichen ist potenziell zu rechnen. Potenziell ist mit dem Vorkommen von 16 Heuschreckenarten zu rechnen. Das potenzielle Vorkommen des Fischotters wird als sehr gering eingestuft. Vorkommen weiterer besonders und streng geschützter Arten sind nicht zu erwarten.
Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung
Durch die Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen wird der Stellau-Grünzug entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms planungsrechtlich gesichert.
Für die Herstellung eines Wanderweges innerhalb der öffentlichen Grünfläche müssen ggf. Bäume, die sich innerhalb der zukünftigen Wegetrasse befinden, gerodet werden. Rodungen von Bäumen und Sträuchern sollen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Der Erhalt der Bäume unterliegt der Prüfung möglicher baumerhaltender Bauweisen im Rahmen der Ausführungsplanung der vorgesehenen öffentlichen Grünanlage.
Die im Bereich der öffentlichen Grünfläche und des geplanten Wanderweges gelegenen Gartenteiche müssen bei der Herstellung des Weges ggf. ganz oder teilweise aufgegeben werden.
Bei Umsetzung des Wegebaus könnten besonders und streng geschützte Arten, wie Vögel, Fledermäuse und Amphibien durch Baumfällungen und Bautätigkeiten sowie eine Aufgabe von Teichen betroffen sein. Mögliche Beeinträchtigungen durch die Herstellung des Wanderweges können dann im Rahmen der Ausführungsplanung und Umsetzung durch entsprechende artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden. Aus Gründen des Artenschutzes sind daher keine unüberwindbaren Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplanes zu erwarten.
Die Umsetzung der Planung erfolgt mittel- bis langfristig, weil Teile der benötigten Flächen entlang der Stellau durch die Freie und Hansestadt Hamburg erst erworben werden müssen. Dies kann z. B. freihändig, aber auch durch die Ausübung von Vorkaufsrecht erfolgen. Aufgrund des anzunehmenden längeren Realisierungszeitraums ist voraussichtlich eine erneute Prüfung des Artbestandes bei Umsetzung der Wegeverbindung (Ausführungsplanung) erforderlich.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Die Zugriffsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44 Absatz 1 BNatSchG) für besonders und streng geschützte Arten gelten unmittelbar und liegen außerhalb der Regelkompetenz dieses Bebauungsplans, d.h. der Artenschutz wird ebenso wie der Baumschutz im Rahmen der Bauanträge bzw. im zeitlichen Zusammenhang mit der Ausführungsplanung für die Herrichtung eines Wanderweges innerhalb der öffentlichen Grünfläche behandelt. Rodungen von Bäumen und Gebüschen im Zusammenhang mit der Herstellung eines Wanderweges innerhalb der öffentlichen Grünfläche sollen auf das unbedingt erforderliche Minimum beschränkt werden. Ersatzpflanzungen sollen soweit möglich im räumlichen Zusammenhang unter Verwendung von standortgeeigneten heimischen Pflanzen erfolgen. Für Brutvögel, Fledermäuse und Amphibien sind bei Umsetzung des Wegebaus Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die genaue Festlegung der erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sowie etwaiger baumschonender Bauweisen erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung.