Planunterlagen: "Neues Wohnen am Steendiekkanal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.1.1. Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau

Der „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ (Senatsdrucksache Nr. 2011/01087) wurde am 4. Juli 2011 zwischen dem Senat und den Bezirken geschlossenen, zunächst am 8. September 2016 und zuletzt am 16. November 2021 zum dritten Mal fortgeschrieben. Die Stadt Hamburg verfolgt das übergeordnete Ziel, den Wohnungsbau in Hamburg zu aktivieren und zu stärken, um für den prognostizierten Zuwachs an Haushalten ein adäquates Wohnungsangebot bereitzustellen.

Senat und Bezirke streben seitdem an, die Zahl der neu genehmigten Wohnungen pro Jahr deutlich zu steigern. Im Jahr 2021 wurde in der dritten Fortschreibung des Vertrags die 2016 beschlossene Zielvereinbarung von 10.000 Wohnungen erneut bestätigt. In dieser Fortschreibung wurde der sogenannte Drittelmix aufgenommen. Die aktuell geltende Fassung des Bündnisses sieht bezüglich des Anteils der geförderten Wohnungen jedoch eine Öffnungsklausel vor, welche die Betroffenheit von Wohnungsbauprojekten in einem fortgeschrittenen Planungsstand bezüglich des genannten prozentualen Anteils einschränkt. Dieses trifft für das vorliegende Projekt zu. Der Einleitungsbeschluss zu dem vorliegenden Bebauungsplan wurde auf Basis der vorherigen Bündnisvereinbarung gefasst. Die Forderung zur Realisierung von geförderten Wohnungen wurde seinerzeit im Wettbewerb nur für das Baufeld 4.1 formuliert; alle Planungen wurden auf dem genannten Anteil abgestellt. Hier soll 100% öffentlich geförderter Mietwohnungsbau entstehen. Geplant sind aktuell ca. 29 Wohneinheiten, was mit Blick auf im Plangebiet als Neubaupotenzial kalkulierte ca. 152 neuen Wohneinheiten einen Anteil von ca. 20% öffentlich geförderten Mietwohnungsbau am Gesamtpotenzial ausmacht.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat sich im Rahmen des Vertrages für Hamburg zur Genehmigung von jährlich 1.400 Wohnungen verpflichtet.

Der Bebauungsplan Finkenwerder 41 leistet einen wichtigen Beitrag zu den aufgeführten Zielen, indem er die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von ca. 152 zusätzlichen Mietwohneinheiten ermöglicht. Die Realisierung des Wohnungsbaus innerhalb einer bestimmten Frist sowie zum Teil über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehende Anforderungen an den Städtebau, Hochbau oder Freiraum werden in städtebaulichen Verträgen mit den Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern geregelt.

3.3.1.2. Bezirkliches Wohnungsbauprogramm

Im Wohnungsbauprogramm des Bezirks Hamburg-Mitte wird die Attraktivität des Plangebiets – geführt als Potenzialfläche „Steendiekkanal / Doggerbankweg“ – für neuen Wohnungsbau in unmittelbarer Wasserlage am Steendiekkanal für unterschiedliche Haushalte hervorgehoben. Gleichzeitig wird die Bedeutung des für die Entwicklung des gesamten Stadtteils wichtigen Themas einer funktionierenden Nutzungszonierung zwischen gewerblicher und Wohnnutzung betont. Mit dieser Zielsetzung soll unter Einbindung der lokalen Grundeigentümer und Akteure ein den Bedürfnissen des Stadtteils nachkommender Mix aus insgesamt ca. 152 neuen Wohnungen realisiert werden, darunter öffentlich geförderte Mietwohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und Wohnungen in baugemeinschaftlichem Eigentum.

3.3.1.3. Hamburger Maß

Die Leitlinien „Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ wurden durch

die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 12.09.2019 beschlossen

und sind im Rahmen der Bebauungsplanverfahren als „städtebauliches Entwicklungskonzept“

im Sinne des § 1 Absatz 6 Nummer 11 BauGB zu berücksichtigen. Mit den Leitlinien wird durch

den Senat und die Bezirke vorgegeben, wie bei der Umsetzung von städtebaulichen Lösungen

angemessen mit Dichte und Höhe der Bebauung umzugehen ist und welche Instrumente und

Maßnahmen hierfür im Sinne der Leitlinien ergriffen werden können. Ziel ist es, für die notwendige Zunahme der baulichen Dichte eine flächeneffiziente und zugleich nachhaltige sowie zukunftsorientierte Bebauung zu forcieren und nach einheitlichen Maßstäben zu steuern. Es sollen flächeneffizient hohe städtebauliche Dichten entwickeln werden und gleichzeitig Wohnraumangebote und das Entstehen lebendiger Quartiere gefördert werden.

Im Plangebiet werden gemäß der Zielsetzungen der „Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt – Hamburger Maß“ im Zuge einer moderaten und standortverträglichen Nachverdichtung neue Flächen für Wohnungsbau mobilisiert. Gleichzeitig wird mit der Planung eine hohe Gestaltungsqualität der Freiräume sowie eine bessere Durchwegung des Gebietes verfolgt.

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