Planunterlagen: "Neues Wohnen am Steendiekkanal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.3. Altlasten/ Altlastverdachtsflächen

Im Fachinformationssystem Altlasten der Freien und Hansestadt Hamburg (Altlastenhinweiskataster) sind drei Flächen eingetragen. Zudem ist im Plangebiet eine Projektfläche betroffen (GasBW-000).

  • Verdachtsfläche 5432-002-13: Hierbei handelt es sich um ehemaliges Deichvorland.
  • Fläche 5834-001-01: Bei dem Altspülfeld Focksweg handelt es sich um ein Sandspülfeld, welches einen Sandanteil > 80 % enthält, so dass keine mächtigen Schlicklagen zu erwarten sind.
  • Altlastverdächtige Fläche 5834-001-03: Hierbei handelt es sich um einen Altstandort einer ehemaligen Werftanlage, bei dem lokale Verunreinigungen nicht ausgeschlossen werden können.
  • Projektfläche GasBW-000: Das gesamte Bebauungsplangebiet liegt auf der Projektfläche der BUKEA mit der Bezeichnung GasBW-000. Diese umfasst einen Bereich der Elbmarsch, in dem organische Weichschichten (z.B. Schluff-, Mudde-, Torf-, Kleilagen) im Untergrund vorhanden sind. Infolge von Zersetzungsprozessen in diesen Böden können auf natürliche Weise Bodengase (Methan [CH4] und Kohlendioxid [CO2]) entstehen. Die Bodengase können bis in die oberflächennahen Bodenschichten aufsteigen und sich insbesondere unter versiegelten/bebauten Flächen anreichern und ggf. in bauliche Anlagen eindringen.

Vor diesem Hintergrund ist bei Baumaßnahmen bzw. bei Nutzungsänderungen gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716) insbesondere der Wirkungspfad Boden-Mensch zu beachten.

Die Ergebnisse der in diesem Bauleitplanverfahren durchgeführten Untersuchungen sowie die darin empfohlenen Maßnahmen werden im Kapitel 5.7.3 „Boden“ erläutert.

3.2.4. Kampfmittelverdachtsflächen

Nach heutigem Kenntnisstand kann im Plangebiet das Vorhandensein von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg nicht ausgeschlossen werden. Für das Plangebiet besteht deshalb ein allgemeiner Bombenblindgängerverdacht.

Vor Eingriffen in den Baugrund oder vor Beginn eines Bauvorhabens müssen die Grundeigentümerinnen und -eigentümer oder eine von ihnen bevollmächtigte Person die Kampfmittelfrage klären. Hierzu kann ein Antrag auf Gefahrerkundung / Luftbildauswertung bei der Behörde für Inneres und Sport – Feuerwehr Hamburg, Referat Gefahrenerkundung / Kampfmittelverdacht (GEKV) – gestellt werden.

Nach der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittel-VO) vom 23. Dezember 2025 (HmbGVBl. S. 851) sind die betreffende Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer oder die Veranlasserin bzw. der Veranlasser des Eingriffs in den Baugrund verpflichtet, bei Eingriffen in den Baugrund ein geeignetes Unternehmen mit der Sondierung der betroffenen Fläche zu beauftragen (§ 5 Sondierungspflicht).

3.2.5. Baumschutz

Im Plangebiet befinden sich erhaltenswerte und dem Baumschutz unterliegende Bäume. Für diese gilt die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg (Baumschutzverordnung) vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81, 126).

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