Planunterlagen: "Neues Wohnen am Steendiekkanal"
Begründung
3.1.1. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnbauflächen“ dar. Entlang des Steendiekkanals sind die Hochwasserschutzanlage (Hauptdeichlinie) und die Grenze des Hafengebietes gemäß Hafenentwicklungsgesetz dargestellt.
Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.
3.1.2. Landschaftsprogramm einschließlich Karte Arten- und Biotopschutz
Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg (LaPro) vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt für das Plangebiet das Milieu „Etagenwohnen“ dar. Entlang des Steendiekkanals werden die milieuübergreifenden Funktionen „Grüne Wegeverbindung“ als Teil des 2. Grünen Rings sowie „Entwickeln des Landschaftsbildes“ dargestellt. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Landschaftsachse „Westliche Elbufer-Achse" (neue Bezeichnung: „Elbe Achse") und den 2. Grünen Ring an. Der im Westen angrenzende Steendiekkanal wird als Milieu „Tidegewässer" dargestellt und ist Bestandteil des 2. Grünen Rings.
Die Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms stellt für das Plangebiet den Biotopentwicklungsraum 12 „Städtisch geprägte Bereiche mit mittlerem bis geringen Grünanteil“ dar. Es ist keine Änderung des Landschaftsprogramms erforderlich.