Planunterlagen: "Neues Wohnen am Steendiekkanal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1. Bestehende Bebauungspläne

Der für den überwiegenden Teil des Plangebiets vorliegende Bebauungsplan Finkenwerder 22 vom 19. Januar 1982 (HmbGVBl. S. 5) setzt für die Flächen des ehemaligen Betriebshofes des Bezirksamtes Hamburg-Mitte Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Tiefbaubetriebsplatz“ fest. Die nördlich angrenzenden Grundstücke entlang des Steendiekkanals sind als zweigeschossiges Gewerbegebiet (GE II, GRZ 0,8, GFZ 1,6) festgesetzt. Das Grundstück in der Nordspitze des Plangebietes ist entsprechend der damaligen Zweckbestimmung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Seemannsschule (FHH)“ festgesetzt. Für die an die Gewerbegebietsgrundstücke angrenzende Einfamilienhausbebauung ist maximal zweigeschossiges Allgemeines Wohngebiet (WA II o, nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig) ausgewiesen. Die zeilenförmige Mehrfamilienhausbebauung ist als maximal zweigeschossiges Reines Wohngebiet (WR II g) festgesetzt. Über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht innerhalb des Gewerbegebiets wird ein Zugang vom Doggerbankweg zur Hochwasserschutzanlage gesichert.

Für die im Südwesten des Plangebiets entlang des Steendiekkanals verlaufende Hochwasserschutzanlage setzt der Baustufenplan Finkenwerder vom 14.01.1955 Öffentliche Grünflächen („Erholungs- und Sportflächen“, im Nordwesten), Auswandererheim (zentraler Teilbereich) und Industrie (südlicher Teilbereich) fest.

3.2.2. Denkmalschutz

Im Plangebiet befinden sich keine Anlagen des Denkmalschutzes.

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