5.11. Nachrichtliche Übernahme
Im Westen des Plangebiets werden die Hochwasserschutzanlage Finkenwerder Hauptdeich als Fläche mit wasserrechtlichen Regelungen sowie die Hafengebietsgrenze gemäß HafenEG nachrichtlich übernommen.
Im Westen des Plangebiets werden die Hochwasserschutzanlage Finkenwerder Hauptdeich als Fläche mit wasserrechtlichen Regelungen sowie die Hafengebietsgrenze gemäß HafenEG nachrichtlich übernommen.
Vorhandene unterirdische Leitungen, Abwasser
In der Planzeichnung werden die im Plangebiet vorhandenen Versorgungsleitungen (Regen- und Schmutzwassersiele, vgl. Kapitel 5.8 „Entwässerung“) als „Vorhandene unterirdische Leitungen - Abwasser“ gekennzeichnet.
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
In der Planzeichnung werden die im Plangebiet vorhandenen Bodenbelastungen als „Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ gekennzeichnet. Untersuchungsbedarfe, welche sich daraus ergeben sind in Kapitel 5.6.3 „Boden“ benannt.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans sind die in § 1 Absatz 5 und 6 des BauGB aufgeführten und für das Plangebiet zutreffenden Belange und Anforderungen berücksichtigt worden. Durch die Planung wird insbesondere dem Planungsziel in § 1 Absatz 5 BauGB entsprochen, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung einschließlich der Aspekte des Klimaschutzes durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu gewährleisten. In der Abwägung gemäß § 1 Absatz 7 des BauGB sind öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind als das Ergebnis der Abwägung der einzelnen Belange anzusehen.
Ergänzt werden die planungsrechtlichen Festsetzungen durch Regelungen in den städtebaulichen Verträgen.
Der Stadtteil Finkenwerder stellt sich für eine breite Bevölkerungsschicht einerseits wegen seiner Nähe zu den nahegelegenen Arbeitsplatzangeboten z.B. der Luftfahrtindustrie und andererseits wegen der guten Erreichbarkeit der Hamburger City als attraktiver Wohnstandort dar. Wie in vielen anderen Hamburger Stadtteilen übersteigt auch hier die Nachfrage nach Wohnraum das zur Verfügung stehende Angebot deutlich.
Durch eine städtebauliche Neuordnung des Plangebiets zugunsten einer Wohnnutzung ist hier die Möglichkeit gegeben, auf ehemals größtenteils gewerblich genutzten und über einen längeren Zeitraum ungenutzten Flächen überwiegend Wohnungsbau zu realisieren. Die im Rahmen der Innenentwicklung entstehenden neuen Wohnungen stellen einen wichtigen Baustein dar zur Erreichung der Ziele des Hamburger Senats zur Schaffung von 10.000 neuen Wohnungen pro Jahr.
Für Finkenwerder bedeutet dies eine Stärkung der Wohnfunktion im Stadtteil und eine Absicherung der im Ortszentrum bestehende Infrastruktur durch die Nachfrage der neuen Bewohnerinnen und Bewohner.
Das Plangebiet ist aufgrund seiner Wasserlage am Steendiekkanal, dem umliegenden Bestandswohnen und der Nähe zum alten Ortskern Finkenwerder mit einem guten Angebot an Nahversorgungsmöglichkeiten sowie dem Fähranleger mit regelmäßigen Fährverbindungen zu den St. Pauli Landungsbrücken und nach Teufelsbrück ein sehr attraktiver Wohnstandort.
Das den Planungen zugrundeliegende städtebauliche Konzept basiert auf dem in einem städtebaulichen Wettbewerbsverfahren prämierten Entwurf.
Die geplanten Festsetzungen haben für die benachbarten baulichen Nutzungen, insbesondere die im Bestand vorhandene Wohnbebauung, aber auch die benachbarten baulichen Nutzungen wie z.B. die Hafenbetriebe inklusive perspektivischen Erweiterungen und Containerterminals, die Liegeplatznutzung im Steendiekkanal und den Schiffsverkehr auf der Elbe, keine nachteiligen Planungsfolgen. Mit den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und den ausgewiesenen überbaubaren Flächen wird auf das Umfeld des Plangebiets reagiert. Durch eine Orientierung der neuen Gebäude an den vorhandenen Baufluchten und eine Aufnahme der Maßstäblichkeit und Gebäudehöhen wird die Neubebauung in die angrenzende Bestandsbebauung integriert, insbesondere im Übergang zur milieugeschützten Bebauung der Kapitänssiedlung.
Mit der Umsetzung der Planung sind insgesamt nur geringe Auswirkungen auf den Natur-haushalt verbunden. Die für die städtebauliche Neuordnung vorgesehenen Flächen weisen aufgrund ihrer gewerblichen Vornutzung teilweise einen sehr hohen Versiegelungsgrad auf. Demgegenüber wird im Zuge der Neubebauung eine teilweise Entsiegelung der Grundstücksflächen erreicht. Das zurückhaltende Maß der Bebauung, die Anordnung der Baukörper sowie die Gebäude- und Freiflächenbegrünungen verhindern wesentliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft; teilweise stellen sie sogar Verbesserungen für die Schutzgüter dar.
Artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sind vermeidbar. Erhaltenswerte Bäume und insbesondere die ortsbildprägenden Pappeln im Doggerbankweg können weitgehend erhalten bleiben.
Das Stadt- und Landschaftsbild auf den vormals gewerblich und durch den zwischenzeitlich verlagerten bezirklichen Betriebshof genutzten überbauten oder versiegelten Flächen wird neu gestaltet und erfährt eine deutliche Aufwertung.