Tiefgaragen
Es ist ein Ziel der Planung, qualitativ hochwertige Freiräume zu schaffen und diese vorrangig einer Spiel- und Erholungsfunktion zuzuführen. Da die Art der Unterbringung des ruhenden Verkehrs maßgeblich über die Qualität der Freiflächen entscheidet, ist die Unterbringung von Pkw-Stellplätzen im Vorhabengebiet überwiegend in einer unterirdischen Tiefgarage geplant (mit Ausnahme der Bestandsgaragen im Osten und der Sammelgarage westlich des Plangebiets). Die dort geplanten Pkw- und Fahrradstellplätze (siehe unten) stehen den zukünftigen Anwohnenden zur Verfügung. Bei einer reinen oberirdischen Unterbringung der Stellplätze könnte die hochwertige freiraumplanerische Gestaltung der Flächen nicht erreicht werden. Zudem werden durch die Bündelung des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage auch Belästigungen durch Lärmemissionen im Quartiersinnern vermieden.
Für Wohnungen sind mit dem durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung vom 28. Januar 2014 (HmbGVBl. S. 33) in § 48 HBauO eingefügten Absatz 1a nur noch notwendige Fahrradplätze nachzuweisen. Der Bauprüfdienst schreibt im Wohnungsbau keine Anzahl zu schaffender Pkw-Stellplätze mehr vor. Stattdessen soll der Stellplatzbedarf durch den Bauherr in eigener Verantwortung festgelegt werden. Dabei sind auch der Parkdruck im Umfeld zu beachten und mögliche Verlagerungen des privaten Stellplatzbedarfs in den öffentlichen Raum zu vermeiden.
Für die Vorhabenplanung wird auf Basis des eingeschätzen Grundbedarfs des ruhenden Verkehrs ein Stellplatzschlüssel von etwas über 0,6 Pkw-Stellplätzen je Wohneinheit angesetzt.
Insgesamt sind für das Vorhaben 120 PKW-Stellplätze (davon 2 Behindertenstellplätze) vorgesehen. Davon werden 64 Stellplätze in der Tiefgarage untergebracht, 16 Stellplätze verbleiben in den Bestandsgaragen im Osten des Vorhabengebiets. Dies entspricht einem Stellplatzschlüssel von ca. 0,4 im Vorhabengebiet. Darüber hinaus werden dem Vorhaben weitere 40 Stellplätze in der Sammelgarage im Finnmarkring in einer Entfernung von maximal rund 300 bis 350 m (Lauflänge) zugeordnet. Es handelt sich hierbei um eine Stellplatzanlage der Vorhabenträgerin auf eigenem Grund in Form einer oberirdischen Parkgarage. Alle Stellplätze werden vermietet, die Garage ist nicht öffentlich.
Das detaillierte Stellplatzkonzept wird über den Durchführungsvertrag verbindlich festgelegt.
Für die Lage der Tiefgarage bieten die Baukörperfestsetzungen der Gebäude nicht ausreichend Spielraum. Im Bebauungsplan wird daher eine konkrete Fläche für Tiefgaragen festgesetzt und durch folgende textliche Festsetzung ergänzt:
„Im allgemeinen Wohngebiet sind Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen ausschließlich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen zulässig.“ (Vgl. § 2 Nummer 8 der Verordnung)
Da für Tiefgaragenstellplätze und Neben- und Abstellräume ein gemeinsames Kellergeschoss errichtet wird und die Anordnung der jeweiligen Nutzungen nach rein funktionalen und nicht formalen Kriterien erfolgt, wird klargestellt, dass nicht nur die Bereiche des Untergeschosses, die funktional als Tiefgarage zu werten sind, sondern auch andere Nutzungen im Untergeschoss nur innerhalb der überbaubaren Fläche und der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen liegen dürfen. Außerhalb der Baugrenzen, jedoch innerhalb der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen sowie unterirdische Nebenanlagen sind Neben-, Abstell- und Technikräume vorgesehen.
Neben privaten Stellplätzen sind auch private Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl vorzuhalten. Weitere nicht überdachte Fahrradabstellflächen sind als Nebenanlagen auch oberirdisch in den Vorgartenbereichen zulässig. Durch die geordnete Unterbringung im Kellergeschoss bzw. in oberirdischen Anlagen entstehen gut nutzbare Fahrradabstellplätze, die eine wesentliche Voraussetzung für die Nutzung des Fahrrads im Alltagsverkehr sind.
Ebenerdige Stellplätze
Die Positionierung der Kfz-Stellplätze sowie der Fahrradabstellplätze orientiert sich im Vorhabengebiet an dem vorrangigen Planungsziel, eine hohe Freiraumqualität im Quartier zu entwickeln und das neu entstehende Quartiersinnere von Straßenverkehr freizuhalten. Ergänzend zu den unterirdischen Stellplätzen werden im Osten des Plangebiets, erschlossen über den Lapplandring, weitere oberirdische Stellplätze bereits im Bestand bereitgestellt.
Im Vorhabengebiet sollen ebenerdige Stellplätze entsprechend der Bestandssituation auch zukünftig auf den Bereich östlich beschränkt werden. Die Fläche für Stellplätze wird gemäß der bestehenden Stellplatzanlage (Garagen) festgesetzt und planungsrechtlich auf diesen Bereich beschränkt:
„Im allgemeinen Wohngebiet sind ebenerdige Stellplätze ausschließlich innerhalb der festgesetzten Fläche für Garagen und Stellplätze zulässig.“ (Vgl. § 2 Nummer 7 der Verordnung)
Besucherparkstände
Aufgrund der im Plangebiet vorgesehenen Wohnnutzung sind im öffentlichen Straßenraum Besucherparkstände in einem bedarfsgerechten Umfang herzustellen. In Hamburg wird hier üblicherweise eine Quote von 15-20 Besucherparkständen je 100 Wohneinheiten (WE) angestrebt.
Im Rahmen der Planrealisierung können in den angrenzenden Straßenverkehrsflächen (in Teilen außerhalb von Vorhaben- und Plangebiet) im Lapplandring 33 Parkstände (davon 3 barrierefreie Parkstände) umgesetzt werden. Das entspricht auch unter Berücksichtigung der südwestlichen Nachbarbebauung einer Quote für Besucherparkstände von knapp 16 Prozent. Der Wegfall der Senkrechtparkstände im westlichen Lapplandring wurde in der Bilanzierung berücksichtigt.
Fahrradstellplätze
Die Fahrradstellplätze nach Bauprüfdienst 2022-2 „Mobilitätsnachweis - Notwendige Stellplätze und Fahrradplätze“, Anlage 1 werden in ausreichender Anzahl bereitgestellt.
Nach gegenwärtigem Planungstand werden insgesamt ca. 451 Fahrradstellplätze vorgesehen. Zehn Prozent der Stellplätze werden für Besucher oberirdisch dezentral jeweils neben den Eingangsbereichen der Wohngebäude nachgewiesen (ca. 45 Stck.) Darüber hinaus werden weitere 40 Stellplätze für Besucher bereitgestellt. Der Großteil der Fahrradstellplätze wird in Sammelschließanlagen in der Tiefgarage untergebracht (ca. 361 Stck.). Fünf Prozent der Fahrradstellplätze werden für Lastenräder oberirdisch, weitere fünf Prozent werden unterirdisch vorgesehen (insgesamt ca. 45 Stck.).