5.7.4. Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Die Planung sowie Entwicklung des Vorhabens erfolgt unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) und des Hamburgischen Klimaschutzgesetztes (HmbKliSchG).
Durch die Planaufstellung und Realisierung wird eine bereits genutzte Innenbereichsfläche einer neuen Nutzung zugeführt und dadurch den Belangen des Klimaschutzes Rechnung getragen. Eine Neubeanspruchung von „Flächen auf der grünen Wiese“ kann somit vermieden werden.
Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können von mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Baumaschinen verursacht werden, welche unter anderem während des Verbrennungsprozesses Kohlendioxid (CO2) emittieren. Hinzu kommen Emissionen durch Transporte von Baumaterialien zum Plangebiet und durch Abtransporte von Abriss- und Bodenmaterialien. Darüber hinaus werden in bzw. im Zusammenhang mit der Bauphase mittelbar Treibhausgasemissionen durch die Herstellung von Baumaterialien wie zum Beispiel Zement, Beton, Stahl, Glas oder Kunststoffen verursacht, da für den Herstellungsprozess der Materialien wiederum ein hoher Energieeinsatz erforderlich ist.
Im Rahmen der Vorhabenplanung soll bereits bestehende Bausubstanz teilweise erhalten, qualifiziert und umgenutzt werden soll. Neben dem Erhalt des denkmalgeschützten Kopfgebäudes des ehemaligen Kaufhauses im Baufeld 1 ist der Erhalt des Untergeschosses sowie des Erdgeschosses und des ersten Obergeschosses vorgesehen. Hierdurch kann sog. graue Energie eingespart und der Neubedarf an Baumaterialien gesenkt werden.
Im Betrieb der im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen werden Energiebedarfe für Heizung, Warmwasserversorgung, Beleuchtung und den Betrieb von technischen Anlagen benötigt sowie klimarelevante Emissionen verursacht, insbesondere Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Ausmaß der in der Betriebsphase verursachten Menge an CO2 ist maßgeblich davon abhängig, welche Art der Energieerzeugung verwendet wird. In den Baufeldern 1 und 2 wird die Wärmeerzeugung für die Gebäudebeheizung durch einen Fernwärmeanschluss gedeckt. Die Wärme- und Kälteerzeugung für Raumlufttechnikanlagen erfolgt mithilfe von Anlagen mit Luft/Wasser-Wärmepumpen. Auch die Kälteerzeugung zur Raumkühlung von Shops und Büros erfolgt mit Luft/Wasser-Wärmepumpen. In Baufeld 3 ist ebenfalls ein Fernwärmeanschluss zur Wärmeerzeugung für die Gebäudebeheizung geplant. Die Kälteerzeugung für Gewerbeeinheiten erfolgt mittels einer Kältemaschine. Für alle Baufelder ist eine dezentrale Warmwasserbereitung vorgesehen.
Heizung sowie Warmwasserversorgung wird im Plangebiet vorrausichtlich durch einen Fernwärmeanschluss sowie ergänzend Luft-Wärmepumpen gedeckt.
Die Berücksichtigung etwaiger Treibhausgasemissionen (THG) erfolgt mittelbar durch die Berichterstattung der Bundesregierung gemäß § 10 KSG. Dabei tragen klimarelevante Auswirkungen der in der Bauphase beschriebenen Prozesse zu den Emissionen des Sektors „2. Industrie“ nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG bei. Der Prozess der Verbrennung von Brennstoffen in Handel und Behörden sowie Haushalten trägt dabei zu den Emissionen des Sektors „3. Gebäude“ nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG bei. Die Emissionen durch Nutzung elektrischer Energie fallen in den Sektor "1. Energiewirtschaft" nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG. Die durch das Vorhaben anfallenden Emissionen im Straßen- bzw. Schienenverkehr fallen in den Sektor "4. Verkehr" nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG. Emissionen durch Landnutzung bzw. Landnutzungsänderungen fallen in den Sektor "7. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft" nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG. Emissionen durch die Deponierung und Behandlung oder Verbrennung von Abfällen in Folge von Abrissarbeiten tragen zu den Emissionen im Sektor „6. Abfall und Sonstiges“ nach Anlage 1 zu den §§ 4 und 5 KSG bei.
Klimaschutzrelevante Auswirkungen während der Bauphase können durch den Einsatz möglichst kraftstoffsparender Baumaschinen und Lkw gemindert werden. Die Minderung der mit der Herstellung von Baumaterialien verbundenen Treibhausgasemissionen kann durch die Verwendung von recycelten Materialien bzw. durch eine verringerte Menge des eingesetzten Betons (zum Beispiel durch Gradientenbeton) erfolgen. Hierbei ist der vorgesehene Bestandserhalt von Gebäuden beziehungsweise Gebäudeteilen zu berücksichtigen. Die Ergreifung geeigneter Minderungsmaßnahmen in der Bauphase obliegt den Bauherren.
Entsprechend der bundesweiten Ausbauziele für Erneuerbare Energien gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der Ziele zur Gebäudeeffizienz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) kann von einer schrittweisen Dekarbonisierung der für die Betriebsphase benötigten Energie- bzw. Wärmeversorgung ausgegangen werden. Zudem trägt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans der Verzicht auf eigene Stellplätze innerhalb des Plangebietes sowie die vorgesehene Konzeption einer Fahrradtiefgarage (vgl. Kapitel 5.4) wie auch die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch durch den Ausbau des ÖPNV und der Elektromobilität dazu bei, die durch den Verkehr bedingten Treibhausgas-Emissionen weiter zu reduzieren und entsprechend der bundesweiten Sektorenziele bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Dementsprechend liegen keine Hinweise vor, dass das durch die Planung ermöglichte Vorhaben den Zielsetzungen des KSG zuwiderläuft oder eine Zielerreichung nachhaltig gefährdet wäre.
Zur Energieversorgung des Quartiers ist ein Anschluss an das bestehende Fernwärmenetz vorgesehen. Ergänzend ist die Installation von Luft-Wärme-Pumpen vorgesehen. Für eine gesicherte Stromversorgung sind weiterhin zwei Innenraumnetzstationen sowie eine Kundenstation erforderlich. Somit werden die Vorgaben gemäß dem Hamburgischen Gesetz zum Schutz des Klimas (Hamburgisches Klimaschutzgesetz - HmbKliSchG) eingehalten. Auf den Dachflächen des Vorhabens erfolgt die Berücksichtigung von Photovoltaikanlagen nach den Maßgaben des § 16 HmbKliSchG.
Aufgrund der hohen Versiegelung bedarf es zur unbeschadeten Entwässerung die Errichtung von Retentionsgründächern welche mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau ausgeführt werden müssen. Diese Festsetzungen wirken sich vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen Versiegelung der Flächen positiv auf das Mikroklima im Plangebiet aus.
Ergänzend zu den Ausführungen sind auch die Inhalte des Kapitels 5.8 hinsichtlich des Aspektes der Klimaanpassung zu berücksichtigen.