5.5. Schmutz- und Oberflächenentwässerung
Schmutzwasser:
Das aus dem Plangebiet anfallende Schmutzwasser wird innerhalb der Gebäude zusammengeführt und kann daraufhin ohne Einleitmengenbegrenzung an die vorhandenen Schmutzwasseranschlüsse den öffentlichen Mischwassersielen in der Wandsbeker Königstraße, im Schünemannstieg und in der Straße Quarree zugeführt werden.
Oberflächenwasser:
Das im Vorhabengebiet anfallende Oberflächenwasser wird über ein Rohrnetz entwässert, welches an das öffentliche Siel in der Wandsbeker Königstraße angeschlossen wird. Es besteht eine Einleitmengenbegrenzung für das Plangebiet von 16 l/s. Innerhalb der Flächen der Baufelder 1 und 2 wird eine Einleitmengenbegrenzung von 13 l/s und innerhalb des nördlichen Teilbereichs des Baufeldes 3 eine Einleitmengenbegrenzung von 3 l/s vorgesehen. Die für die Grundstücke vorliegende Einleitmengenbegrenzung von insgesamt 16 l/s wird damit eingehalten. Im Bereich der geplanten Innenhöfe der Baufelder 1 und 2 ist jeweils ein zweites Rohrnetz für die Notentwässerung erforderlich.
Aufgrund der Zulässigkeit einer ausschließlich gedrosselten Einleitung sowie mangels Versickerungsmöglichkeit in großen Teilen des Plangebietes, konzentriert sich das Entwässerungskonzept auf den weitestgehenden Rückhalt des Niederschlagswassers im Plangebiet (siehe Kapitel 5.8.2). Daher werden Retentionsgründächer zur Rückhaltung festgesetzt:
„Die Dächer der obersten Geschosse sind mit Ausnahme der mit „(H)“ bezeichneten Bereiche als Retentionsgründächer zur Rückhaltung von Niederschlagswasser auszuführen. (…)“ (vgl. § 2 Nummer 17 Satz 1 der Verordnung)
Die Entwässerung der oberen Dachflächen im Vorhabengebiet erfolgt über Retentionsabläufe. Über den Normalregen hinaus wird ebenfalls das Jahrhundertereignis auf den Dächern im gesamten Vorhabengebiet zurückgehalten. Eine Notentwässerung erfolgt über Schlitze in der Attika. Das bestehende Satteldach im Bereich des Baufeldes 1 wird über außen liegende Rinnen entwässert. Da das Niederschlagswasser dieses Schrägdaches nicht zurückgehalten werden kann, wird das Regenwasser in das im Untergeschoss befindliche Rückhaltebecken geführt.
Das anfallende Niederschlagswasser der geplanten Innenhoffläche in Baufeld 2 wird in Retentionsboxen zurückgehalten, die sich auf der Rohdecke des Innenhofs befinden. Dies stellt auch eine Maßnahme zur Starkregenvorsorge dar. Die Notentwässerung der Innenhofflächen wird über ein zweites Rohrnetz frei nach außen abgeführt.
Das anfallende und gedrosselte Regenwasser wird über ein Rohrnetz mit freiem Gefälle entwässert und an das öffentliche Mischwassersiel angeschlossen. Das Regenwasser, das nicht gedrosselt werden kann, wird zu zwei Rückhaltebecken in den Baufeldern 2 und 3 geführt und für die Bewässerung von Grünflächen genutzt. Damit wird den Anforderungen einer RISA-konformen (RegenInfraStrukturAnpassung) Ausführung entsprochen. Für die Bewässerung der Grünflächen ist ein zusätzliches Volumen im Rückhaltebecken berücksichtigt.
Unter Berücksichtigung aller befestigten Flächen des Planungsgebietes ist eine Vorreinigung des Wassers vor Einleitung in das öffentliche Siel nicht erforderlich. Lediglich das fetthaltige Abwasser aus der in Baufeld 2 befindlichen Markthalle wird über Fettabscheider mit anschließender Doppelpumpenanlage aufbereitet. Das anfallende Schmutzwasser wird in den Gebäuden zusammengeführt und über die vorhandenen Schmutzwasseranschlüsse dem öffentlichen Mischwassersiel zugeführt, wobei keine Einleitbegrenzung vorgegeben ist.
Mit den dargelegten Maßnahmen zur Bewirtschaftung entstehenden Schmutzwassers sowie anfallender Niederschläge kann die technische Erschließung als gesichert angesehen werden. Das Entwässerungskonzept ermöglicht eine schadlose Entwässerung der Oberflächen innerhalb des Plangebietes. Eine Sicherung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt über den Durchführungsvertrag.