5.8.5. Belange von Natur und Landschaft
Da der Bebauungsplan als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die Aufstellung einer detaillierten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung kann ebenso wie die Anfertigung eines Umweltberichts entfallen. Unabhängig davon sind voraussichtliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft in die Abwägung einzustellen. Im Einzelnen ergeben sich für die nach § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB zu untersuchenden Belange des Umweltschutzes folgende Auswirkungen:
Schutzgut Mensch
Im Rahmen der Verkehrstechnischen Stellungnahme wurde das zukünftige Verkehrsaufkommen ermittelt. Durch das Vorhaben werden insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen für die menschliche Gesundheit hervorgerufen, da die mit dem Ziel- und Quellverkehr des großflächigen Einzelhandels sowie der Wohn- und Büronutzungen einhergehenden Emissionen in Teilen bereits heute bestehen und zudem voraussichtlich mit den Ziel- und Quellverkehren der bestehenden Nutzungen im Umfeld kumulieren. Umweltverschmutzungen und Belästigungen können in erster Linie von den Lärm- und Luftschadstoffemissionen des motorisierten Individualverkehrs herrühren. Die erforderlichen Stellplätze werden in einem benachbarten Parkhaus untergebracht. Somit reduzieren sich die Emissionsorte im Wesentlichen auf die Zu- und Abfahrt zu diesem Parkhaus. Die Anlieferung erfolgt in einer unterirdischen Lieferzone im Vorhabengebiet Süd (Baufeld 2) ausgehend vom Schünemannstieg. Die Emissionen ausgehend von Lieferverkehren werden somit im Südosten des Plangebiets gebündelt und am Rand des Quartiers verkehrsgünstig angeordnet. Durch die bisherige Nutzung des Warenhauses sowie aufgrund der vollständigen Verortung von Stellplätzen innerhalb des Parkhauses und der Überdachung der Anlieferung ist insgesamt nicht mit einer erheblichen Zunahme an Lärm- und Luftschadstoffen zu rechnen. Die aus der Lärmtechnischen Untersuchung abgeleiteten erforderlichen Maßnahmen werden planungsrechtlich gesichert. Wohnnutzungen im südlichen Bereich des Plangebiets zur Hauptverkehrsstraße hin, werden ausgeschlossen. Festsetzungen zur Grundrissgestaltung von Wohn- und Büronutzungen sichern den gerechten Umgang mit Emissionen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann darüber hinaus die verbrauchernahe Versorgung verbessert und gesichert werden.
Schutzgut Klima/Luft
Die Klimamerkmale des Plangebietes sind städtisch geprägt. Durch die bestehende Versiegelung, die Lage im Siedlungsbereich sowie den Verkehr auf den Straßen besteht eine Vorbelastung des Schutzguts Klima/Luft. Das Plangebiet weist gemäß Stadtklimaanalyse 2017 einen hohen Wärmeinseleffekt in den Siedlungsflächen auf. Von Süden kommend liegt ein Kaltlufteinwirkbereich innerhalb der Bebauung durch die Aufweitung im Bereich der Verkehrsflächen rund um die Haltestelle Wandsbek Markt vor. Mögliche Aufheizungseffekte, die durch den hohen Versiegelungsgrad und Dachflächen entstehen können, werden durch die vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen gemindert. Die Begrünung der Innenhöfe wirkt stabilisierend auf das Kleinklima. Auch die festgesetzte Dachbegründung wirkt durch Schadstofffilterung aus der Luft, Abmilderung der Abstrahlungswärme und Regenwasserrückhaltung stabilisierend auf das Kleinklima.
Bei Durchführung der Planung sind zusammenfassend keine erheblichen Veränderungen des Mikroklimas zu erwarten.
Schutzgut Fläche
Infolge der Neuentwicklung eines gemischtgenutzten Quartiers mit einer deutlichen Funktionsergänzung des großflächigen Einzelhandels um Wohn- und Büronutzungen kommt es zu einer Umnutzung einer bisher als Einkaufszentrum genutzten, stark versiegelten Fläche. Durch das Vorhaben bleibt der Anteil versiegelter Fläche in etwa gleich. Eine erstmalige Versiegelung von Flächen erfolgt nicht. Es handelt sich somit um eine Flächenkonversion. Es erfolgt keine Ausdehnung des Siedlungskörpers, sondern eine Nutzungsintensivierung.
Schutzgut Boden
Die Bodenflächen innerhalb des Plangebiets sind bereits weitgehend durch Gebäude und Verkehrsflächen überbaut, die natürlich anstehenden Böden sind somit anthropogen überformt. Das Bodenleben, die natürliche Fruchtbarkeit, der Gasaustausch und der Boden als Vegetationsstandort sind bereits erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Versiegelungsbedingt bestehen nur geringe Funktionen für den Naturhaushalt im Hinblick auf den Boden. Es erfolgt eine weitgehende Unter- und Überbauung der Bodenflächen durch Gebäude und Verkehrsflächen. Ein Eintrag von Schadstoffen in den Boden ist nicht zu erwarten. Bodenfunktionen werden in den begrünten Innenhöfen – beispielsweise oberhalb des Sockelbaukörpers im Baufeld 2 – teilweise wiederhergestellt werden. So kann zu einer Verbesserung gegenüber der vorliegenden nahezu vollständigen Versiegelung beigetragen werden.
Schutzgut Wasser
Wasserflächen sind durch die Planung nicht betroffen. Aufgrund der hohen Versiegelungsrate und der konkurrierenden Nutzung ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich. Eingriffe in das Grund- und Stauwasser können baubedingt kurzzeitig erfolgen. Auf Grundlage des erstellten Entwässerungskonzeptes erfolgt die Entwässerung des Plangebiets nach dem Stand der Technik. Die festgesetzte Begrünung der Dachflächen mindert negative Auswirkungen auf den Wasser- und Grundwasserhaushalt im Plangebiet. Planungsrechtlich wird zudem der wasser- und luftdurchlässige Aufbau von Geh- und Fahrwegen sowie Terrassen auf den privaten Grundstücksflächen gesichert. Weiterhin werden Maßnahmen, die zur dauerhaften Absenkung von Stau- und Schichtenwasser führen können, ausgeschlossen. Erhebliche Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts sind daher nicht zu erwarten.
Schutzgut Tiere und Pflanzen einschließlich Arten
Im Plangebiet sind keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 BNatSchG vorhanden.
Das Plangebiet ist in seiner Bestandssituation als eher arten- und individuenarmer Lebensraum zu bewerten, da die Flächen nahezu vollständig versiegelt und bebaut sind. Es befinden sich nur wenige private Bäume innerhalb des Plangebiets. Entlang der Verkehrsflächen im Plangebiet, insbesondere an der Wandsbeker Königstraße und dem Knotenpunkt Wandsbeker Königsstraße / Quarree / Brauhausstieg, befinden sich einige Straßenbäume. Insgesamt wurden im Bestand 21 schützenswerte Bäume auf öffentlichem und privatem Grund aufgenommen.
Zur Realisierung des vorgelagerten Abbruchs des Bestands mussten bereits 17 Bäume gefällt werden. Für die Fällungen wurden Fällgenehmigungen einschließlich der erforderlichen Ersatzmaßnahmen erteilt. Für die Realisierung des Neubaus muss ein weiterer Baum gefällt werden. Geplante Baumpflanzungen werden im Rahmen des Durchführungsvertrages gesichert.
Im Zuge der Umsetzung des Vorhabens ist nicht mit einem Verlust von Fledermausquartieren, bedeutenden Jagdhabitaten oder bedeutenden Flugstraßen zu rechnen. Im Plangebiet und im näheren Umfeld wurden zwölf Vogelarten ermittelt, die nach § 7 BNatSchG als „europäische Vogelarten“ besonders geschützt sind. Eine Nutzung der betroffenen Gebäude durch Brutvögel ergab sich nicht. Zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten – insbesondere des Tötungsverbotes – nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sind Abrissarbeiten, Fällungen und Gehölzarbeiten außerhalb der Brut und Setzzeit gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 und 3 BNatSchG durchzuführen. Weitere Arten des Anhangs IV FHH-Richtlinie sind im Plangebiet nicht zu erwarten. Bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen kommt es durch das Vorhaben nicht zu einem Eintreten eines Verbotstatbestandes nach § 44 BNatSchG.
Durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens kommt es zur Neuschaffung von begrünten Teilflächen im Bereich der geplanten Innenhöfe, die sich positiv auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt auswirkt. Durch die festgesetzten Dachbegrünungen werden zudem Sekundärlebensräume für standortangepasste, spezifische Pflanzen- und Tierarten entstehen. Weiterhin werden Vorgaben für Außenleuchten im Sinne des Schutzes von wildlebenden Tieren im Bebauungsplan getroffen.
Schutzgut Stadt- und Landschaftsbild
Das Ortsbild im Plangebiet ist im Bestand weitestgehend durch den zusammenhängenden Baukörper des Einkaufszentrums samt angegliedertem Parkhaus sowie der verbindenden Überbauung der Straße „Quarree“ geprägt. Aus südlicher Blickrichtung dominiert das historische und denkmalgeschützte Eingangsgebäude zum Einkaufszentrum. Prägend für das Ortsbild in der Umgebung ist der Marktplatz Quarree, der mit großkronigen Bäumen eingefasst ist. Das Stadtbild wird sich im Bereich des Plangebiets deutlich positiv verändern. Die heutige Bebauung ist weitestgehend gestalterisch unattraktiv und in die Jahre gekommen. Durch den Rückbau der verbindenden Überbauung der Straße „Quarree“ wird zur Aufwertung des öffentlichen Raumes beigetragen. Durch gestalterische Festsetzungen wird zudem die Realisierung einer ortsbildverträglichen, ansprechenden Architektur gesichert. Von der neuen Bebauung wird eine prägnantere städtebauliche Wirkung ausgehen und die Zentralität des Standortes an der Hauptverkehrsstraße, und dem Wandsbeker Marktplatz unterstrichen.