Planunterlagen: Lohbruegge24(1Aend)

Begründung

3.2. Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

3.2.1. Bestehender Bebauungsplan

Für den Geltungsbereich gilt der Bebauungsplan Lohbrügge 24 vom 10. August 1965 (HmbGVBI. S. 138).

Für das Gebiet der Planänderung ist Gewerbegebiet mit zwei Vollgeschossen als Höchstmaß in geschlossener Bauweise sowie eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 0,7 festgesetzt.

Außerhalb des Gebiets der Planänderung sind im Wesentlichen Reine und Allgemeine Wohngebiete in geschlossener Bauweise sowie nicht überbaubare Flächen festgesetzt.

3.3. Planerisch beachtliche Rahmenbedingungen

Das Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten sowie sexuellen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangeboten für den Bezirk Bergedorf (im Folgenden Vergnügungsstättenkonzept genannt) wurde 2013 erarbeitet und von der Bezirksversammlung Bergedorf beschlossen.