Bebauungsplan Lohbrügge 24 (Änderung): Verordnung
Die Verordnung enthält in § 1 nur 2 Nummern. Daher wurde auf eine Gliederung in einzelne Absätze verzichtet und es kann nur eine Gesamtstellungnahme abgegeben werden.
Durch die Änderung des Bebauungsplans Lohbrügge 24 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung des Vergnügungsstättenkonzepts im Gewerbegebiet geschaffen werden. Insbesondere soll die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten sowie sexuellen, beziehungsweiseerotischen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangeboten geregelt werden.
Susanne Richardt / Klaus Wittmann
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Bergedorf
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Wentorfer Straße 38a
21029 Hamburg
Tel.: 040 / 428 91-4522 / -4520
Die Verordnung enthält in § 1 nur 2 Nummern. Daher wurde auf eine Gliederung in einzelne Absätze verzichtet und es kann nur eine Gesamtstellungnahme abgegeben werden.
Das Vergnügungsstättenkonzept für den Bezirk Bergedorf wird hier bereitgestellt.
Hinweis: Personenbezogene Daten wurden geschwärzt.