Planunterlagen: Schnelsen 94 (Egenbüttler Weg)

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Inhaltsverzeichnis

Schnelsen 94 - Begründung

3.2.4. Altlastenverdächtige Flächen

Im hamburgischen Fachinformationssystem Bodenschutz / Altlasten sind für das Plangebiet eine altlastverdächtige Fläche (AVF) und 6 weitere Flächen verzeichnet. Die Bodenverunreinigungen beruhen zum Teil auf Nutzungen durch das produzierende Gewerbe oder auch durch ehemalige Tankstellen bzw. private Tankanlagen. Außerdem finden sich Aufschüttungen im Plangebiet, die mit verunreinigtem Bodenmaterial bzw. Bauschutt vorgenommen wurden. Näheres siehe Kapitel 5.10.1.

3.2.5. Kampfmittelverdacht

Nach der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (KampfmittelVO) vom 13. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 557), zuletzt geändert am 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 289), ist die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer oder die Veranlasserin bzw. der Veranlasser des Eingriffs in den Baugrund verpflichtet, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind (§ 6 Absatz 2 KampfmittelVO).

3.2.6. Wasserschutzgebiet

Die trapezförmige Fläche zwischen Egenbüttler Weg und Bahntrasse, mit Ausnahme des Flurstücks 1446, sowie die westlich der Straße gelegenen Flurstücke 1461 bis 1465 und 3241 liegen innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets Eidelstedt/Stellingen (Verordnung über das Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen vom 2. Juli 2019). Im Wasserschutzgebiet können Verbote, Nutzungsbeschränkungen und Duldungspflichten sowie zusätzliche Schutzmaßnahmen für das Grundwasser in Abhängigkeit von der jeweiligen Nutzung gelten.

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