3.1.2. Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz
Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt für den nördlichen Bereich des Plangebiets die Milieus “Gewerbe/Industrie und Hafen“, „Gleisanlage, oberirdisch“ und für den Bereich östlich der Bahnanlagen „Verdichteter Stadtraum“ dar. Der Bereich südlich der Pinneberger Straße ist als „Etagenwohnen“, „Gartenbezogenes Wohnen“, die Pinneberger Straße ist als „Sonstige Hauptverkehrsstraße“ dargestellt. Eine „Grüne Wegeverbindung“ verläuft am östlichen Rand und knapp außerhalb des Plangebiets, parallel der Gleisanlagen. Ein Teilbereich des Plangebiets ist in dem Zusammenhang mit weiteren südlich angrenzenden Flächen als „Wasserschutzgebiet“ dargestellt. In der Fachkarte Arten- und Biotopschutz ist für das Plangebiet „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen“, „Städtisch geprägter Bereich“ sowie „Offene Wohnbebauung“ dargestellt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind mit den Darstellungen des Landschaftsprogramms vereinbar; eine Änderung des Landschaftsprogramms ist nicht notwendig.