3.2.1. Bestehende Bebauungspläne
Geltendes Planrecht im Plangebiet
Innerhalb des Geltungsbereichs gelten derzeit vier Bebauungspläne: Der Bebauungsplan Schnelsen 11 vom 23.02.1965 (HmbGVBl. S. 29) gilt nördlich der Pinneberger Straße und setzt für den überwiegenden Teil der Flurstücke einen Parkplatz fest. Der nördliche Teilbereich der Flurstücke 6056 und 8020 ist als Industriegebiet mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und einer Baumassenzahl von 3,0 ausgewiesen. Die östlich angrenzende Bahntrasse der AKN ist als vorhandene Bahnanlage ausgewiesen.
Der Bebauungsplan Schnelsen 16 vom 13.04.1965 (HmbGVBl. S. 76) setzt für die Grundstücke zwischen der AKN-Trasse und dem Egenbüttler Weg, sowie auf Flächen westlich des Egenbüttler Wegs ein reines Wohngebiet fest. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser mit einem Vollgeschoss und höchstens zwei Wohnungen, die Tiefen der Baufenster betragen 12 m bzw. 15 m. Entsprechend der Festsetzung der Verordnung gelten für das reine Wohngebiet die Obergrenzen der GRZ und GFZ des § 17 der Baunutzungsverordnung von 1962. Eine Ausnahme bildet das unmittelbar westlich der AKN-Trasse am Bahnübergang Süntelstraße gelegene Grundstück. Dies ist als Parkplatz festgesetzt. Südlich der Pinneberger Straße ist ein Mischgebiet mit einer Baufenstertiefe von 30 m ausgewiesen. Zulässig sind zwei Vollgeschosse, bei einer GRZ von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 als Höchstwert. Die Grundstücke südlich des Mischgebiets, die den Blockinnenbereich und die Straßenrandbebauung der Süntelstraße umfassen, wurden als Gewerbegebiet ausgewiesen. Hier sind zwei Vollgeschosse zulässig, bei einer GRZ von 0,5 und einer GFZ von 0,8 als Höchstwert. Die überbaubaren Grundstücksflächen umfassen als Flächenfestsetzung fast das gesamte Gewerbegebiet.
Der Bebauungsplan Schnelsen 71 vom 28.01.1992 (HmbGVBl. S. 25) setzt für das südlich der Pinneberger Straße und direkt am westlichen Rand des Plangebiets gelegene Grundstück (Flurstück 1437) ein allgemeines Wohngebiet in offener Bauweise fest. Zulässig sind höchstens zwei Vollgeschosse, die GRZ beträgt 0,4 und die GFZ 0,8 als Höchstwert.
Der Baustufenplan Niendorf -Lokstedt-Schnelsen vom 14.01.1955 setzt für die schmalen innerhalb des Plangebiets liegenden Grundstücksstreifen südlich der Pinneberger Straße Wohnbauflächen und eine Verkehrsfläche fest.
Geltendes Planrecht in der näheren Umgebung:
Westlich angrenzend an das Plangebiet setzt der Bebauungsplan Schnelsen 71 eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Wald“ und einem Gehrecht fest. Die Flächen an der Albertine-Assor-Straße und der Süntelstraße sind im westlichen Teil als reines Wohngebiet und im östlichen Teil als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, überwiegend in geschlossener Bauweise mit maximal 3 Vollgeschossen. Als Abgrenzung zum Gewerbegebiet wurde ein 15 m breiter Schutzwall festgesetzt. Nördlich des Plangebiets setzt der Bebauungsplan Schnelsen 11 ein Gewerbegebiet sowie ein Industriegebiet fest. Für das Gewerbegebiet gilt eine GRZ 0,5 und GFZ 0,8 als Höchstwert bei maximal zwei Vollgeschossen. Für das Industriegebiet gelten eine GRZ von 0,7 und eine Baumassenzahl von 3,0 als Höchstwert. Östlich des Plangebiets gilt der Baustufenplan Niendorf-Lokstedt-Schnelsen mit der Festsetzung einer Verkehrsfläche für die östlichen Teilbereiche der Bahntrasse, sowie einem anschließenden Industriegebiet. Für die Flächen südlich des Plangebiets gilt der Baustufenplan Niendorf-Lokstedt-Schnelsen, wobei die Festsetzung „Kleinsiedlungsgebiet“ inzwischen ungültig ist, sodass eine Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch erfolgt.