4.2.7.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Das Plangebiet liegt innerhalb eines städtisch geprägten Umfeldes umgeben von Straßenverkehrsflächen. Die Berechnungsergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zeigen für das heute unbebaute Plangebiet bei freier Schallausbreitung Beurteilungspegel durch Verkehrslärm zwischen 60 und 65 dB(A) am Tage. Die nördlich an das Plangebiet angrenzende Bestandsbebauung an der Hohen Straße weist an den der Hohen Straße zugewandten Fassaden Pegel zwischen 67 und 71 dB(A) tags sowie zwischen 60 und 63 dB(A) nachts auf. Rückwärtig werden Pegel zwischen 61 und 65 dB(A) tags sowie zwischen 50 und 57 dB(A) nachts erreicht, ursächlich ist hier der Verkehrslärm der südlich gelegenen B 75.
Es wirken zudem Sportlärmimmissionen der nordwestlich gelegenen Sportanlage Baererstraße und der südöstlich gelegenen Sportanlage Außenmühle auf das Plangebiet ein.
Das Plangebiet hat aktuell für die Erholungsnutzung aufgrund mangelnder Ausstattung und Aufenthaltsqualitäten keine Bedeutung.