Planunterlagen: Wilstorf44

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.2.8.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung

Die im Plangebiet zukünftig lebenden Menschen werden durch die B 75 und die Hohe Straße Verkehrslärmeinwirkungen ausgesetzt sein. An den zur B 75 orientierten Fassaden ergeben sich am Tage überwiegend Beurteilungspegel zwischen 67 und 70 dB(A), in der Nacht zwischen 60 und 62 dB(A). Nur in den untersten Geschossen ergeben sich aufgrund der Abschirmwirkung des nördlich der B 75 vorhandenen Walls geringere Beurteilungspegel: Im Erdgeschoss betragen die Beurteilungspegel tags zwischen 62 und 67 dB(A), die Beurteilungspegel nachts zwischen 55 und 59 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte von 59/49 dB(A) tags/nachts werden ausnahmslos überschritten. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70/60 dB(A) tags/nachts kann nur am Tage eingehalten werden. In der Nacht liegen die Beurteilungspegel (mit Ausnahme der untersten Geschosse) oberhalb von 60 dB(A).

An den zur Hohen Straße orientierten Fassaden bewegen sich die Beurteilungspegel tags zwischen 64 und 69 dB(A), die Beurteilungspegel nachts zwischen 57 und 62 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte von 59/49 dB(A) tags/nachts werden ausnahmslos überschritten. Überschreitungen der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nachts von 60 dB(A) beschränken sich auf einen Teilbereich der an die Bestandsbebauung anschließenden Nordfassade.

An den zur Rote-Kreuz-Straße orientierten Fassaden betragen die Tagpegel zwischen 65 und 67 dB(A), die Nachtpegel zwischen 57 und 60 dB(A). Die Immissionsgrenzwerte von 59/49 dB(A) werden überschritten. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70/60 dB(A) wird eingehalten.

An den lärmabgewandten, zum Innenhof orientierten Gebäudeseiten werden die Immissionsgrenzwerte (mit Ausnahme einer geringfügigen Überschreibung von 1 dB(A) im obersten Geschoss eines Immissionsortes) eingehalten.

In einem begrenzten Bereich der Ostfassade der geplanten Bebauung wurden oberhalb der Tiefgaragenzufahrt Überschreitungen des Immissionsrichtwertes nachts von 40 dB(A) ermittelt. Da diese Fassade bereits einer Festsetzung zum Schutz vor Verkehrslärm unterliegt, ergeben sich dadurch keine zusätzlichen Immissionskonflikte.

Für überwiegende Teile der Bestandsbebauung an der Hohen Straße und der Rote-Kreuz-Straße ergibt sich durch die geplante Schließung des Blockrandes parallel zur B 75 ein aktiver Lärmschutz und damit eine nachhaltige Verbesserung gegenüber der Bestandssituation. Die Pegelminderungen an den rückwärtigen, südlichen Fassaden der Bestandsbebauung Hohe Straße / Rote-Kreuz-Straße beträgt tags und nachts 6 bis 12 dB(A). Insbesondere im Bereich des Erdgeschosses der Bebauung in der Hohen Straße Nr. 38 ergibt sich jedoch eine Zunahme des Verkehrslärms um 0,6 dB (A). Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70/60 dB(A) tags/nachts wird nicht überschritten.

Durch die nahegelegenen Sportplätze der Schule Maretstraße sowie an der Außenmühle ergeben sich für das Plangebiet Sportanlagenlärmimmissionen. An den zum Sportplatz der Schule Maretstraße orientierten Fassaden ergeben sich für die Ruhezeit am Sonntagmittag Beurteilungspegel von bis zu 54 dB(A). Der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) wird eingehalten. An den zur Sportanlage Außenmühle orientierten Fassaden ergeben sich (teilweise deutlich) geringere Sportanlagenlärmimmissionen. Immissionskonflikte aufgrund des Sportanlagenlärms können ausgeschlossen werden.

Durch die Neubebauung kommt es für Teile der Bestandsbebauung der Hohen Straße und der Rote-Kreuz-Straße zu einer Abnahme der Besonnungszeiten. Der Zielwert der DIN EN 17037 einer mindestens 1,5-stündigen Besonnung wird zum Stichtag 21.03. dennoch weiterhin eingehalten, sodass von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen auszugehen ist.

4.2.8.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen

Der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm wird im Zuge der architektonischen Planung begegnet. Durch die Schaffung einer geschlossenen Bebauung zur B 75 und der Hohen Straße wird eine lärmabgewandte Gebäudeseite ausgebildet und die Lärmbelastung kann minimiert werden. Gleichzeitig werden die Außenanlagen wie Aufenthaltsbereiche und Kinderspielflächen abgeschirmt.

Der hochbauliche Entwurf sieht überwiegend eine Orientierung der Schlafräume und Kinderzimmer zur lärmabgewandten Gebäudeseite, d.h. dem Innenhof, vor. Die Wohnungen sind überwiegend von Fassade zu Fassade im Grundriss „durchgesteckt“ organisiert (vgl. § 2 Nummer 7).

Da insbesondere bei den im westlichen Gebäudeteil vorgesehenen Clusterwohnungen eine ganz überwiegende Ausrichtung der Schlafräume der Wohnungen zu der lärmabgewandten Seite nicht möglich ist, wurde neben den Vorgaben zur Grundrissorientierung eine Festsetzung aufgenommen, die passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude vorschreibt (vgl. § 2 Nummer 6).

Um eine akzeptable akustische Aufenthaltsqualität auf den Außenwohnbereichen zu gewährleisten, werden die Außenbereiche der Wohnungen entweder zur lärmabgewandten Gebäudeseite orientiert oder eine Schallpegelminderung durch bauliche Schallschutzmaßnahmen erreicht (vgl. § 2 Nummer 8).

4.2.9 Schutzgut Fläche

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