Billwerder30-Bergedorf120-Neuallermoehe2-Lohbruegge95
Verfahrensschritt
ÖffentlichkeitsbeteiligungZeitraum
Noch 10 Tage –durchführende Organisation
Behörde für Stadtentwicklung und WohnenPlanungsanlass
Durch den Bebauungsplan mit der Bezeichnung Billwerder 30 / Bergedorf 120 / Neuallermöhe 2 / Lohbrügge 95 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Stadtteils Oberbillwerder mit Stadtquartieren für insgesamt etwa 6.500 Wohneinheiten und etwa 4.000 bis 5.000 Arbeitsplätzen in gemischten Nutzungen geschaffen. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag für den Hamburger Wohnungsmarkt und für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu leisten. Bestandteile der Planung sind unter anderem ein zentraler Versorgungsbereich, soziale Infrastrukturen, eine Hochschule, Mobilitätszentren und Grünflächen. Der Bebauungsplan dient ferner der planungsrechtlichen Vorbereitung der äußeren Anbindung des neuen Stadtteils.
Ansprechperson
Janet Wassermann
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Projektgruppe Sprung über die Elbe/ Oberbillwerder
E-Mail: janet.wassermann@bsw.hamburg.de
Telefon: +49 40 428 40-8234
Aktuelle Mitteilungen
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Billwerder30/Bergedorf 120/Neuallermöhe 2/Lohbrügge 95 „Oberbillwerder“ gemäß § 3Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3BauGB
Zum Entwurf des Bebauungsplans Billwerder 30/Bergedorf 120/Neuallermöhe 2/Lohbrügge 95 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Planzeichnung) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen neuen bzw. angepassten umweltbezogenen Informationen wird in der Zeit vom 13. August 2025 bis einschließlich 12. September 2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
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