Planunterlagen: Bahrenfeld73

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.3.3. Gründachstrategie für Hamburg

Im Rahmen des Planverfahrens ist die „Gründachstrategie für Hamburg“ (Drucksache 20/11432) zu berücksichtigen, wonach mindestens 70 Prozent sowohl der Neubauten als auch der geeigneten zu sanierenden, flachen oder flach geneigten Dächer begrünt werden sollen. Damit soll insbesondere das Wassermanagement verbessert und eine Anpassung an den Klimawandel gewährleistet werden.

3.3.4. Vertrag für Hamburgs Stadtgrün

Mit dem Vertrag für Hamburgs Stadtgrün hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am 22. Juni 2021 die Grundlagen für eine Siedlungsentwicklung bei gleichzeitigem Schutz des Stadtgrüns beschlossen. Von Relevanz in Bezug auf das Bebauungsplanverfahren ist das Petitum I.5, wonach vorhandene Parkanlagen zu erhalten sind und ab einer im Rahmen von Planungen realisierbaren Wohnungszahl von 500 Wohneinheiten eine Schaffung von neuen Parkanlagen erforderlich wird. Ferner müssen für Eingriffe in das bestehende so genannte Grüne Netz ab einer Größe von 250 m2 neu festgesetzter überbaubarer Grundstücksfläche Kompensationen erbracht werden.

3.3.5. Integriertes Klimaschutzkonzept Altona

Das Klimaschutzkonzept für den Bezirk Altona dient als Arbeitsgrundlage für die zukünftigen bezirklichen Klimaschutzaktivitäten, deren Umsetzung dazu beitragen soll, Altona sukzessive klimafreundlicher zu gestalten.

Einen Baustein bildet die Maßnahme M08 im „Altonaer StadtKlima-Standard“ bezogen auf Bebauungsplanverfahren ab. Hierzu führt das Klimaschutzkonzept aus, dass im Rahmen von Bebauungsplanverfahren die Möglichkeit besteht, klimarelevante Festsetzungen vorzunehmen, wie zum Beispiel Art und Maß der baulichen Nutzung, Aussagen zur Bepflanzung und Regenwassermanagement. Zudem könne die Erstellung von Wärme- und Energiekonzepten in die Voruntersuchungen aufgenommen und bei Sinnhaftigkeit ein Anschluss- und Benutzungsgebot für Wärmenetze in die Festsetzungen aufgenommen werden. Weiterhin bestehe die Möglichkeit, Bereiche für besondere Nutzungen wie MobilityHubs und Radverbindungen aufzunehmen.

Im zugehörigen Maßnahmenkonzept wird weitergehend ausgeführt, dass auch Festsetzungen zur Sicherung von Frei- und Grünflächen sowie der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung im Rahmen von Bebauungsplanverfahren eine Möglichkeit zur Umsetzung des Altonaer StadtKlima-Standards darstellen. Die Umsetzung demgemäß klimarelevanter Festsetzungen erfolgt unter anderem in Kapitel 5.1.2 zum Maß der baulichen Nutzung, in Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. zur Entwässerung und Kapitel 5.8 zu Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

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