Planunterlagen: Bahrenfeld73

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2.9. Besondere Bodenschutzbestimmungen

Im Plangebiet befinden sich keine schutzwürdigen Böden im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert am 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306).

3.2.10. Bauschutzbereich

Das Plangebiet liegt gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 699), zuletzt geändert am 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327), im Bau- und Anlagenschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg.

Der für den Flughafen Hamburg existierende Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG definiert einen Genehmigungsvorbehalt für Gebäude sowie temporäre Bauwerke wie einzusetzendes Baugerät (z.B. Baukräne) ab einer Höhe von 12,2 Meter über Normal Null. Dies bedeutet für das Plangebiet, dass die Planung im Rahmen des Bauantragsverfahrens der Behörde für Wirtschaft und Innovationen (Referat Luftverkehr) zur Stellungnahme vorzulegen ist.

Das Plangebiet befindet sich darüber hinaus innerhalb des beschränkten Bauschutzbereiches gemäß § 17 LuftVG des Sonderlandeplatzes Hamburg-Finkenwerder. Demnach kann eine Baugenehmigung nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde erteilt werden.

Die sich aus dem LuftVG ergebenden Beschränkungen hinsichtlich der Bauhöhe von Bauwerken werden durch die getroffenen planerischen Festsetzungen zur Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse bzw. maximalen Höhe baulicher Anlagen berücksichtigt (siehe Ziffer 5.1.2).

3.2.11. Städtebaulicher Vertrag

Zu dem Bebauungsplan Bahrenfeld 73 existiert ein städtebaulicher Vertrag, der Regelungen zur Umsetzung des geplanten Wohnbauvorhabens trifft. Der Vertrag enthält unter anderem Vereinbarungen zur Realisierung des Entwässerungskonzeptes, zur Durchführung von Artenschutzmaßnahmen sowie zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für die durch das Vorhaben bedingten Eingriffe in Natur und Landschaft.

Der städtebauliche Vertrag wurde am __.__.____ geschlossen.

Der städtebauliche Vertrag ist im Transparenzportal der Freien- und Hansestadt Hamburg, online abrufbar unter der Internetadresse: http://transparenz.hamburg.de .

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