Planunterlagen: Bahrenfeld73

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.6. Entwässerung

Die fortschreitende Nachverdichtung in der Stadt macht ein Umdenken im Umgang mit der Abwasserableitung und eine daran angepasste Planung notwendig, um für die Schmutz- und Regenentwässerung des Plangebietes die Anforderungen und Zielsetzungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG), des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und nicht zuletzt des Baugesetzbuchs (BauGB) dauerhaft sicher zu stellen und den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Daher wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Entwässerungsgutachten erstellt, welches die Zielsetzungen der Regen-Infrastruktur-Anpassung (RISA), die im Hamburgischen Klimaschutzgesetz, i.V. m. dem Hamburgischen Klimaplan, verankert sind, und die Sicherstellung der abwasserrechtlichen Erschließung berücksichtigt.

Schmutzwasser

Das im allgemeinen Wohngebiet anfallende Schmutzwasser kann schadlos und sicher über vorhandene Mischwassersiele im Holstenkamp abgeführt werden. Einleitbegrenzungen liegen nicht vor.

Niederschlagswasser

Das Plangebiet wird im Bestand über ein Mischwassersiel im Holstenkamp und im südlichen Bereich über ein Mischwassersiel in der Von-Hutten-Straße entwässert. Die Entwässerung des anfallenden Niederschlagswassers der geplanten Wohnbebauung im allgemeinen Wohngebiet kann auch weiterhin zum Mischwassersiel im Holstenkamp erfolgen. Das anfallende Niederschlagswasser muss jedoch zurückgehalten und darf nur gedrosselt sowie zeitverzögert in das öffentliche Sielnetz eingeleitet werden. Die maximale Regenwassereinleitmenge beträgt 24 l/s (Liter pro Sekunde). Daher ist das anfallende Regenwasser entsprechend den Handlungszielen des Projekts RISA zu bewirtschaften. Das Entwässerungskonzept zeigt in Varianten, wie das anfallende Regenwasser durch eine wassersensible Stadtentwicklung dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt und gleichzeitig die Siele entlastet werden können.

Aufgrund des großflächigen Baumbestandes, der überwiegend zu erhalten ist, und der daraus resultierenden eingeschränkten Platzverhältnisse, wurde im Entwässerungskonzept in Varianten geprüft, wie eine Entwässerung mit und ohne Unterbauung der Innenhoffläche im allgemeinen Wohngebiet erfolgen kann.

Die Innenhoffläche im allgemeinen Wohngebiet dient entweder durch die Anlage von Mulden- und/oder Rigolen dazu, das Niederschlagswasser vollständig auf dem Grundstück zu versickern oder (bei Herstellung eines Untergeschosses) durch die Anlage von Wasserspeichern zur Niederschlagswasserretention und einer verzögerten Ableitung. Zusätzlich wird das anfallende Oberflächenwasser über Versickerungsmulden in den Randbereichen der Wohnbebauung gesammelt werden, von wo es langsam im Boden versickern kann. Die Randbereiche der befestigten Freianlagen und unbefestigte, nicht unterbaute Grünflächen werden so ausgestaltet, dass eine Regenwasserversickerung erfolgen kann. Gemäß der Versickerungspotenzialkarte der Stadt Hamburg sind im Plangebiet gute bis sehr gute Versickerungsverhältnisse gegeben.

Die maximal mögliche Einleitmenge wird mit den im Entwässerungskonzept vorgesehenen Maßnahmen eingehalten. Eine entsprechende Regelung auf Ebene des Bebauungsplans ist nicht erforderlich.

5.7. Öffentliche Grünflächen

Das Plangebiet liegt innerhalb der Volkspark-Landschaftsachse und ist Bestandteil des 2. Grünen Rings gemäß der Karte "Grünes Netz Hamburg / Freiraumverbund", die Teile des Landschaftsprogramms ist. Nordwestlich grenzt der Lutherpark und südöstlich der Friedhof Holstenkamp an das Plangebiet. Dementsprechend stellt das Plangebiet ein wichtiges Bindeglied zur Verknüpfung der umliegenden Grünflächen respektive zur Stärkung des Freiraumverbundsystems dar. Diese Funktion wurde bereits im Rahmen des Entwicklungskonzeptes zur Volksparkachse erkannt, welches im südlichen Teilbereich des Plangebietes die Entwicklung einer Parkanlage mit Wegeverbindung vorsieht.

Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens der Lutherpark bis an die Von-Hutten-Straße erweitert. Im südlichen Teilbereich des Plangebietes wird daher eine ca. 1.230 m2 große öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage (FHH)“ festgesetzt.

Darüber hinaus wird auch am nordwestlichen Rand des Plangebiets ein ca. 275 m2 großer Streifen als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage (FHH)“ festgesetzt, sodass in diesem Bereich ein Übergangsbereich zwischen der öffentlichen Durchwegung, die westlich des Plangebietes im Lutherpark verläuft, und den Privatgärten ausgebildet und mit standortgerechten Sträuchern heimischer Gehölzarten bepflanzt werden soll (siehe auch Ziffer 5.8).

Entsprechend den Bestimmungen des „Vertrags für Hamburgs Stadtgrün“ ist bei einer baulichen Inanspruchnahme von Flächen des Grünen Netzes innerhalb des 2. Grünen Rings eine gleich große Fläche möglichst in räumlicher Nähe zu kompensieren (siehe Ziffer 3.3.3). Das beabsichtige Wohnungsbauvorhaben ist als eine solche Flächeninanspruchnahme zu bewerten und kompensationspflichtig. Durch die Festsetzung der öffentlichen Grünflächen kann die Kompensationspflicht im Plangebiet selbst erfüllt werden.

Die öffentlichen Grünflächen umfassen mit insgesamt ca. 1.500 m2 etwa 25 % des Flurstücks 2815 und verbleiben im Landschaftsschutzgebiet Bahrenfeld (siehe Ziffer 3.2.6).

5.8. Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Um die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege angemessen zu berücksichtigen, trifft der Bebauungsplan Erhaltungsgebote für Bäume und Sträucher sowie Festsetzungen zu Begrünungsmaßnahmen im Freiraum und auf den Gebäudedach- und Tiefgaragenflächen. Gleichzeitig werden damit Kompensationsmaßnahmen für Beeinträchtigungen durch Versiegelung bereitgestellt und es wird für die Durchgrünung des Baugebietes gesorgt. Mit Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche, die zukünftig über eine Wegeverbindung öffentlich zugänglich sein wird, wird außerdem das Freiraumverbundsystem und die Wegevernetzung im Kontext mit den angrenzenden Parkflächen des Lutherparks und den Grünflächen des Friedhof Holstenkamps als Bestandteile der Volkspark-Landschaftsachse und des 2. Grünen Rings ergänzt und gestärkt. Den Darstellungen des Landschaftsprogramms wird somit entsprochen.

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