5.6. Entwässerung
Die fortschreitende Nachverdichtung in der Stadt macht ein Umdenken im Umgang mit der Abwasserableitung und eine daran angepasste Planung notwendig, um für die Schmutz- und Regenentwässerung des Plangebietes die Anforderungen und Zielsetzungen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO), des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG), des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und nicht zuletzt des Baugesetzbuchs (BauGB) dauerhaft sicher zu stellen und den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Daher wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Entwässerungsgutachten erstellt, welches die Zielsetzungen der Regen-Infrastruktur-Anpassung (RISA), die im Hamburgischen Klimaschutzgesetz, i.V. m. dem Hamburgischen Klimaplan, verankert sind, und die Sicherstellung der abwasserrechtlichen Erschließung berücksichtigt.
Schmutzwasser
Das im allgemeinen Wohngebiet anfallende Schmutzwasser kann schadlos und sicher über vorhandene Mischwassersiele im Holstenkamp abgeführt werden. Einleitbegrenzungen liegen nicht vor.
Niederschlagswasser
Das Plangebiet wird im Bestand über ein Mischwassersiel im Holstenkamp und im südlichen Bereich über ein Mischwassersiel in der Von-Hutten-Straße entwässert. Die Entwässerung des anfallenden Niederschlagswassers der geplanten Wohnbebauung im allgemeinen Wohngebiet kann auch weiterhin zum Mischwassersiel im Holstenkamp erfolgen. Das anfallende Niederschlagswasser muss jedoch zurückgehalten und darf nur gedrosselt sowie zeitverzögert in das öffentliche Sielnetz eingeleitet werden. Die maximale Regenwassereinleitmenge beträgt 24 l/s (Liter pro Sekunde). Daher ist das anfallende Regenwasser entsprechend den Handlungszielen des Projekts RISA zu bewirtschaften. Das Entwässerungskonzept zeigt in Varianten, wie das anfallende Regenwasser durch eine wassersensible Stadtentwicklung dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt und gleichzeitig die Siele entlastet werden können.
Aufgrund des großflächigen Baumbestandes, der überwiegend zu erhalten ist, und der daraus resultierenden eingeschränkten Platzverhältnisse, wurde im Entwässerungskonzept in Varianten geprüft, wie eine Entwässerung mit und ohne Unterbauung der Innenhoffläche im allgemeinen Wohngebiet erfolgen kann.
Die Innenhoffläche im allgemeinen Wohngebiet dient entweder durch die Anlage von Mulden- und/oder Rigolen dazu, das Niederschlagswasser vollständig auf dem Grundstück zu versickern oder (bei Herstellung eines Untergeschosses) durch die Anlage von Wasserspeichern zur Niederschlagswasserretention und einer verzögerten Ableitung. Zusätzlich wird das anfallende Oberflächenwasser über Versickerungsmulden in den Randbereichen der Wohnbebauung gesammelt werden, von wo es langsam im Boden versickern kann. Die Randbereiche der befestigten Freianlagen und unbefestigte, nicht unterbaute Grünflächen werden so ausgestaltet, dass eine Regenwasserversickerung erfolgen kann. Gemäß der Versickerungspotenzialkarte der Stadt Hamburg sind im Plangebiet gute bis sehr gute Versickerungsverhältnisse gegeben.
Die maximal mögliche Einleitmenge wird mit den im Entwässerungskonzept vorgesehenen Maßnahmen eingehalten. Eine entsprechende Regelung auf Ebene des Bebauungsplans ist nicht erforderlich.